Brandenburg will seine Justiz personell und technisch deutlich stärken. Justizminister Benjamin Grimm beriet darüber mit den Leitungen der Gerichte, die täglich mit den praktischen Herausforderungen des Justizbetriebs konfrontiert sind.

Bei einer Dienstbesprechung in der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen kamen die Präsidenten und Direktoren der ordentlichen Gerichtsbarkeit zusammen. Im Mittelpunkt standen die Personalausstattung, der Erhalt der Gerichtsstandorte, laufende Bauprojekte und die weitere Digitalisierung.

Mehr als 100 zusätzliche Stellen geplant

Eine wichtige Grundlage für die personelle Stärkung bildet der am 1. September 2026 vom Kabinett beschlossene Haushalt. Dieser sieht nach Angaben des Justizministeriums mehr als 100 neue Stellen vor.

Justizminister Benjamin Grimm bezeichnete die zusätzlichen Stellen als Grundlage für eine moderne, bürgernahe und effizient arbeitende Justiz. Die Gerichtsleitungen sollten aus ihrer täglichen Praxis berichten, an welchen Stellen bereits Fortschritte erreicht wurden und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.

Besprochen wurden außerdem der sogenannte Pakt für den Rechtsstaat sowie die Rahmenbedingungen des Doppelhaushalts 2027 und 2028. Neben neuen Stellen geht es dabei um die langfristige Personalentwicklung. Die Justiz benötigt nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern auch Rechtspfleger, Geschäftsstellenpersonal und Fachkräfte für die technische Infrastruktur.

Alle Gerichtsstandorte sollen erhalten bleiben

Brandenburg ist ein Flächenland mit teilweise langen Wegen zwischen den Städten und Gemeinden. Das Justizministerium betonte deshalb die Bedeutung einer erreichbaren und leistungsfähigen Gerichtsbarkeit in sämtlichen Landesteilen.

Nach Angaben des Ministeriums war auch der Erhalt aller bestehenden Gerichtsstandorte Gegenstand der Beratungen. Damit bekennt sich die Landesregierung grundsätzlich zu einer dezentralen Justizstruktur.

Für Bürger und Unternehmen ist die räumliche Nähe zu den Gerichten besonders bei familienrechtlichen Verfahren, Nachlassangelegenheiten, Grundbuchfragen oder wirtschaftlichen Streitigkeiten wichtig. Digitale Angebote können Wege verkürzen, ersetzen aber nicht in jedem Fall persönliche Verhandlungen und Ansprechpartner vor Ort.

Elektronische Akten und KI für die Justiz

Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Digitalisierung. Die elektronische Akte soll in der Justizverwaltung weiter ausgebaut werden. Auch das System AuRegis zur Registerführung und Aktenbearbeitung wird schrittweise in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eingeführt.

Bei Grundbuchangelegenheiten stehen die elektronische Grundakte und der digitale Rechtsverkehr im Mittelpunkt. Dokumente sollen dadurch schneller verfügbar sein und zwischen Behörden, Gerichten, Notaren sowie weiteren Beteiligten sicher ausgetauscht werden können.

Die Gerichtsleitungen diskutierten zudem über den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Genannt wurden die Anwendungen KAI, Beck Chat, Juris KI-Suite und MAKI. Solche Programme können bei der Recherche, der Strukturierung umfangreicher Akten oder der Bearbeitung wiederkehrender Aufgaben unterstützen.

Entscheidungen über Urteile und Beschlüsse verbleiben jedoch bei Richtern und Rechtspflegern. Beim Einsatz der Systeme müssen Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und die richterliche Unabhängigkeit gewährleistet werden.

Auf der Tagesordnung stand außerdem die geplante bundeseinheitliche Justizcloud. Sie soll technische Anwendungen und Datenverarbeitung stärker vereinheitlichen sowie eine sichere Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen.

Gerichtsgebäude bleiben eine Baustelle

Neben Personal und Digitalisierung ging es bei der Dienstbesprechung auch um die Gebäude der Brandenburger Justiz. Die Teilnehmer besprachen laufende Bauprojekte und die Leistungen des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen.

Moderne Gerichtsgebäude benötigen sichere Zugänge, geeignete Verhandlungssäle und eine belastbare digitale Infrastruktur. Gleichzeitig müssen Arbeitsplätze, Archive und Besucherbereiche heutigen Anforderungen entsprechen.

Mit den zusätzlichen Stellen allein ist die Modernisierung daher nicht abgeschlossen. Entscheidend wird sein, wie schnell das Personal gewonnen, die digitale Technik eingeführt und notwendige Bauprojekte umgesetzt werden können.

Quelle: Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg