BERLIN/KARLSRUHE. Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, ist am Dienstagmorgen festgenommen worden. Auch sein ehemaliger Büroleiter Manfred D. wurde verhaftet.

Die Bundesanwaltschaft ließ beide Männer auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festnehmen. Zugleich wurden Räumlichkeiten in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin durchsucht.

Gegen Hanning besteht nach Angaben der Ermittler der dringende Verdacht der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats sowie geheimdienstlicher Agententätigkeit.

Fast 2.000 interne BND-Dokumente

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht der Verdacht, dass Hannings früherer Büroleiter über Jahre hinweg geheime Informationen aus dem Bundesnachrichtendienst an ihn weitergegeben haben soll.

Manfred D. war bereits während Hannings Zeit als BND-Präsident dessen Büroleiter. Später folgte er ihm als Assistent ins Bundesinnenministerium. Von 2012 bis März 2026 arbeitete D. erneut als Büroleiter für mehrere nachfolgende BND-Präsidenten.

Dadurch hatte er Zugang zu zahlreichen geheimhaltungsbedürftigen Informationen.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand sollen Hanning und D. bereits im Frühjahr 2010 vereinbart haben, dass interne Erkenntnisse des Nachrichtendienstes gegen Bezahlung an Hanning weitergegeben werden.

Bis Juni 2022 soll Hanning auf diesem Weg annähernd 2.000 Dokumente erhalten haben. Darunter befanden sich dem Verdacht zufolge zahlreiche als Verschlusssache eingestufte Unterlagen.

Informationen sollten privat verwertet werden

Die Ermittler gehen davon aus, dass Hanning die Informationen im Rahmen seiner privaten Beratertätigkeit wirtschaftlich nutzen wollte.

Bei dem Material soll es sich unter anderem um Unterlagen gehandelt haben, die ausschließlich für interne Zwecke des BND vorgesehen waren. Sie dienten auch der Vorbereitung hochrangiger nachrichtendienstlicher Lagebesprechungen.

Besonders schwer wiegt der Verdacht, dass Hanning geheime Informationen nicht nur für seine private Beratungstätigkeit verwendet haben könnte.

Analyse für fremden Nachrichtendienst

In mindestens einem Fall soll Hanning nach Darstellung der Bundesanwaltschaft eingestufte Erkenntnisse genutzt haben, um eine Analyse für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates zu erstellen.

Ob diese Analyse tatsächlich beim vorgesehenen Empfänger ankam, ist bislang nicht geklärt.

Darüber hinaus soll Hanning über mehrere Jahre in intensivem Austausch mit einem Angehörigen eines weiteren staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben. Diesen habe er mit politischen Informationen versorgt, die teilweise auf internem BND-Material beruht haben sollen.

Ermittlungen begannen nach Durchsuchung 2025

Auf die Spur der mutmaßlichen Vorgänge kamen die Ermittler bei einer Durchsuchung Hannings im September 2025.

Diese fand ursprünglich im Zusammenhang mit Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft im Fall Christina Block statt. Bei der Auswertung sichergestellter Unterlagen stießen die Ermittler offenbar auf Material, das den Verdacht auf geheime BND-Dokumente nahelegte.

Der Vorgang wurde im Mai 2026 von der Bundesanwaltschaft übernommen.

Hanning leitete den BND sieben Jahre

August Hanning war von Dezember 1998 bis Ende November 2005 Präsident des Bundesnachrichtendienstes. Anschließend wechselte er als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium, wo er bis 2009 tätig war.

Damit liegt seine aktive Zeit an der Spitze des Nachrichtendienstes mehr als zwei Jahrzehnte zurück. Der aktuelle Verdacht betrifft jedoch Informationen, die Hanning lange nach seinem Ausscheiden aus dem BND erhalten haben soll.

Entscheidung über Untersuchungshaft steht aus

Hanning und Manfred D. sollen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dort werden ihnen die Haftbefehle eröffnet.

Anschließend entscheidet der Richter darüber, ob die Untersuchungshaft vollzogen wird.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Beschuldigten die Unschuldsvermutung.