Die Regierungschefs von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen bei den geplanten Reformen der Alterssicherung und Pflegeversicherung gemeinsam mehr Gewicht in Berlin entfalten.

In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie, ostdeutsche Erwerbsbiografien, niedrigere Vermögen und die ältere Bevölkerungsstruktur stärker zu berücksichtigen. Die drei Länder vertreten zusammen mehr als acht Millionen Menschen.

Ostdeutschland als Frühwarnsystem

Nach Auffassung der Landesregierungen zeigen sich demografische Probleme im Osten früher als in vielen anderen Regionen. Die Einkommen seien niedriger, private Vermögen geringer und Erbschaften seltener.

Zugleich gingen derzeit geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand, während die geburtenschwachen Jahrgänge der frühen 1990er-Jahre auf dem Arbeitsmarkt nachrückten.

Die drei Länder wollen deshalb bundesweite Reformen künftig darauf prüfen, wie sie sich in Regionen mit niedrigen Einkommen, geringem Privatvermögen und einer älteren Bevölkerung auswirken. Diese Bedingungen beträfen allerdings nicht nur Ostdeutschland, sondern auch strukturschwache Regionen im Westen.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren soll bleiben

Besonders deutlich positionieren sich die Ministerpräsidenten gegen eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

Viele Menschen im Osten hätten früh eine Ausbildung begonnen und anschließend ohne längere Unterbrechungen gearbeitet. Auch die durchgehende Erwerbstätigkeit von Frauen sei stärker verbreitet.

Die Erklärung stellt deshalb klar:

Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt.

Für rentennahe Jahrgänge verlangen die Länder lange Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Diese sollen besonders Menschen in körperlich belastenden Berufen und mit sehr langen Beitragszeiten schützen.

Gesetzliche Rente ist im Osten oft die einzige Säule

Die gesetzliche Rente habe in Ostdeutschland eine größere Bedeutung als im Westen. Betriebsrenten seien seltener, private Vorsorge und Immobilienvermögen häufig geringer.

Dass gesetzliche Renten im Osten teilweise höher ausfallen, sei kein Beleg für eine insgesamt bessere Altersversorgung. Viele Menschen hätten außer der gesetzlichen Rente kaum weitere Einkünfte.

Beim gesamten Alterseinkommen bestehe deshalb weiterhin ein Rückstand.

Eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge dürfe nach Forderung der Länder nicht zu Kürzungen bei der gesetzlichen Rente führen. Kapitaldeckung wirke bei niedrigen Einkommen und fehlendem Vermögen erst nach vielen Jahren.

Frühstart-Rente schneller ausweiten

Unterstützung erhält dagegen die geplante Frühstart-Rente. Sie soll Kindern frühzeitig ein kapitalgedecktes Startvermögen ermöglichen.

Die drei Länder fordern, das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 abzuschließen und weitere Jahrgänge schneller einzubeziehen. Besonders in Regionen, in denen über Generationen weniger Vermögen aufgebaut werden konnte, könne das Modell langfristig helfen.

Außerdem verlangen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, dass der Bund die Kosten der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR vollständig übernimmt. Die geplante Erhöhung des Bundesanteils von 50 auf 60 Prozent sei nur ein erster Schritt.

Pflegeheime für viele Rentner unbezahlbar

Ein zweiter Schwerpunkt der Erklärung ist die Pflege. Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim liegt dem Papier zufolge im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit bei rund 3.364 Euro monatlich.

Selbst Sachsen-Anhalt mit dem bundesweit niedrigsten genannten Eigenanteil von 2.891 Euro liege deutlich über der durchschnittlichen Altersrente in den drei Ländern.

Die Ministerpräsidenten betonen, die Heime seien nicht grundsätzlich zu teuer. Das Problem seien die niedrigen Alterseinkommen und fehlende zusätzliche Einkünfte. Dadurch seien Pflegebedürftige im Osten schneller auf Sozialhilfe angewiesen. Die Kosten trügen anschließend vor allem die Kommunen.

Länder lehnen höhere Eigenanteile ab

Der vorliegende Reformvorschlag des Bundes sieht nach Darstellung der drei Länder vor, Entlastungszuschläge zeitlich zu strecken. Dadurch könnten Eigenanteile insbesondere am Beginn eines Heimaufenthaltes steigen.

Die Länder kündigen an, diesem Weg nicht zuzustimmen.

Sie verlangen stattdessen:

  • eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile,
  • eine stärkere Orientierung an der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuern,
  • keine Verlagerung von Kosten auf Länder und Kommunen,
  • eine bessere Unterstützung der häuslichen Pflege.

Pflegebedürftigkeit dürfe nicht automatisch in die Sozialhilfe führen.

Angehörige auf dem Land stärker entlasten

Gerade in ländlichen Regionen werde ein großer Teil der Pflege von Angehörigen übernommen. Sie benötigten verlässliche Entlastungsangebote, weniger Bürokratie und eine zentrale Beratung.

Zu den Leistungen, die nach Auffassung der Länder aus Steuermitteln finanziert werden sollten, gehören die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, Ausbildungskosten in der Pflege und medizinische Behandlungspflege.

Eine Reform dürfe nicht lediglich die Pflegeversicherung entlasten und dafür die Sozialausgaben der Kommunen erhöhen.

Forderung nach familienfreundlicherem Steuerrecht

Die Erklärung enthält außerdem Vorschläge zur Familienpolitik. Der Bund soll Familien mit drei oder mehr Kindern deutlich stärker steuerlich entlasten.

Genannt wird ausdrücklich die Möglichkeit, ein Elternteil von der Einkommensteuer freizustellen. Gleichzeitig sollen Familien mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Alleinerziehende profitieren.

Wer Kinder großziehe, übernehme Verantwortung für die Zukunft des Landes. Diese Leistung müsse sich im Alltag finanziell stärker auszahlen.

Gemeinsames Auftreten gegenüber Berlin und Brüssel

Die drei Landesregierungen wollen ihre Positionen künftig systematisch abstimmen und gemeinsam gegenüber Bund und Europäischer Union vertreten.

Als Beleg für die wirtschaftliche Stärke Mitteldeutschlands verweisen sie auf ein gemeinsames Bruttoinlandsprodukt von rund 330 Milliarden Euro im Jahr 2025. Damit liege die Wirtschaftsleistung der drei Länder knapp hinter Tschechien und vor Portugal.

Ostdeutschland sei deshalb kein Bittsteller, sondern eine Region mit jahrzehntelanger Erfahrung im wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel.

Reformen sollen Lebensleistung anerkennen

Die gemeinsame Erklärung verbindet wirtschaftspolitisches Selbstbewusstsein mit konkreten sozialpolitischen Forderungen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Menschen mit langen Erwerbsbiografien, niedrigen Vermögen und begrenzten zusätzlichen Alterseinkünften durch die kommenden Reformen stärker belastet werden.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen genau das verhindern. Ihre zentrale Forderung lautet: Lebensleistung muss anerkannt werden und Pflege auch im Alter bezahlbar bleiben.

Quelle

Gemeinsame Erklärung der Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen: „Gerade jetzt: Lebensleistung achten. Pflege bezahlbar halten.“