Für Menschen, die erst nach dem 26. Juli nach Quedlinburg gezogen sind, kann am kommenden Sonntag eine wichtige Frist enden. Wahlberechtigte, die neu in die Stadt ziehen oder ihre bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 16. August ihre Aufnahme in das Quedlinburger Wählerverzeichnis beantragen.

Hintergrund ist die Landtagswahl am 6. September.

Wer bereits in einer anderen Gemeinde Sachsen-Anhalts im Wählerverzeichnis eingetragen ist, wird nach einem Umzug nicht automatisch in jedem Fall am neuen Wohnort übernommen.

Wohnungswechsel kann Wahlort verändern

Die Stadt informiert deshalb gesondert darüber, welche Regelungen bei Wohnungsänderungen nach dem Stichtag gelten.

Betroffene sollten prüfen, an welchem Ort sie im Wählerverzeichnis geführt werden und ob ein Antrag erforderlich ist.

Der Beitrag unterscheidet sich vom allgemeinen Thema Wahlbenachrichtigung: Im Mittelpunkt stehen ausschließlich Menschen, die nach dem maßgeblichen Stichtag ihren Wohnsitz geändert haben.

Quellen

Welterbestadt Quedlinburg – Hinweise zu Wohnungsänderungen und Wählerverzeichnis

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