Entscheidung gleich am Morgen

Berlin. Für die Bundespolizei könnte sich am Freitag einiges ändern. Der Bundestag stimmt um 9 Uhr namentlich über die umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes ab.

Das Gesetz soll die Befugnisse der Behörde deutlich modernisieren. Betroffen sind unter anderem Kontrollen an Bahnhöfen, Flughäfen und Grenzen sowie digitale Ermittlungs- und Überwachungsmöglichkeiten.

Für die Annahme reicht diesmal nicht lediglich die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Mindestens 316 Bundestagsabgeordnete müssen zustimmen.

Verschlüsselte Kommunikation im Blick

Ein wichtiger Punkt betrifft die Telekommunikationsüberwachung.

Die Bundespolizei soll unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Möglichkeiten erhalten, auch verschlüsselte Kommunikation zu erfassen.

Bei der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung wird die Kommunikation unmittelbar auf einem Gerät erfasst – also bevor eine Nachricht verschlüsselt versendet oder nachdem sie auf dem Empfängergerät entschlüsselt wurde.

Damit soll die Polizei auf die zunehmende Nutzung verschlüsselter Messenger reagieren können.

Drohnen werden zum Sicherheitsthema

Auch bei Drohnen werden die Kompetenzen erweitert.

Die Bundespolizei soll gefährliche unbemannte Fluggeräte besser erkennen und mit technischen Mitteln abwehren können.

Gerade im Umfeld von Flughäfen, Bahnanlagen oder anderen sensiblen Einrichtungen können Drohnen erhebliche Sicherheitsprobleme verursachen.

Gleichzeitig soll die Bundespolizei selbst Drohnen stärker für eigene Einsätze nutzen dürfen.

Kontrollen ohne konkreten Verdacht

Für Reisende könnte eine andere Regelung besonders sichtbar werden.

In Waffen- und Messerverbotszonen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei sollen Kontrollen möglich sein, ohne dass bei jeder einzelnen Person zuvor ein konkreter Tatverdacht bestehen muss.

Betroffen sein können insbesondere stark frequentierte Bahnhöfe.

Neue Möglichkeiten bei Abschiebungen

Auch im Umgang mit vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen erhält die Bundespolizei zusätzliche Kompetenzen.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll sie künftig selbst bei einem Gericht Abschiebungshaft beantragen können.

Damit soll verhindert werden, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen nach einer Kontrolle zunächst wieder entlassen werden müssen, obwohl eine Abschiebung grundsätzlich möglich wäre.

Zweiter Anlauf im Bundestag

Die Reform beschäftigt das Parlament nicht zum ersten Mal.

Bereits im Juli wurde über das Gesetz abgestimmt. Damals wurde jedoch die notwendige Mehrheit der Mitglieder des Bundestages nicht ordnungsgemäß festgestellt.

Deshalb kam kein abschließender Gesetzesbeschluss zustande.

Am Freitag folgt nun der zweite Anlauf.

Mehr Technik, mehr Befugnisse

Die Reform reicht weit über eine organisatorische Modernisierung hinaus.

Digitale Überwachung, Drohnen, verdachtsunabhängige Kontrollen und zusätzliche ausländerrechtliche Kompetenzen verändern die Möglichkeiten der Bundespolizei teilweise erheblich.

Sollte der Bundestag zustimmen, ist das Verfahren allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.