Ausgaben steigen um fast 45 Prozent

Allein die Nettoausgaben für Eingliederungshilfe erhöhten sich zwischen 2020 und 2024 von 386,3 Millionen auf 559,9 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg um 44,9 Prozent innerhalb von fünf Jahren.

Für Sozial- und Eingliederungshilfe zusammen sind im Landeshaushalt 2026 bereits 736 Millionen Euro eingeplant. Im kommenden Jahr soll die Summe auf mehr als 800 Millionen Euro steigen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung wird für 2030 mit Ausgaben von mehr als einer Milliarde Euro gerechnet.

Das wäre ein erheblicher Anteil des gesamten Landeshaushaltes, der derzeit ein jährliches Volumen von knapp zwölf Milliarden Euro umfasst. Die steigenden Pflichtausgaben schränken damit den Spielraum für Schulen, Straßen, Polizei, Krankenhäuser oder freiwillige kommunale Leistungen weiter ein.

Rechnungshof sieht erhebliche Defizite

Die Eingliederungshilfe ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Dazu gehören beispielsweise Unterstützung beim Wohnen, bei der Arbeit, in der Bildung oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Auf diese Leistungen besteht bei erfüllten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch.

Der Landesrechnungshof kritisiert deshalb nicht die Leistungen selbst, sondern deren Organisation und Kontrolle. Beanstandet wurden unter anderem eine unzureichende Datenlage, uneinheitliche Verwaltungsverfahren, Defizite bei der Bedarfsfeststellung und eine schwache Fachaufsicht.

Auch bei Wirtschaftlichkeits-, Qualitäts- und Wirksamkeitsprüfungen sieht die Finanzkontrolle Verbesserungsmöglichkeiten. Ohne landesweit vergleichbare Daten lässt sich bislang nur eingeschränkt bewerten, weshalb sich Fallzahlen, Personaleinsatz und Ausgaben zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten teilweise erheblich unterscheiden.

Mecklenburg-Vorpommern hat besonders viele Fälle

Die Ausgaben je Leistungsbeziehendem lagen 2024 mit rund 22.400 Euro unter dem Bundesdurchschnitt von etwa 27.900 Euro. Mecklenburg-Vorpommern weist jedoch im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Leistungsberechtigte auf.

Hinzu kommen strukturelle Probleme des ländlichen Raumes. Beratungsstellen, inklusive Bildungsangebote und Unterstützungsstrukturen müssen trotz weiter Wege erreichbar bleiben. Fehlende inklusive Regelangebote können zudem dazu führen, dass später teurere Einzelfallhilfen notwendig werden.

Eine reine Kürzungsdebatte greift deshalb zu kurz. Eine bessere Steuerung muss sowohl die Finanzierbarkeit als auch die Rechte der betroffenen Menschen sichern.

Verbindliche Berichte fanden keine Mehrheit

Politisch bemerkenswert ist der Umgang des Landtages mit den Feststellungen. Der Sozialausschuss empfahl einstimmig, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof verfahrensmäßig für erledigt zu erklären.

Mehrere Oppositionsanträge für verbindliche Umsetzungsberichte fanden keine Mehrheit. Ein Antrag der AfD, der einen Bericht bis Ende 2026 verlangte, wurde von SPD, CDU, Linken und Grünen abgelehnt. Spätere Anträge von CDU und Grünen mit einer Frist bis zum 31. August 2026 scheiterten wiederum an den Stimmen von SPD, AfD und Linken.

Angenommen wurde schließlich ein Antrag von SPD und Linken, nach dem sich der Landtag der kommenden Wahlperiode erneut mit dem Sonderbericht befassen soll. Damit wurde die konkrete weitere Bearbeitung im Wesentlichen auf die Zeit nach der Landtagswahl verschoben.

Die Milliardengrenze rückt näher

Die Landesregierung verweist auf eine Taskforce zur Sozialreform, Änderungen bei den Landesausführungsgesetzen und eine geplante Stärkung des Kommunalen Sozialverbandes. Grundlegende Änderungen seien allerdings nur über das Bundesrecht möglich.

Der Rechnungshof macht zugleich deutlich, dass das Land nicht allein auf den Bund warten sollte. Gefordert werden vergleichbare Daten, ein wirksames Fach- und Finanzcontrolling, eine stärkere Fachaufsicht sowie effizientere Verwaltungsstrukturen.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Menschen mit Behinderungen notwendige Unterstützung erhalten sollen. Sie lautet, weshalb ein Ausgabenbereich auf die Milliardengrenze zusteuert, obwohl grundlegende Instrumente zur Kontrolle und Steuerung weiterhin nicht ausreichend funktionieren.

Quelle: Landesrechnungshof und Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6702