Kleine und mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort Fördermittel für den Einsatz Künstlicher Intelligenz beantragen. Das Land stellt dafür in den Jahren 2026 und 2027 jeweils rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Wirtschaftsminister Wolfgang Blank stellte die neue Richtlinie gemeinsam mit den Wirtschaftskammern vor. Das Angebot richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten.

Niedrigschwelliger Einstieg in Künstliche Intelligenz

Mit der neuen Förderrichtlinie will das Land vor allem kleinere Betriebe dabei unterstützen, KI-Anwendungen erstmals einzuführen oder bestehende digitale Prozesse weiterzuentwickeln.

„Mit dem neuen Förderinstrument schaffen wir einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nutzung Künstlicher Intelligenz“, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Blank.

Ziel sei es, Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands dauerhaft zu stärken.

Diese Bereiche werden gefördert

Förderfähig sind nach Angaben des Ministeriums unter anderem KI-Anwendungen in folgenden Bereichen:

  • Produktion,
  • Dienstleistungen,
  • Logistik,
  • Marketing,
  • Vertrieb.

Auch Ausgaben für IT-Sicherheit und Cybersicherheit können unterstützt werden, sofern sie unmittelbar mit der Einführung einer KI-Anwendung zusammenhängen.

Unternehmensdaten effizienter nutzen

Die Richtlinie soll Unternehmen außerdem dabei helfen, vorhandene Daten besser auszuwerten und daraus neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu entwickeln.

KI-Systeme können beispielsweise Produktionsabläufe analysieren, wiederkehrende Büroarbeiten automatisieren, Warenströme optimieren oder Kundenanfragen schneller bearbeiten.

Das Ministerium sieht darin auch eine Möglichkeit, Beschäftigte zu entlasten und dem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

„Künstliche Intelligenz kann den Unternehmen in unserem Land dabei helfen, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten, Beschäftigte zu entlasten und dem Arbeits- und Fachkräftemangel aktiv zu begegnen“, so Blank.

Elektronischer Antrag möglich

Für die Förderung wurde ein vereinfachtes elektronisches Antragsverfahren eingerichtet. Anträge können bereits seit dem 30. Juni 2026 über die Internetseite der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH gestellt werden.

Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von De-minimis-Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“.

Nähere Angaben zu Förderhöhen, Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen stellt das Land über das Wirtschaftsministerium, die Wirtschaftskammern und das Technologie-Beratungs-Institut bereit.

Mittelstand soll konkurrenzfähig bleiben

Für viele kleinere Unternehmen ist der Einsatz neuer Technologien mit hohen Einstiegskosten und fehlendem Fachwissen verbunden. Mit dem Förderprogramm will das Land diese Hürden senken.

Die Förderung soll dazu beitragen, dass KI nicht nur in großen Konzernen eingesetzt wird, sondern auch in regionalen Handwerks-, Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen Einzug hält.

Quelle

  • Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: Pressemitteilung Nr. 111/2026 „Wirtschaftsminister Blank stellt neue KI-Förderrichtlinie vor“, 31. Juli 2026.