Nordländer wollen Krypto-Gewinne besteuern und Erbschaftsteuer reformieren
Neue Steuerregeln gefordert
Bremen/Schwerin. Gewinne aus Kryptowährungen sollen künftig unabhängig von der Haltedauer besteuert werden. Dafür haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der fünf norddeutschen Bundesländer bei ihrer Konferenz am Mittwoch, 28. Oktober 2026, in Bremen ausgesprochen. Auch bei der Erbschaftsteuer und der Schuldenbremse verlangen sie Veränderungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Länder ihre Einnahmen verbessern können, ohne notwendige Investitionen und Arbeitsplätze zu gefährden.
Bitcoin-Gewinne sollen auch nach Jahren steuerpflichtig sein
Wer in Deutschland privat mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen handelt, kann Gewinne nach geltendem Recht grundsätzlich steuerfrei erzielen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
Diese Regelung wollen die Finanzressorts von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ändern.
Nach ihrer gemeinsamen Position sollen Gewinne aus Kryptogeschäften mindestens mit dem Kapitalertragsteuersatz von 25 Prozent besteuert werden. Die Haltedauer soll dabei keine Rolle mehr spielen.
Auch zwischen unterschiedlichen Kryptowerten wollen die Länder keine steuerlichen Unterschiede machen.
Für Anleger wäre das eine erhebliche Veränderung. Wer beispielsweise Bitcoin über mehrere Jahre hält und anschließend mit Gewinn verkauft, müsste diesen Gewinn nach dem vorgeschlagenen Modell grundsätzlich versteuern.
Bislang handelt es sich jedoch lediglich um eine politische Forderung. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde bei der Konferenz nicht beschlossen. Auch die konkrete steuerliche Ausgestaltung ist noch offen.
Erbschaftsteuer: Große Vermögen stärker in den Blick nehmen
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen war die Erbschaftsteuer. Die fünf Länder sehen insbesondere bei der Übertragung großer Betriebsvermögen Reformbedarf.
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Unternehmensvermögen derzeit weitgehend oder vollständig von der Erbschaftsteuer verschont bleiben. Diese Regelungen sollen verhindern, dass Unternehmen wegen hoher Steuerforderungen verkauft werden müssen oder Arbeitsplätze gefährdet sind.
Nach Auffassung der norddeutschen Finanzressorts gehen die bestehenden Begünstigungen teilweise zu weit.
Sehr große Vermögen könnten durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nahezu ohne Steuerbelastung übertragen werden. Die Ministerinnen und Minister wollen solche Möglichkeiten einschränken.
Gleichzeitig soll die Reform den Fortbestand von Unternehmen sichern. Die Erbschaftsteuer müsse verfassungsfest, praktikabel und mindestens aufkommensstabil gestaltet werden.
Die Länder warten dabei auch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die für die künftige Ausgestaltung der Steuer von Bedeutung sein könnten.
Nordländer widersprechen Bayerns Forderung
Besonders deutlich positionierten sich die Finanzminister gegen eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer.
Bayern fordert seit Längerem, den Bundesländern bei der Gestaltung der Steuer größere eigene Spielräume einzuräumen.
Die norddeutschen Länder lehnen diesen Ansatz ab. Sie befürchten, dass sich die Bundesländer mit immer niedrigeren Steuersätzen gegenseitig unterbieten könnten.
Dadurch könnte ein Steuerwettbewerb entstehen, der insbesondere finanzschwächere Länder benachteiligt.
Die Erbschaftsteuer soll nach ihrer Auffassung deshalb weiterhin nach bundesweit einheitlichen Regeln erhoben werden.
Für Mecklenburg-Vorpommern und die anderen Länder ist sie eine Einnahmequelle zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben, etwa von Hochschulen, Polizei und Infrastruktur.
Elektronische Kassen sollen Steuerhinterziehung erschweren
Auch beim Bargeldverkehr wollen die Finanzminister strengere Regeln.
