Erfurt, 7. September 2026. Das Thüringer Umweltministerium hat für seine Öffentlichkeitsarbeit innerhalb von vier Jahren fast doppelt so viel Geld ausgegeben, wie in den Haushaltsplänen dafür vorgesehen war. Zu diesem Ergebnis kommt der Thüringer Rechnungshof in seinem Jahresbericht 2026.
Für den Zeitraum von 2019 bis 2022 waren insgesamt rund 1,9 Millionen Euro veranschlagt. Nach eigenen Angaben gab das Ministerium jedoch mindestens 3,6 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit aus. Wie hoch die tatsächlichen Gesamtausgaben waren, ließ sich während der Prüfung nicht abschließend ermitteln.
Ausgaben auf mindestens 14 Haushaltstitel verteilt
Ein wesentlicher Grund für die fehlende Übersicht war die Verteilung der Ausgaben auf zahlreiche Haushaltstitel. Der Rechnungshof ermittelte mindestens 14 verschiedene Titel, über die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit finanziert wurden.
Neun dieser Haushaltstitel waren ursprünglich nicht für diesen Zweck vorgesehen. Nach Auffassung der Prüfer wurde dadurch gegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit verstoßen.
Das Ministerium widerspricht dieser Bewertung. Es verweist darauf, dass die Nutzung gegenseitig deckungsfähiger Haushaltsmittel ein zulässiges Instrument der Haushaltsführung sei. Die Kritik an der fehlenden Gesamtübersicht erkennt es jedoch weitgehend an.
Künftig sollen die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in einer gemeinsamen Titelgruppe zusammengeführt werden. Dadurch soll klarer erkennbar werden, wie viel Geld tatsächlich für Broschüren, Kampagnen, Veranstaltungen und andere Informationsmaßnahmen verwendet wird.
Bei mehr als 90 Prozent fehlte eine Bedarfsprüfung
Der Rechnungshof untersuchte auch, wie das Ministerium die Notwendigkeit und den Erfolg seiner Öffentlichkeitsarbeit bewertete. Bei mehr als 90 Prozent der geprüften Maßnahmen war demnach vorab nicht dokumentiert worden, weshalb sie erforderlich waren.
Häufig fehlten konkrete Zielgruppen und messbare Ziele. Auch nach Abschluss der Maßnahmen wurde regelmäßig nicht untersucht, welche Wirkung erzielt worden war. Damit konnte das Ministerium nach Einschätzung der Prüfer nicht belegen, ob die eingesetzten Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet wurden.
Für die inhaltliche Erstellung freiwilliger Broschüren beauftragte das Ministerium zudem externe Dienstleister. Dafür wurden im untersuchten Zeitraum rund 305.000 Euro ausgegeben. Dokumentationen darüber, warum die Inhalte nicht von eigenen Beschäftigten erarbeitet werden konnten, lagen laut Rechnungshof nicht vor.
Gesetzlich vorgeschriebener Umweltbericht blieb aus
Besonders brisant ist der Umgang mit einer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht. Nach dem Thüringer Umweltinformationsgesetz muss regelmäßig ein Bericht über den Zustand der Umwelt erstellt werden. Das Ministerium veröffentlichte diesen Bericht jedoch nicht.
Während freiwillige Öffentlichkeitsarbeit in erheblichem Umfang finanziert wurde, blieb damit eine gesetzlich vorgeschriebene Informationsleistung unerfüllt. Der Rechnungshof verlangt, Pflichtaufgaben vorrangig vor freiwilligen Maßnahmen zu erledigen.
Das Ministerium begründete den ausgebliebenen Bericht mit anderen Formen seiner Öffentlichkeitsarbeit. Zugleich kündigte es an, eine Streichung der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht anzustreben. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung bleibt die Verpflichtung allerdings bestehen.
Ministerium will Leitfaden erarbeiten
Als Reaktion auf die Prüfung plant das Ministerium einen Leitfaden für seine Öffentlichkeitsarbeit. Darin sollen unter anderem Vorgaben zur Haushaltsführung, zur Festlegung von Zielen und zur Ansprache bestimmter Zielgruppen enthalten sein.
Die zuständige Pressestelle soll künftig stärker in die Jahresplanung der Fachreferate eingebunden werden. Vorgesehen sind außerdem unterjährige Kontrollen der Maßnahmen und Budgets.
Der Rechnungshof fordert darüber hinaus nachvollziehbare Erfolgskontrollen. Vor jeder größeren Maßnahme müsse geklärt werden, welche Menschen erreicht werden sollen, welchen konkreten Zweck die Veröffentlichung erfüllt und wie der Nutzen anschließend bewertet werden kann.
Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie kann ein Ministerium Bürger über Umweltschutz und sparsamen Ressourceneinsatz informieren, wenn es bei der eigenen Öffentlichkeitsarbeit weder eine vollständige Kostenübersicht noch durchgängige Erfolgskontrollen besitzt?