Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat die Förderpraxis des Wirtschaftsministeriums ungewöhnlich scharf kritisiert. Bei keinem der untersuchten Verfahren lief alles fehlerfrei, obwohl zwischen 2022 und 2024 rund 37 Millionen Euro bewilligt wurden.

Kein Förderverfahren war fehlerfrei

Geprüft wurden institutionelle Förderungen für fünf privatrechtliche Gesellschaften und zwei Vereine. Insgesamt untersuchte der Landesrechnungshof 20 Vorgänge von der Antragstellung über die Bewilligung und Auszahlung bis zur abschließenden Kontrolle der Mittelverwendung.

Das Ergebnis fällt deutlich aus: In 18 von 20 Fällen waren bereits die Antragsprüfungen fehlerhaft. Erforderliche Angaben oder begründende Unterlagen fehlten teilweise, ohne dass das Ministerium diese konsequent nachforderte.

Auch 18 der 20 geprüften Bewilligungen wiesen Mängel auf. In nahezu allen Fällen war der öffentliche Zweck der Förderung nach Einschätzung der Prüfer nicht ausreichend bestimmt. Damit blieb teilweise unklar, anhand welcher Kriterien der Erfolg einer Förderung überhaupt bewertet werden sollte.

Verwendungsnachweise blieben unvollständig

Bei acht von 20 Mittelanforderungen und Auszahlungen stellten die Prüfer Fehler fest. Noch schwerer wiegen die Beanstandungen bei der späteren Kontrolle: Zwölf von 13 Verwendungsnachweisprüfungen waren fehlerhaft. Keiner der eingereichten Verwendungsnachweise war vollständig.

Teilweise fehlten ordnungsgemäße Nachweise über Jahre, ohne dass sie nachträglich angefordert wurden. Deshalb konnte das Ministerium nicht ausreichend feststellen, ob die vorgesehenen Zwecke erreicht, Personalstellen korrekt besetzt oder Gehälter und Eingruppierungen regelgerecht festgelegt worden waren.

Notwendigkeit und Angemessenheit eines zusätzlichen Finanzbedarfs wurden ebenfalls nicht immer geprüft. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes hätten zu hohe Förderungen zurückgefordert oder zumindest mit späteren Zahlungen verrechnet werden müssen. Rückzahlungsverpflichtungen wurden jedoch in mehreren Fällen verspätet oder überhaupt nicht geltend gemacht.

Das bedeutet nicht, dass die gesamten 37 Millionen Euro verschwunden oder zweckwidrig verwendet worden sind. Der zentrale Vorwurf lautet vielmehr, dass das Ministerium wegen unvollständiger Prüfungen eine ordnungsgemäße Verwendung teilweise nicht zweifelsfrei belegen konnte.

Betrugsverdacht ist gesonderter Vorgang

Zusätzlich teilte die Landesregierung mit, dass ihr unabhängig von der Rechnungshofprüfung Tatsachen bekannt geworden seien, die einen Verdacht auf Subventionsbetrug begründen könnten. Die Informationen wurden entsprechend dem Subventionsgesetz an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt.

Dieser Vorgang darf nicht mit sämtlichen Feststellungen des Landesrechnungshofes gleichgesetzt werden. Die Prüfbehörde stellte schwerwiegende Verwaltungs- und Kontrollmängel fest, erklärte jedoch nicht alle sieben Förderempfänger zu Beschuldigten und bewertete auch nicht die gesamten 37 Millionen Euro als Schaden.

Welche Personen oder konkreten Zahlungen Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung sind, geht aus der veröffentlichten Regierungsantwort nicht hervor.

Kontrollantrag im Landtag abgelehnt

Das Wirtschaftsministerium kündigte als Konsequenz Gespräche mit den betroffenen Fachbereichen, einheitliche Musterbescheide und Checklisten für die Prüfverfahren an. Die Abläufe zu Beginn eines Haushaltsjahres sollen vereinheitlicht und die Vorgaben des Zuwendungsrechts künftig konsequenter angewendet werden.

Die AfD-Fraktion verlangte darüber hinaus eine nachträgliche Prüfung jedes einzelnen Empfängers. Bestehende Erstattungs-, Rückforderungs- und Zinsansprüche sollten ermittelt und geltend gemacht werden. Außerdem sollte die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2026 über Ergebnisse, Rückforderungen und neue Kontrollmechanismen berichten.

Der Antrag wurde zunächst am 5. Juni von der Tagesordnung abgesetzt und am 3. Juli 2026 schließlich abgelehnt. Damit besteht zumindest auf Grundlage dieses Antrages keine Verpflichtung zu einer öffentlich nachvollziehbaren Einzelabrechnung aller sieben Förderempfänger.

Der Finanzausschuss hielt dagegen die angekündigten Musterbescheide, Checklisten und internen Gespräche fest. Zugleich empfahl er dem Landtag, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Politische Verantwortung bleibt offen

Aus den veröffentlichten Unterlagen ergibt sich bislang weder eine Gesamtsumme bereits erfolgter Rückforderungen noch eine Aufstellung möglicher Schäden für das Land. Ebenso sind keine personellen Konsequenzen wegen der vom Rechnungshof beschriebenen Kontrollmängel dokumentiert.

Damit bleibt kurz vor der Landtagswahl am 20. September eine entscheidende Frage unbeantwortet: Reichen neue Formulare und interne Gespräche aus, wenn zuvor bei keinem der geprüften Förderverfahren alle Regeln eingehalten wurden?

Der Fall betrifft nicht nur Verwaltungsabläufe. Er berührt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld. Gerade deshalb wäre eine öffentlich nachvollziehbare Bilanz darüber erforderlich, welche Mittel rechtmäßig verwendet, welche Beträge zurückgefordert und welche Verantwortlichkeiten geklärt wurden.

Quelle: Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern; Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksachen 8/6415, 8/6428, 8/6585 und 8/6701; Beschlussprotokolle der 135. und 138. Landtagssitzung