Die fünf Länder unterstützen eine verpflichtende Einführung elektronischer Registrierkassen. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen Einnahmen nicht vollständig erfassen oder nachträglich manipulieren.
Diskutiert wurde insbesondere, für welche Betriebe eine solche Pflicht gelten soll.
Ein bisher vorgesehener Schwellenwert von 100.000 Euro Jahresumsatz steht zur Debatte. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider sprach sich dafür aus, auch eine niedrigere Grenze zu prüfen.
Sie verwies darauf, dass kleinere Betriebe mit hohen Bargeldumsätzen ebenfalls anfällig für Kassenmanipulationen sein könnten.
Zusätzlich verlangen die norddeutschen Länder, dass Unternehmen ihren Kunden künftig eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen.
Das würde nicht zwangsläufig eine Abschaffung des Bargelds bedeuten. Vielmehr soll neben der Barzahlung mindestens eine elektronische Zahlungsform verfügbar sein.
Auch diese Vorschläge sind noch nicht geltendes Recht.
Schuldenbremse soll mehr Investitionen ermöglichen
Die Konferenz beschäftigte sich außerdem mit einer möglichen Reform der Schuldenbremse.
Eine vom Bund eingesetzte Kommission arbeitet derzeit an Vorschlägen zur Weiterentwicklung der bestehenden Regeln. Ihr Abschlussbericht steht noch aus.
Die norddeutschen Finanzressorts erwarten eine Reform, die langfristig tragfähige öffentliche Finanzen gewährleistet, zugleich aber größere Spielräume für Zukunftsinvestitionen eröffnet.
Dabei geht es unter anderem um Investitionen in Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Krisensituationen.
Die Länder wollen erreichen, dass Notkredite unter bestimmten Voraussetzungen auch über mehrere Haushaltsjahre hinweg eingesetzt werden können.
Als Beispiel nennen sie die Corona-Pandemie. Die finanziellen Folgen solcher außergewöhnlichen Belastungen endeten häufig nicht mit dem jeweiligen Kalenderjahr.
Mecklenburg-Vorpommern fordert einfachere Steuerverfahren
Mecklenburg-Vorpommern war bei der Konferenz durch Finanzstaatssekretärin Dr. Carola Voß vertreten.
Sie sprach sich insbesondere für einfachere Steuerverfahren und eine stärkere Digitalisierung der Finanzverwaltung aus.
„Mit Pauschalierungen und einer stärkeren Digitalisierung können wir Steuerentlastungen künftig unbürokratischer gewähren und zugleich unsere Finanzämter entlasten“, erklärte Voß.
Angesichts des Fachkräftemangels müssten die Beschäftigten von wiederkehrenden Verwaltungsaufgaben entlastet werden.
Dadurch könnten sich die Finanzämter stärker auf die Prüfung komplizierter Steuerfälle konzentrieren.
Auch Hamburg verwies auf die bisherige länderübergreifende Zusammenarbeit bei der Verwaltungsmodernisierung. Diese soll künftig fortgesetzt werden.
Bundesregierung muss über mögliche Änderungen entscheiden
Die Beschlüsse und gemeinsamen Positionen der Nord-Finanzministerkonferenz sind zunächst politische Forderungen.
Eine Änderung der Besteuerung von Kryptowährungen, der Erbschaftsteuer oder der Schuldenbremse tritt dadurch nicht unmittelbar in Kraft.
Für Änderungen im Steuerrecht sind weitere Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Eine grundlegende Reform der Schuldenbremse würde zudem verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen und gegebenenfalls eine Änderung des Grundgesetzes erfordern.
Ob und wann die Bundesregierung entsprechende Vorschläge aufgreift, bleibt offen.
Für Bürger, Unternehmen und Anleger ist insbesondere die mögliche Abschaffung der Steuerfreiheit langfristiger Kryptogewinne von Bedeutung. Sie könnte die bisherige steuerliche Behandlung privater Investitionen grundlegend verändern.