Für Menschen, die erst vor kurzem nach Sandersdorf-Brehna gezogen sind, läuft eine wichtige Wahlfrist. Wer aus einer anderen Gemeinde Sachsen-Anhalts zugezogen ist, kann bis zum 16. August beantragen, in Sandersdorf-Brehna in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.

Ohne Antrag bleibt bei einem entsprechenden Zuzug grundsätzlich der bisherige Wohnort für die Wahl maßgeblich.

Umzug führt nicht automatisch zum neuen Wahlort

Gerade kurz vor einer Wahl gelten besondere Stichtage.

Ein neuer Hauptwohnsitz bedeutet deshalb nicht in jedem Fall automatisch, dass die Wahl am neuen Wohnort erfolgt.

Betroffene sollten ihre Unterlagen deshalb noch in dieser Woche prüfen.

Quellen

Stadt Sandersdorf-Brehna – Hinweise zur Landtagswahl 2026