Sachsen stellte Ende 2025 insgesamt 995 Verwaltungsleistungen digital zur Verfügung. Der Freistaat landete im bundesweiten Vergleich auf dem vorletzten Platz, obwohl das Onlinezugangsgesetz seit Jahren gilt.

Hamburg bietet über 600 Leistungen mehr

Hamburg kam zum gleichen Zeitpunkt auf 1.615 digitale Verwaltungsleistungen. Nordrhein-Westfalen erreichte 1.557 Angebote.

Sachsen lag damit mehr als 600 Leistungen hinter dem Spitzenreiter. Zahlreiche Anträge können Bürger und Unternehmen weiterhin nicht vollständig online erledigen.

Daten teilweise seit 2022 veraltet

Einträge im zentralen Verwaltungsprogramm waren teilweise seit Februar 2022 nicht mehr aktualisiert worden. Ein verlässlicher Überblick über den Stand der Digitalisierung fehlte.

Auch Zuständigkeiten waren falsch oder nicht eindeutig zugeordnet. Verbindliche Zeitpläne für ausstehende Arbeiten lagen nicht durchgehend vor.

Gemeinsame Finanzplanung fehlt

Die Staatsregierung verfügte über keine umfassende Finanzierungsstrategie für alle beteiligten Ressorts. Dadurch blieb unklar, welche Mittel für die noch fehlenden Angebote benötigt werden.

Der Rechnungshof fordert aktuelle Daten, klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Termine. Ohne eine bessere Steuerung droht Sachsen bei digitalen Behördengängen weiter zurückzufallen.

Quelle

Sächsischer Rechnungshof, Jahresbericht 2026, Beitrag „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes“