Sächsische Unternehmen sollen bei Investitionen nicht länger an fehlenden Sicherheiten und langwierigen Kreditverfahren scheitern. Ein neues Expressangebot der Bürgschaftsbank Sachsen verspricht Entscheidungen innerhalb eines Werktages.
Bürgschaftsbank entscheidet innerhalb von 24 Stunden
Die Bürgschaftsbank Sachsen erweitert ihr Angebot um eine sogenannte 24-Stunden-Bürgschaft. Entsprechende Anträge können ab sofort innerhalb eines Werktages bewilligt werden.
Das Verfahren richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe. Es soll Firmen den Zugang zu Krediten erleichtern, wenn für eine Finanzierung nicht genügend bankübliche Sicherheiten vorhanden sind.
Kredite bis 375.000 Euro möglich
Die maximale Kredithöhe beträgt 375.000 Euro. Anträge werden nicht direkt vom Unternehmen, sondern über die jeweilige Hausbank bei der Bürgschaftsbank Sachsen eingereicht.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seinen Sitz in Sachsen hat oder das geplante Investitionsvorhaben im Freistaat umgesetzt wird. Der gesamte Antrags- und Bearbeitungsprozess läuft papierlos ab.
Investitionen sollen schneller beginnen können
Die Bürgschaft ersetzt nicht den eigentlichen Firmenkredit. Sie sichert einen Teil des Ausfallrisikos gegenüber der finanzierenden Bank ab und kann dadurch eine Kreditvergabe erleichtern.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums eignet sich das Angebot beispielsweise für Investitionen in digitale Software, neue Technik oder die Weiterentwicklung eines Geschäftsmodells. Durch die schnelle Bürgschaftszusage sollen auch die anschließenden Abläufe bei der Hausbank verkürzt werden.
Verfahren wurde während der Corona-Zeit erprobt
Das beschleunigte Entscheidungsverfahren baut auf Erfahrungen aus der Corona-Zeit auf. Damals wurden vergleichbare Abläufe eingesetzt, um Unternehmen kurzfristig bei Finanzierungsproblemen zu unterstützen.
Die Grundlage für das neue Programm wurde gemeinsam vom sächsischen Finanzministerium, dem Wirtschaftsministerium und der Bürgschaftsbank entwickelt. Ziel sei es, Bürokratie abzubauen und stärker auf klar strukturierte Prüfverfahren zu setzen.
Wirtschaftsminister sieht Signal an den Mittelstand
Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärte, Unternehmen sollten bei Investitionen, neuen Arbeitsplätzen und der Weiterentwicklung ihrer Betriebe nicht an langwierigen Verfahren scheitern.
Das neue Angebot soll nach Einschätzung des Ministeriums die Rahmenbedingungen für Investitionen verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit sächsischer Unternehmen stärken.
Bürgschaft ersetzt keine Prüfung der Hausbank
Trotz des Namens bedeutet die 24-Stunden-Bürgschaft nicht, dass ein Unternehmen automatisch innerhalb eines Tages einen Kredit ausgezahlt bekommt.
Über den eigentlichen Kredit entscheidet weiterhin die Hausbank. Die Bürgschaftsbank prüft den Antrag auf Absicherung und trifft darüber innerhalb von 24 Stunden eine Entscheidung.
Wie schnell die Finanzierung anschließend bereitsteht, hängt daher auch von den Abläufen und Prüfungen des jeweiligen Kreditinstituts ab.
Bürgschaftsbank unterstützt Unternehmen seit 1990
Die Bürgschaftsbank Sachsen ist ein öffentlich gefördertes Spezialkreditinstitut. Sie arbeitet gemeinsam mit Hausbanken daran, wirtschaftlich tragfähige Vorhaben abzusichern.
Bei ihren regulären Angeboten kann sie Bürgschaften von bis zu 80 Prozent des jeweiligen Kreditbetrags übernehmen. Der mögliche Bürgschaftsbetrag liegt dabei grundsätzlich bei bis zu 2,5 Millionen Euro. Für das neue Expressverfahren gilt jedoch die niedrigere maximale Kredithöhe von 375.000 Euro.
Quellen
• Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz: „24-Stunden-Bürgschaft ermöglicht schnellen und unkomplizierten Zugang zu Fremdkapital“, 3. August 2026
• Bürgschaftsbank Sachsen: Angaben zu Antragstellung, Kredithöhe und Voraussetzungen des Expressverfahrens