Löbau will den Außendienst seines Ordnungsamtes möglicherweise verstärken. Der Stadtrat hat den Oberbürgermeister beauftragt, für den Haushalt 2027 eine zusätzliche fünfte Stelle im Gemeindevollzugsdienst vorzusehen. Beschlossen ist die tatsächliche Einstellung damit allerdings noch nicht. Zunächst muss die Stadtverwaltung nachweisen, dass der zusätzliche Mitarbeiter wirklich benötigt wird.

Ausgangspunkt war ein Antrag der Fraktion Bürgerliste, der durch einen Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion erweitert wurde. Der Stadtrat fasste den Beschluss bereits in seiner Sitzung am 7. Mai 2026.

Stelle soll im Haushalt 2027 eingeplant werden

Nach dem Beschluss soll die zusätzliche Stelle sowohl im Stellenplan als auch in der Personalkostenberechnung für 2027 berücksichtigt werden. Damit schafft der Stadtrat zunächst die planerische Voraussetzung für eine personelle Verstärkung.

Ob die Stelle tatsächlich besetzt wird, hängt jedoch von einer fachlichen Bedarfsprüfung ab. Die Verwaltung muss dem Stadtrat rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen 2027 ein Einsatzkonzept zur Abstimmung vorlegen.

Verwaltung muss Einsatzschwerpunkte belegen

Das geforderte Konzept soll mehrere konkrete Fragen beantworten. Dazu gehört eine belastbare Auswertung der Ordnungswidrigkeiten und Einsatzschwerpunkte im Außendienst während der vergangenen zwei Jahre.

Außerdem soll geprüft werden, ob eine bessere Organisation des vorhandenen Personals ausreichen könnte. Erst wenn diese Möglichkeit nicht genügt, wäre eine zusätzliche Stelle sachlich begründet.

Auch die jährlichen Kosten müssen auf den Tisch

Der Stadtrat verlangt zudem eine detaillierte Darstellung der erwarteten Personal- und Sachkosten. Damit soll verhindert werden, dass die Entscheidung allein aufgrund allgemeiner Forderungen nach mehr Kontrollen getroffen wird.

Eine neue Stelle verursacht nicht nur Gehaltskosten. Hinzu können Ausgaben für Dienstkleidung, Ausrüstung, Fahrzeuge, Schulungen und technische Arbeitsmittel kommen.

Mehr Präsenz im öffentlichen Raum

Gemeindliche Vollzugsbedienstete kontrollieren unter anderem ruhenden Verkehr, kommunale Satzungen und bestimmte Ordnungswidrigkeiten. Je nach Aufgabenverteilung können sie auch bei Beschwerden über illegale Müllablagerungen, Lärm oder unerlaubte Nutzungen öffentlicher Flächen eingesetzt werden.

Eine zusätzliche Stelle könnte längere Präsenzzeiten und mehr Kontrollen ermöglichen. Sie könnte außerdem helfen, krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle besser abzufangen.

Welche konkreten Probleme in Löbau den Antrag ausgelöst haben, geht aus dem veröffentlichten Beschluss allerdings nicht hervor.

Politischer Kompromiss statt sofortiger Einstellung

Der Beschluss ist ein politischer Mittelweg. Einerseits soll eine fünfte Stelle bereits für den Haushalt vorbereitet werden. Andererseits darf sie nicht ohne belegten Bedarf geschaffen werden.

Damit liegt der nächste Schritt bei der Stadtverwaltung. Sie muss Zahlen, Einsatzschwerpunkte, organisatorische Alternativen und die vollständigen Kosten vorlegen.

Erst auf dieser Grundlage wird der Stadtrat entscheiden können, ob Löbau tatsächlich mehr Personal im Ordnungsamt erhält.

Transparenz wird entscheidend sein

Die geplante Prüfung ist sinnvoll, weil zusätzliche Kontrollen allein nicht automatisch zu mehr Ordnung führen. Entscheidend ist, wann, wo und für welche Aufgaben das Personal eingesetzt wird.

Das angekündigte Einsatzkonzept sollte deshalb nicht nur die Zahl registrierter Ordnungswidrigkeiten nennen. Es sollte auch zeigen, welche Beschwerden besonders häufig auftreten, zu welchen Zeiten Kontrollen fehlen und ob einzelne Ortsteile oder Bereiche der Innenstadt stärker betroffen sind.

Dann können Bürger nachvollziehen, ob die neue Stelle einen konkreten Nutzen bringt – oder ob bestehende Strukturen zunächst besser organisiert werden sollten.

Quellen

Stadt Löbau, Stadtjournal Juni 2026: Beschluss Nr. 10/2026/SR über die mögliche Schaffung einer zusätzlichen fünften Außendienststelle im Gemeindevollzugsdienst.

Stadt Löbau: Tagesordnung und Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 7. Mai 2026.