Schwerin, 7. September 2026. Bei der Verwaltung beschlagnahmter Gegenstände bestehen innerhalb der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns erhebliche Defizite. Nach Feststellungen des Landesrechnungshofes fehlt den Dienststellen teilweise ein vollständiger Überblick darüber, welche Beweismittel sich in ihrer Verantwortung befinden und wo diese verwahrt werden.
Betroffen sind sogenannte Asservate. Dazu gehören unter anderem sichergestellte Waffen, Betäubungsmittel, Bargeld, Schmuck, Urkunden, Datenträger, Fahrzeuge und andere Gegenstände aus Ermittlungsverfahren. Der Rechnungshof untersuchte die Arbeitsabläufe, die technische Unterstützung sowie die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz.
Der Prüfbericht nennt keine konkreten Dienststellen. Damit sollen offenbar Rückschlüsse auf die Standorte besonders sensibler Beweismittel vermieden werden.
MV-Polizei erfasst Beweismittel noch auf Papier
Die Landespolizei verfügt bislang über kein einheitliches digitales System für ihre Asservatenverwaltung. Sichergestellte Gegenstände werden überwiegend auf papiergebundenen Vordrucken erfasst. Bei einer Übergabe an eine andere Dienststelle müssen sie erneut dokumentiert werden und erhalten teilweise eine neue Asservatennummer.
Daneben verwenden einzelne Polizeistellen gebundene Bücher oder lokale Excel-Listen. Eine durchgängige elektronische Bestandsführung existiert nicht. Nach Ansicht des Rechnungshofes erschwert dieses Nebeneinander die Kontrolle erheblich.
Ein beträchtlicher Teil der Asservate werde zudem nicht zentral von den zuständigen Verwaltern erfasst. Das betreffe beispielsweise Führerscheine, Urkunden, Messer, kleinere Mengen an Betäubungsmitteln oder Gegenstände, die unmittelbar für laufende Ermittlungen benötigt werden.
Systematische Kontrollen des vollständigen Bestands finden demnach in einem Großteil der geprüften Behörden nicht statt. Verluste könnten dadurch längere Zeit unentdeckt bleiben. Hinweise darauf, dass tatsächlich Beweismittel verschwunden sind, enthält der Bericht allerdings nicht.
Betäubungsmittel lagerten in unzureichend gesicherter Halle
Besonders kritisch fallen die Feststellungen zur Lagerung von Betäubungsmitteln aus. Bei einer geprüften Stelle befand sich die dafür genutzte Asservatenhalle in einem schlechten baulichen Zustand. An Türen und Fenstern war nach Darstellung des Rechnungshofes keine erkennbare Einbruchsicherung vorhanden.
Vorgaben dazu, welche Arten und Mengen an Betäubungsmitteln dort gelagert werden dürfen, fehlten. Auch der Zutritt zur Halle war nicht geregelt und wurde nicht dokumentiert. Der Rechnungshof sieht darin ein Sicherheitsrisiko.
Bei einer weiteren Polizeistelle ließ sich die Ein- und Ausgabe von Betäubungsmitteln anhand der vorgelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei nachvollziehen. Das Vier-Augen-Prinzip war bei der Dokumentation nicht durchgängig gewährleistet. Außerdem hatten weitere Beschäftigte Zugang zu einem Kühlschrank, in dem entsprechende Asservate verwahrt wurden.
Selbst für die Vernichtung beschlagnahmter Betäubungsmittel bestanden keine landesweit eindeutigen Vorgaben. Die einzelnen Dienststellen verfügten dadurch über einen vergleichsweise großen Handlungsspielraum.
Digitalisierungsprojekt wurde vorzeitig beendet
Die Landespolizei wollte ihre Asservatenverwaltung ursprünglich mit einem neuen elektronischen System modernisieren. Das dazugehörige Projekt begann Anfang 2025 und sollte bis Dezember 2028 umgesetzt werden.
Nachdem sich das Land vom vorgesehenen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem verabschiedet hatte, wurde auch das Projekt für die digitale Asservatenverwaltung zum 30. September 2025 beendet. Damit scheiterte nach Einschätzung des Rechnungshofes der wichtigste Baustein für eine Vereinheitlichung der Abläufe.
Das Innenministerium erklärte, alternative technische Lösungen zu prüfen. Bis zu deren Einführung sollen Dokumentation, Bestandskontrollen und interne Vorschriften verbessert werden.
Innenministerium kündigt neue Regeln an
Das Ministerium will die unterschiedlichen Dienstanweisungen der Polizeibehörden vereinheitlichen. Ergänzt werden sollen zudem die Vorgaben für Lagerung, Transport und Vernichtung von Waffen und Betäubungsmitteln.
Der Rechnungshof verlangt außerdem klare Mindeststandards für Asservatenräume, begrenzte Zutrittsrechte und regelmäßige Kontrollen auf Vollständigkeit. Die Verwahrung sensibler Gegenstände in Büros von Sachbearbeitern soll auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Der Bericht zeigt ein strukturelles Problem: Ohne zentrale Bestandsführung lässt sich nicht zuverlässig kontrollieren, welche Gegenstände vorhanden sind, wer darauf zugreifen durfte und wann ein Asservat herausgegeben oder vernichtet wurde. Gerade bei Waffen, Drogen und wertvollen Gegenständen ist eine lückenlose Dokumentation jedoch unverzichtbar.
Quelle: Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern, Landesfinanzbericht 2026