Das Berliner Abgeordnetenhaus verfügt 2026 über einen Etat von rund 101,2 Millionen Euro. Die veranschlagten Ausgaben liegen damit 95 Prozent über dem Stand von 2016, während Berlin seinen Gesamthaushalt nur mit neuen Milliardenschulden ausgleichen kann.
Aus 52 werden 101 Millionen Euro
Im Haushaltsjahr 2016 waren für das Abgeordnetenhaus gut 52 Millionen Euro eingeplant. Zehn Jahre später liegt der Ansatz bei 101,2 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg um knapp 49 Millionen Euro beziehungsweise rund 95 Prozent.
Damit ist das Ende der Entwicklung noch nicht erreicht. Für 2027 sieht der Doppelhaushalt bereits Ausgaben von fast 115 Millionen Euro vor. Innerhalb eines Jahres würde der Parlamentsetat damit nochmals um etwa 13,6 Prozent steigen.
Der Bund der Steuerzahler Berlin spricht von einer Kostenexplosion. Aus seiner Sicht hat sich das Parlament finanziell zu einem Hauptzeitparlament entwickelt, ohne die Zahl seiner Mitglieder entsprechend zu reduzieren.
Hauptzeitparlament mit 159 Abgeordneten
Nach der Berliner Verfassung besteht das Abgeordnetenhaus aus mindestens 130 Mitgliedern. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate liegt die tatsächliche Zahl regelmäßig darüber. Seit der Wiederholungswahl 2023 gehören dem Parlament 159 Abgeordnete an.
Historisch wurde die vergleichsweise hohe Zahl der Mandate damit erklärt, dass Berlin ein Teilzeit- beziehungsweise Feierabendparlament besaß. Dieses Selbstverständnis änderte sich mit der Parlamentsreform von 2019. Seitdem gilt das Abgeordnetenhaus als Hauptzeitparlament.
Die monatliche steuerpflichtige Entschädigung stieg 2020 von 3.944 auf 6.250 Euro. Im Jahr 2026 erhalten die Abgeordneten monatlich 8.161 Euro – 477 Euro mehr als im Vorjahr. Die Anpassung folgt gesetzlichen Regeln und wird nicht jedes Jahr durch eine gesonderte Abstimmung über die individuelle Höhe festgelegt.
Mitarbeiterbudgets steigen besonders stark
Zu den größten Kostentreibern gehören die persönlichen Mitarbeiter der Abgeordneten. Dafür waren 2016 rund 6,9 Millionen Euro vorgesehen. Im aktuellen Haushalt sind es knapp 18,7 Millionen Euro.
Jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses kann monatlich bis zu 8.057 Euro für höchstens vier Beschäftigte einsetzen. Für 2027 steigt der Gesamtansatz auf knapp 20 Millionen Euro.
Auch die Zuschüsse an die Fraktionen haben sich deutlich erhöht. Sie stiegen von rund 9,9 Millionen Euro im Jahr 2016 auf fast 16,8 Millionen Euro im Jahr 2026. Für das kommende Jahr sind bereits etwa 19,2 Millionen Euro eingeplant.
Fraktionen benötigen Geld für Mitarbeiter, fachliche Beratung und die Organisation der parlamentarischen Arbeit. Der Bund der Steuerzahler kritisiert jedoch, dass frühere Erhöhungen der Grund- und Pro-Kopf-Beträge deutlich oberhalb der allgemeinen Preisentwicklung gelegen hätten.
Altersversorgung wird noch teurer
Für die Versorgung ehemaliger Abgeordneter sind 2026 knapp 9,5 Millionen Euro vorgesehen. Im Jahr 2027 soll dieser Posten auf rund 12,7 Millionen Euro steigen. Als Ursache gilt unter anderem, dass nach der Wahl zahlreiche langjährige Parlamentarier ausscheiden könnten.
Die Altersentschädigung beträgt nach neun Mandatsjahren 35 Prozent der aktuellen Abgeordnetenentschädigung. Nach 20 Jahren kann sie bis auf 65 Prozent steigen. Da die Versorgung an die höheren Diäten gekoppelt ist, wirkt sich die Reform von 2019 langfristig auch auf frühere Mandatszeiten aus.
Hinzu kommt die steuerfreie Kostenpauschale. Sie liegt 2026 bei monatlich 3.304 Euro pro Abgeordnetem. Insgesamt sind dafür fast 6,6 Millionen Euro vorgesehen. Die Pauschale dient unter anderem der Finanzierung von Wahlkreis- und Bürgerbüros.
Berlin finanziert Rekordetat mit Schulden
Der gesamte Berliner Haushalt umfasst 2026 etwa 45,5 Milliarden Euro. Für 2027 sind rund 46,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das Land plant in beiden Jahren zusammen fast acht Milliarden Euro neue Schulden.
Der Parlamentsetat macht nur einen kleinen Teil dieser Gesamtausgaben aus. Trotzdem besitzt seine Entwicklung besondere politische Bedeutung: Das Abgeordnetenhaus entscheidet selbst über den Haushalt und damit auch über seine finanzielle Ausstattung.
Ein leistungsfähiges Parlament benötigt Fachpersonal, eine funktionierende Verwaltung und ausreichend ausgestattete Abgeordnete. Demokratie verursacht zwangsläufig Kosten. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob das Parlament Geld kosten darf, sondern ob Umfang und Anstieg der Ausgaben nachvollziehbar begründet sind.
Der Bund der Steuerzahler fordert eine grundsätzliche Entscheidung: Entweder Berlin behält ein großes Teilzeitparlament mit geringerer Vergütung oder es unterhält ein Hauptzeitparlament mit weniger Abgeordneten. Kurz vor der Wahl erhält diese Forderung neue Brisanz. Während Bürger und soziale Träger über Einsparungen diskutieren, soll der Etat des Parlaments 2027 erstmals auf nahezu 115 Millionen Euro wachsen.
Quelle: Haushaltsplan des Landes Berlin; Abgeordnetenhaus von Berlin; Bund der Steuerzahler Berlin