Brandenburg reagiert auf die hohe Zahl häuslicher Gewalttaten mit neuen Vorgaben für seine Behörden. Vier Ministerien haben einen gemeinsamen Leitfaden beschlossen. Er soll verhindern, dass entscheidende Informationen zwischen Polizei, Justiz, Jugendämtern und Frauenhäusern verloren gehen – besonders dann, wenn Frauen oder Kinder akut gefährdet sind.
Mehr als 4.700 weibliche Opfer registriert
Nach Angaben des Sozialministeriums wurden 2025 in Brandenburg mehr als 4.700 weibliche Opfer häuslicher Gewalt registriert. Fünf Frauen starben an ihren Verletzungen.
Allein im August 2026 wurden drei junge Frauen bei mutmaßlichen Femiziden getötet. Der Begriff bezeichnet Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt.
Hinter den Zahlen stehen häufig lang andauernde Bedrohungen, Kontrolle, körperliche Angriffe und Trennungskonflikte. Gerade die Zeit vor oder nach einer Trennung kann für Betroffene besonders gefährlich sein.
Vier Ministerien sollen gemeinsam handeln
An dem Leitfaden beteiligt sind das Sozial- und Gesundheitsministerium, das Innenministerium, das Justizministerium sowie das Bildungs- und Jugendministerium. Ziel ist eine abgestimmte Vorgehensweise in Fällen mit besonders hohem Gefährdungspotenzial.
Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugendämter und Frauenhäuser verfügen jeweils über unterschiedliche Informationen. Eine Polizeistreife kennt möglicherweise frühere Einsätze, ein Jugendamt die Situation der Kinder und ein Frauenhaus konkrete Bedrohungen. Werden solche Hinweise nicht rechtzeitig zusammengeführt, kann das Risiko unterschätzt werden.
Der neue Leitfaden soll deshalb festlegen, wie die beteiligten Stellen miteinander arbeiten. Entscheidend wird sein, ob Informationen schnell, rechtssicher und verbindlich ausgetauscht werden können.
Ein Leitfaden schützt noch keine Frau
Die politische Verständigung ist ein wichtiger Schritt. Sie löst jedoch nicht automatisch die praktischen Probleme. Frauenhäuser brauchen genügend Plätze, Beratungsstellen ausreichend Personal und die Polizei Kapazitäten für Gefährdungsbewertungen und Schutzmaßnahmen.
Auch Jugendämter und Gerichte müssen schnell reagieren können. Wenn Betroffene trotz akuter Bedrohung lange auf Entscheidungen warten oder keinen geschützten Platz finden, hilft die beste Verfahrensanweisung nur begrenzt.
Die Landesregierung muss deshalb transparent machen, ob mit dem Leitfaden zusätzliche Stellen und finanzielle Mittel verbunden sind. Zudem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Zusammenarbeit in konkreten Hochrisikofällen funktioniert hat.
Schutz darf nicht vom Wohnort abhängen
Gerade im ländlich geprägten Brandenburg sind die Wege zu Beratungsstellen und Frauenhäusern teilweise weit. Wer kein eigenes Auto besitzt, finanziell vom Partner abhängig ist oder gemeinsam mit Kindern fliehen muss, steht vor zusätzlichen Hürden.
Ein wirksames Schutzsystem muss daher im gesamten Land erreichbar sein. Dazu gehören Notunterkünfte, vertrauliche Beratungsangebote, schnelle gerichtliche Entscheidungen und eine konsequente Strafverfolgung.
Der neue Leitfaden kann die Zuständigkeitslücken verkleinern. Sein tatsächlicher Wert wird sich aber nicht an Pressemitteilungen messen lassen, sondern daran, ob bedrohte Frauen und Kinder rechtzeitig geschützt werden.