Dresden, 8. September 2026. In Sachsens Aufnahmeeinrichtungen wurden im zweiten Quartal 2026 insgesamt 810 Asylsuchende registriert. Das waren 343 Menschen beziehungsweise knapp 30 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Gleichzeitig waren zum 30. Juni insgesamt 14.422 Menschen in sächsischer Zuständigkeit vollziehbar ausreisepflichtig. Die neue Quartalsbilanz zeigt damit sowohl sinkende Zugänge als auch einen weiterhin großen Bestand nicht abgeschlossener Verfahren.
Deutlich weniger Neuankömmlinge
Im zweiten Quartal des Vorjahres waren noch 1.153 Menschen in den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen registriert worden. Innerhalb eines Jahres sank die Zahl damit um fast ein Drittel.
Der Freistaat betreibt derzeit neun aktive Unterkünfte an den drei Standorten Dresden, Chemnitz und Leipzig. Zusammen verfügen sie über eine Kapazität von 3.355 Plätzen.
Weniger Zugänge können Städte und Landkreise entlasten. Der Bedarf an zusätzlichen Unterkünften sinkt, während Behörden mehr Zeit für bereits laufende Verfahren, Integrationsaufgaben und Rückführungen erhalten könnten.
Die niedrigere Zahl bedeutet jedoch nicht, dass alle früheren Probleme gelöst sind. Kommunen versorgen weiterhin Menschen, deren Verfahren bereits abgeschlossen sind oder deren Aufenthaltsstatus regelmäßig überprüft werden muss.
Abschiebungen gingen ebenfalls zurück
Im zweiten Quartal wurden insgesamt 219 ausreisepflichtige Menschen aus Sachsen abgeschoben. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es 247. Trotz geringerer Zugänge sank damit auch die Zahl der tatsächlichen Rückführungen.
Von den 219 Abschiebungen organisierte die Landesdirektion Sachsen 183. Die wichtigsten Zielländer waren die Türkei, Georgien, Serbien, Pakistan und Indien. Unter den zurückgeführten Personen befanden sich nach Behördenangaben 60 Straftäter.
Weitere 36 Rückführungen erfolgten durch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. In dieser Gruppe hatten 28 Menschen Straftaten begangen. Als Hauptzielländer nennt die Landesdirektion unter anderem Tschechien, Polen, die Türkei und die Mongolei.
Die Statistik beantwortet nicht, wie viele geplante Abschiebungen scheiterten und welche Gründe dafür maßgeblich waren. Fehlende Reisedokumente, gerichtliche Entscheidungen, Erkrankungen oder die Weigerung von Herkunftsländern können Rückführungen verhindern.
Knapp vier Fünftel sind geduldet
Von den 14.422 vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen besaßen 11.462 eine Duldung. Das entspricht knapp vier Fünfteln dieser Gruppe.
Eine Duldung ist kein regulärer Aufenthaltstitel. Sie setzt die Ausreisepflicht nicht außer Kraft, bescheinigt aber, dass eine Abschiebung vorübergehend aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
Deshalb wäre es falsch, die gesamte Zahl von 14.422 Menschen mit unmittelbar möglichen Abschiebungen gleichzusetzen. Für eine ehrliche Debatte muss offengelegt werden, wie viele Betroffene tatsächlich kurzfristig zurückgeführt werden könnten.
Ebenso wichtig ist die Dauer der Duldungen. Wenn Menschen viele Jahre in diesem Zustand leben, entstehen schwierige Fragen für Behörden, Arbeitgeber, Schulen und Familien. Ein dauerhaft ungeklärter Status hilft weder den Betroffenen noch den Kommunen.
Mehr freiwillige Ausreisen
Neben den Abschiebungen registrierte die Landesdirektion 456 freiwillige Ausreisen. Im Vorjahresquartal waren es 443. In dieser Zahl enthalten sind staatlich geförderte und bekannte selbstfinanzierte Rückreisen.
Viele der freiwillig ausgereisten Menschen stammten aus Syrien, der Türkei, Venezuela, Russland und Georgien. Freiwillige Rückkehrprogramme können kostengünstiger und organisatorisch einfacher sein als zwangsweise Rückführungen.
Allerdings muss auch hier genauer unterschieden werden. Die Statistik sagt nicht, wie viele Ausreisen dauerhaft erfolgten, welche Hilfen gezahlt wurden und wie viele Menschen später erneut nach Deutschland einreisten.
Sachsen braucht mehr Transparenz
Die sinkenden Zugangszahlen sind eine wichtige Entwicklung. Sie schaffen die Möglichkeit, den großen Bestand offener und geduldeter Fälle systematischer zu bearbeiten.
Dazu sollte Sachsen künftig ausweisen, wie lange Ausreisepflicht und Duldung bereits bestehen, welche Hindernisse am häufigsten auftreten und wie viele Abschiebungen trotz konkreter Planung nicht vollzogen werden konnten.
Auch die Verteilung auf Landkreise und kreisfreie Städte wäre für eine sachliche Bewertung wichtig. Nur so lässt sich erkennen, wo Behörden besonders belastet sind und wo Verfahren ungewöhnlich lange dauern.
Die neue Bilanz liefert deshalb keine einfache Erfolgsmeldung. Sie zeigt sinkende Neuaufnahmen, aber zugleich weniger Abschiebungen und mehr als 14.000 ausreisepflichtige Menschen. Genau diese Widersprüche muss die sächsische Politik erklären.
Quellen
Landesdirektion Sachsen, Quartalsbilanz Asyl vom 7. September 2026