Waren schafft in Warenshof die planerischen Voraussetzungen für eines seiner größeren Energieprojekte. Auf insgesamt rund 53 Hektar soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. Vorgesehen ist eine zeitlich begrenzte Nutzung über 30 Jahre.

Das Plangebiet liegt nördlich der Bahnstrecke Lalendorf–Waren und südwestlich vorhandener Wohnbebauung an der B 108.

Der Bebauungsplan Nr. 88 regelt die künftige Nutzung.

Solarpark ist nur Zwischennutzung

Bemerkenswert ist die zeitliche Begrenzung.

Die Nutzung als Solarpark soll nach den Planunterlagen lediglich für 30 Jahre zulässig sein.

Damit bleibt offen, welche Nutzung langfristig nach dem Ende der Photovoltaikphase folgt.

Teilfläche liegt im Trinkwasserschutzgebiet

Besonders sensibel ist der südlich der Bahnlinie gelegene Bereich.

Er liegt teilweise im Wasserschutzgebiet der Wasserfassung Waren I in Warenshof.

Deshalb gelten während der Bauphase zusätzliche Anforderungen.

Unter anderem müssen Stadtwerke und Wasserbehörde über den Beginn der Arbeiten informiert werden. Auch eine fachliche Überwachung der Bauarbeiten ist vorgesehen.

Energieprojekt und Naturschutz müssen zusammenpassen

Freiflächen-Solaranlagen können große Mengen erneuerbaren Strom erzeugen.

Gleichzeitig beanspruchen sie erhebliche Flächen.

Bei einem Standort im Wasserschutzgebiet steigen deshalb die Anforderungen an Bau, Wartung und den Umgang mit möglichen Schadstoffen.

Für Waren wird entscheidend sein, die zusätzliche Stromproduktion mit dem Schutz der Trinkwasserressourcen in Einklang zu bringen.

Quellen

Stadt Waren (Müritz) – Bebauungsplan Nr. 88 „Solarpark Warenshof“.

Stadt Waren (Müritz) – Planungsunterlagen und Umweltbelange zum Solarpark Warenshof.