Sachsen bewilligte von 2021 bis 2023 rund 4,45 Millionen Euro für Bürgerbeteiligung und Demokratieförderung. Der Verwaltungsaufwand fiel ungewöhnlich hoch aus, weil für jeden Förder-Euro weitere 44 Cent benötigt wurden.

Verwaltung kostete fast zwei Millionen Euro

Aus der vom Rechnungshof ermittelten Quote ergeben sich rechnerisch rund 1,95 Millionen Euro Verwaltungsaufwand. Die Bearbeitung kostete damit fast halb so viel wie die eigentliche Projektförderung.

Besonders kleine Zuschüsse verursachten umfangreiche Prüfungen und Abrechnungen. Ministerium, Förderbank und Projektträger mussten zahlreiche Arbeitsschritte miteinander abstimmen.

Beauftragung der Förderbank beanstandet

Die Sächsische Aufbaubank übernahm Aufgaben der Bewilligungsstelle. Der Rechnungshof bewertete ihre Beauftragung in der gewählten Form als nicht rechtmäßig.

Auch die Zuständigkeiten waren nicht eindeutig voneinander getrennt. Dadurch entstanden zusätzliche Abstimmungen und vermeidbare Kosten.

Programme überschnitten sich

Mehrere Förderangebote verfolgten ähnliche Ziele. Eine klare Abgrenzung zwischen den einzelnen Programmen war nicht immer vorhanden.

Damit bestand die Gefahr einer mehrfachen Förderung vergleichbarer Vorhaben. Der Rechnungshof verlangt messbare Ziele und eine wirksame Kontrolle der Ergebnisse.

Quelle

Sächsischer Rechnungshof, Jahresbericht 2026, Beitrag „Demokratieförderung für mehr Bürgerbeteiligung in Sachsen“