Für Landwirte, die ihren Betrieb durch zusätzliche Flächen erweitern möchten, endet am heutigen Montag eine Frist im Landkreis Zwickau. Betroffen sind Wald- und Landwirtschaftsflächen im Bereich Haara in Wilkau-Haßlau.

Der öffentliche Hinweis des Landkreises ist ausdrücklich bis zum 10. August gültig.

Interessierte landwirtschaftliche Unternehmen können ihr Erwerbsinteresse gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde erklären.

Kein gewöhnliches Bieterverfahren

Bei dem Verfahren handelt es sich nicht um eine klassische Immobilienauktion.

Es geht auch nicht darum, dass automatisch derjenige mit dem höchsten Gebot den Zuschlag erhält.

Hintergrund sind Regelungen des Grundstückverkehrsrechts.

Sie sollen unter anderem ermöglichen, dass landwirtschaftliche Flächen unter bestimmten Voraussetzungen für aktive Landwirtschaftsbetriebe verfügbar bleiben.

Aufstockungsbedürftige Betriebe können Interesse anmelden

Der Landkreis richtet solche Hinweise insbesondere an leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen.

Diese können erklären, dass sie die betreffenden Flächen zu den Bedingungen des vorgelegten Grundstücksgeschäfts erwerben würden.

Ob daraus tatsächlich ein Erwerb entsteht, hängt anschließend von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem weiteren Verfahren ab.

Frist läuft heute ab

Für die Fläche in Haara ist der heutige 10. August als letzter Gültigkeitstag angegeben.

Damit müssen interessierte Betriebe jetzt reagieren.

Für landwirtschaftliche Unternehmen sind solche Flächenangebote besonders relevant, weil zusammenhängendes Grün- und Ackerland vielerorts knapp ist.

Quellen

Landkreis Zwickau – Öffentlicher Hinweis an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, Wald- und Grünland in Haara, gültig bis 10. August 2026.

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