Die BSW-Fraktion will eine militärische Nutzung der sächsischen Feuerwehren verhindern, und sie verlangt mehr Transparenz, weil sie zusätzliche Belastungen durch den Operationsplan Deutschland befürchtet.

BSW will Sachsens Feuerwehren zivil halten

Die Fraktion fordert die sächsische Staatsregierung in einem Landtagsantrag auf, Personal, Fahrzeuge, Gerätehäuser und Finanzmittel der Feuerwehren nicht für militärische Aufgaben einzuplanen. Anforderungen aus dem Operationsplan Deutschland oder vergleichbaren Konzepten dürften den Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz nicht beeinträchtigen.

„Zivilschutz ja, militärische Nutzung unserer Feuerwehren nein“, erklärte der friedenspolitische Sprecher Nico Rudolph. Feuerwehren seien keine Hilfstruppen der Bundeswehr und dürften nach Ansicht der Fraktion nicht schleichend in militärische Planungen eingebunden werden.

Operationsplan verbindet zivile und militärische Stellen

Der Operationsplan Deutschland bildet nach Angaben der Bundeswehr den militärischen Anteil der deutschen Gesamtverteidigung ab. Das weitgehend geheime Dokument regelt unter anderem die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Behörden, Ländern, Kommunen, Unternehmen und weiteren zivilen Stellen in unterschiedlichen Gefahrenlagen.

Eine Zusammenarbeit mit zivilen Organisationen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Feuerwehren militärisch unterstellt oder für militärische Einsätze verwendet werden. Welche konkreten Anforderungen sich daraus für die Feuerwehren in Sachsen ergeben könnten, ist öffentlich bislang nicht umfassend bekannt.

Fraktion warnt vor Konkurrenz um Ressourcen

Der BSW-Abgeordnete Jens Hentschel-Thöricht verwies auf bestehende Herausforderungen durch Waldbrände, Hochwasser, Starkregen, Gefahrgutunfälle und längere Stromausfälle. Gleichzeitig kämpften viele Feuerwehren mit Nachwuchsproblemen und einem hohen Investitionsbedarf bei Fahrzeugen, Technik und Gerätehäusern.

Die Fraktion verlangt deshalb, dass keine Gelder aus dem Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutz zugunsten militärischer Aufgaben umgewidmet werden. Verfügbare Mittel müssten vollständig für die zivile Gefahrenabwehr erhalten bleiben.

Lagebild bis März 2027 gefordert

Bis zum 31. März 2027 soll die Staatsregierung nach dem Willen des BSW ein Lagebild vorlegen. Darin sollen mögliche personelle, organisatorische, materielle und finanzielle Folgen des Operationsplans für Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzeinheiten in Sachsen dargestellt werden.

Vom militärischen Einsatz grenzt die Fraktion den gesetzlichen Zivilschutz ausdrücklich ab. Dieser umfasst nichtmilitärische Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung vor möglichen Kriegseinwirkungen geschützt und deren Folgen gemildert werden sollen. Eine Stellungnahme der Staatsregierung zu den Forderungen war in der Pressemitteilung der Fraktion nicht enthalten.

Quelle: BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, 3. September 2026; Bundeswehr, Informationen zum Operationsplan Deutschland; Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.