Für große Teile der Löbauer Kernstadt und Altlöbaus gelten neue planungsrechtliche Regeln für den Einzelhandel. Der Bebauungsplan Nummer 19 ist in Kraft getreten, nachdem der Landkreis Görlitz die Satzung genehmigt hatte.

Bebauungsplan umfasst große Teile Löbaus

Wie die Stadt Löbau bekannt gibt, umfasst der Geltungsbereich den überwiegenden Teil des bislang unbeplanten Innenbereichs der Kernstadt und von Altlöbau. Nicht einbezogen sind unter anderem Flächen mit bereits rechtskräftigen Bebauungs- oder Vorhabenplänen.

Ebenfalls außerhalb des Geltungsbereichs liegen die zentralen Versorgungsbereiche „Innenstadt Löbau“ und „Nahversorgungszentrum Breitscheidstraße“.

Innenstadt und Nahversorgung sollen gestärkt werden

Das zugrunde liegende Planverfahren verfolgt nach Angaben der Stadt das Ziel, die zentralen Versorgungsbereiche zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig soll die vorhandene wohnortnahe Versorgung gesichert werden.

Damit erhält Löbau ein planungsrechtliches Instrument, um die räumliche Entwicklung neuer Einzelhandelsangebote gezielter zu steuern.

Landkreis Görlitz genehmigt Satzung

Der Stadtrat hatte den Bebauungsplan am 7. Mai als Satzung beschlossen. Das Landratsamt Görlitz erteilte am 15. Juni die erforderliche Genehmigung.

Die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen können im Technischen Rathaus eingesehen werden. Die Unterlagen werden zusätzlich über die Stadt und das sächsische Landesportal für Bauleitplanung bereitgestellt.

Quelle: Große Kreisstadt Löbau, Landratsamt Görlitz