Potsdam, 5. September 2026. Brandenburgs Seen verlieren sichtbar Wasser und die Grundwasserstände sinken seit Jahren. Nun erhöht das Land die Entgelte für die Wassernutzung, während bisherige Vergünstigungen für Landwirtschaft und Braunkohlebergbau teilweise wegfallen sollen.
Parsteiner See verliert bis zu 1,30 Meter
Der Parsteiner See zwischen Barnim und Uckermark zeigt besonders deutlich, wie stark sich Brandenburgs Wasserhaushalt verändert. An einer flachen Uferstelle müssen Besucher inzwischen bis zu 150 Meter über Sand laufen, bevor sie das Wasser erreichen.
Innerhalb von etwa zehn Jahren sank der Grundwasserstand am See um rund 1,20 bis 1,30 Meter. Da sich das Gewässer fast vollständig aus der oberen Grundwasserschicht speist, wird jeder längerfristige Rückgang unmittelbar sichtbar.
Der Parsteiner See ist kein Einzelfall. Nach einer Untersuchung des Bundes für Umwelt und Naturschutz besteht in 15 von 18 Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten Grundwasserstress. Das bedeutet, dass ein erheblicher Anteil des jährlich neu gebildeten Grundwassers entnommen wird.
Seit 1980 soll die ohnehin geringe Grundwasserneubildung in Brandenburg regional um bis zu 40 Prozent zurückgegangen sein. Als wichtigste Ursache nennen Wissenschaftler höhere Temperaturen, stärkere Verdunstung und fehlende längere Niederschlagsperioden.
Wasserentgelt steigt ab 2027
Die Landesregierung will das Wassernutzungsentgelt erstmals seit neun Jahren anheben. Der Tarif für Grundwasser zur Trinkwasserversorgung soll 2027 von zehn auf zwölf Cent je Kubikmeter steigen.
Für gewerbliche und industrielle Entnahmen erhöht sich der allgemeine Tarif von 11,5 auf 13,8 Cent. Das entspricht jeweils einer Steigerung um 20 Prozent.
Die höheren Entgelte werden zunächst von Wasserversorgern und Unternehmen bezahlt. Ob und in welcher Höhe die Kosten an private Haushalte weitergegeben werden, entscheiden die jeweiligen Versorger.
Das Umweltministerium rechnet beispielhaft mit zusätzlichen Kosten von rund 92 Cent pro Person und Jahr, wenn ein Wasserversorger die Erhöhung vollständig auf seine Kunden umlegt. Grundlage ist ein angenommener Jahresverbrauch von 46.000 Litern pro Einwohner.
Bergbau muss erstmals für Grundwasser zahlen
Besonders weitreichend ist die geplante Änderung für den Braunkohlebergbau. Tagebaubetreiber pumpen große Mengen Grundwasser ab, damit die Gruben trocken bleiben und Rohstoffe gefördert werden können. Für diese sogenannte Sümpfung mussten sie bislang kein Wassernutzungsentgelt entrichten.
Ab 2027 soll sich das ändern. Vorgesehen ist zunächst ein Tarif von 5,6 Cent je Kubikmeter. Damit liegt der Bergbautarif deutlich unter dem allgemeinen Grundwassertarif von 13,8 Cent, kann wegen der großen abgepumpten Mengen aber erhebliche Kosten verursachen.
Von 2031 an soll das Entgelt für den Bergbau jährlich um zehn Prozent steigen. Die Regelung betrifft vor allem die Lausitz, wo der Wasserhaushalt durch jahrzehntelange Tagebaueingriffe stark verändert wurde.
Auch nach dem Ende der Kohleförderung bleibt Wasser ein Problem. Stillgelegte Tagebaue müssen gesichert, Restlöcher geflutet und belastete Gewässer behandelt werden. Gleichzeitig könnte der Zufluss von Sümpfungswasser in die Spree mit dem Kohleausstieg zurückgehen.
Landwirtschaft verliert Sonderregelung
Für landwirtschaftliche Betriebe gelten die Änderungen ab 2028. Bislang wurden nur sieben Prozent der entnommenen Wassermenge berechnet. Die übrigen 93 Prozent galten gesetzlich als dem Grundwasser wieder zugeführt.
Diese Regelung soll entfallen. Künftig wird grundsätzlich die gesamte entnommene Menge abgerechnet. Die ersten 3.000 Kubikmeter pro Jahr bleiben jedoch kostenfrei. Für darüber hinausgehende Mengen ist ein vergünstigter Tarif von 1,38 Cent je Kubikmeter vorgesehen.
Der Tarif liegt damit weit unter dem allgemeinen Preis für gewerblich genutztes Grundwasser. Dennoch können für große Landwirtschaftsbetriebe zusätzliche Belastungen entstehen, wenn Felder während trockener Sommer intensiv bewässert werden müssen.
Alle fünf Jahre soll das landwirtschaftliche Entgelt um zehn Prozent steigen. Die allgemeinen Grundwassertarife sollen erstmals 2032 und anschließend alle fünf Jahre um jeweils fünf Prozent angehoben werden.
Einnahmen sollen im Wassersystem bleiben
Die zusätzlichen Einnahmen will das Land zweckgebunden für eine sichere und langfristig tragfähige Wasserwirtschaft verwenden. Finanziert werden sollen unter anderem Maßnahmen an der Wasserinfrastruktur.
Umweltverbände fordern darüber hinaus, Niederschläge länger in der Landschaft zu halten. Viele Gräben, Drainagen und Entwässerungsanlagen leiten Wasser noch immer möglichst schnell aus Feldern und Feuchtgebieten ab. Stauanlagen müssten deshalb erneuert und alte Entwässerungsstrukturen teilweise zurückgebaut werden.
Die neuen Entgelte machen erstmals sichtbar, dass Brandenburgs Wasser nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Der Streit dürfte sich künftig weniger darum drehen, ob Wasser knapper wird, sondern darum, wer bei der Verteilung Vorrang erhält und welchen Preis große Verbraucher bezahlen müssen.
Quelle: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg; Naturschutzbund Brandenburg; Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland