HANNOVER. Wer einen Hund aus dem Tierschutz vermitteln will, sollte vor allem eine Frage beantworten: Bekommt das Tier ein sicheres, geeignetes und dauerhaft liebevolles Zuhause?

Im Fall der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt scheint jedoch eine andere Frage den Ausschlag gegeben zu haben: Welcher Partei gehört die Interessentin an?

Genau darin liegt das Problem.

Politische Zugehörigkeit ersetzt offenbar die Eignungsprüfung

Behrendt interessierte sich für die Setter-Hündin Setia aus Italien. Nach veröffentlichten Berichten schilderte sie ihre Lebensumstände und verwies auf ihre Erfahrung mit Hunden. Der Niedersächsische Landtag führt sie beruflich ausdrücklich als ausgebildete Hundetherapeutin.

Zu einer normalen Prüfung ihrer Eignung als Hundehalterin kam es offenbar trotzdem nicht.

Der Verein Fortuna Animali begründete die Absage stattdessen ausdrücklich mit ihrer politischen Zugehörigkeit.

Das steht in bemerkenswertem Gegensatz zum eigenen Vermittlungsverfahren des Vereins.

Dort geht es normalerweise um Hundeerfahrung, Wohnverhältnisse, Betreuung, persönliche Gespräche und schließlich eine Vorkontrolle des künftigen Zuhauses. Genau diese Kriterien sind sinnvoll, weil sie etwas darüber aussagen, ob ein Mensch einem Tier gerecht werden kann.

Das Parteibuch tut das nicht.

Tierschutz sollte beim Tier beginnen

Ein Tierschutzverein darf und muss genau hinschauen, wem er ein Tier anvertraut. Niemand kann verlangen, dass ein Hund ohne Prüfung vermittelt wird.

Wenn es Zweifel an Haltung, Wohnsituation, Erfahrung, Umgang mit Tieren oder persönlicher Zuverlässigkeit gibt, ist eine Ablehnung nachvollziehbar.

Doch eine politische Parteizugehörigkeit ist für sich genommen kein erkennbares Kriterium dafür, ob jemand einen Hund verantwortungsvoll halten kann.

Gerade deshalb wirkt die Entscheidung widersprüchlich: Ein Verein, der Tiere aus schwierigen Verhältnissen in ein möglichst gutes Zuhause vermitteln will, verzichtet offenbar auf eine sachliche Eignungsprüfung und entscheidet stattdessen anhand einer politischen Zuordnung.

Damit wird aus Tierschutz politische Auslese.

Der Hund kann nichts für Parteipolitik

Besonders fragwürdig ist daran, dass am Ende nicht nur die Bewerberin betroffen ist.

Auch für das Tier selbst wird eine mögliche Vermittlung ausgeschlossen, bevor überhaupt geprüft wurde, ob die Lebensbedingungen geeignet wären.

Wenn ein Hund ein stabiles Zuhause, ausreichend Platz, erfahrene Halter und Anschluss an andere Tiere bekommen könnte, sollte genau das bewertet werden.

Ob die mögliche Halterin CDU, SPD, AfD, Grüne, Linke, BSW oder überhaupt keine Partei wählt, sagt zunächst nichts darüber aus, wie sie mit einem Tier umgeht.

Politischer Streit gehört in Parlamente, Talkshows und Wahlkämpfe. Er sollte nicht darüber entscheiden, ob ein Hund ein Zuhause bekommt.

Private Vereine haben Spielraum – aber auch Verantwortung

Natürlich ist ein privater Tierschutzverein keine staatliche Behörde. Er kann eigene Maßstäbe für Vermittlungen entwickeln und besitzt dabei erheblichen Entscheidungsspielraum.

Gerade deshalb ist Transparenz wichtig.

Wenn ein Verein politische Zugehörigkeit tatsächlich als Ausschlusskriterium betrachtet, müsste er offen erklären, warum das für das Tierwohl relevant sein soll.

Im öffentlich beschriebenen Vermittlungsablauf von Fortuna Animali findet sich ein solches Kriterium nicht.

Dort stehen vielmehr genau jene Punkte im Mittelpunkt, die bei einer verantwortungsvollen Vermittlung entscheidend sein sollten: Erfahrung, Wohnsituation, Betreuung und persönliche Eignung.

Ein gefährlicher Maßstab

Der Fall geht deshalb über Vanessa Behrendt hinaus.

Wenn politische Zugehörigkeit als legitimes Kriterium für alltägliche gesellschaftliche Entscheidungen etabliert wird, stellt sich zwangsläufig die nächste Frage: Wo zieht man die Grenze?

Darf ein Verein einem SPD-Mitglied ein Tier verweigern? Einer Grünen-Politikerin? Einem Linken? Einem CDU-Kommunalpolitiker?

Eine Gesellschaft, in der Menschen bei unpolitischen Fragen zuerst nach ihrer Gesinnung sortiert werden, gewinnt dadurch nichts.

Gerade Institutionen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, sollten politische Differenzen aushalten können.

Tierwohl braucht sachliche Kriterien

Die nachvollziehbare Lösung wäre einfach gewesen: Behrendt hätte denselben Vermittlungsprozess durchlaufen müssen wie jeder andere Interessent.

Selbstauskunft, Gespräch, Prüfung der Wohnsituation und Vorkontrolle.

Wenn sich dabei herausgestellt hätte, dass das Zuhause ungeeignet ist, wäre eine Ablehnung sachlich begründet gewesen.

Eine Absage allein wegen der Parteizugehörigkeit ist dagegen kaum mit dem Anspruch zu vereinbaren, bei einer Vermittlung das Wohl des Hundes in den Mittelpunkt zu stellen.

Tierschutz sollte Tiere schützen – nicht politische Gesinnungen bewerten.