Schwerste Anklage am Landgericht Leipzig

Leipzig: Zwei Tote und 85 versuchte Morde – Prozess nach Amokfahrt beginnt

Gericht verhandelt tödliche Fahrt vom Mai

Von Emilia Schubert 3 Min. Lesezeit

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Hauptgebäude in der Harkortstraße
Hauptgebäude in der Harkortstraße Foto: Tuxyso / Wikimedia Commons

Am Montag, 2. November 2026, beginnt am Landgericht Leipzig der Prozess um die tödliche Amokfahrt durch die Grimmaische Straße. Ein 34-jähriger Mann muss sich wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 85 Fällen verantworten. Bei der Fahrt am 4. Mai kamen zwei Menschen ums Leben, acht weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, vorsätzlich mit einem Auto durch die stark besuchte Fußgängerzone gefahren zu sein.

Der Fall hatte weit über Sachsen hinaus Entsetzen ausgelöst. Nun soll das Gericht klären, wie es zu der Tat kam, welche Absichten der Angeklagte verfolgte und wie seine strafrechtliche Verantwortlichkeit zu bewerten ist.

Mit einem Auto durch die Leipziger Fußgängerzone

Es ist Montag, der 4. Mai 2026, gegen 16.45 Uhr. In der Leipziger Innenstadt sind zahlreiche Menschen unterwegs.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fährt ein damals 33-jähriger Mann mit einem VW Taigo vom Augustusplatz in die Grimmaische Straße. Die Straße gehört zu den wichtigsten Fußgängerzonen der Innenstadt und verbindet den Augustusplatz mit dem Markt.

Das Fahrzeug erfasst mehrere Passanten.

Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann erleiden tödliche Verletzungen. Acht weitere Menschen werden verletzt, teilweise schwer.

Die Polizei nimmt den Fahrer noch am Tatort fest.

Bereits einen Tag später ordnet ein Ermittlungsrichter seine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Staatsanwaltschaft erhebt schwerwiegende Vorwürfe

Die Anklage wurde am 28. August 2026 bekannt gegeben.

Nach umfangreichen Ermittlungen sieht die Staatsanwaltschaft die Voraussetzungen für Mord in zwei tateinheitlichen Fällen sowie versuchten Mord in 85 tateinheitlichen Fällen als gegeben an.

Hinzu kommen die Vorwürfe des schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in 91 Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in acht Fällen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass mindestens 85 weitere Menschen durch die Fahrt vorsätzlich getötet werden sollten.

Als mögliche Mordmerkmale nennt die Anklage Heimtücke, niedrige Beweggründe und den Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels.

Diese Vorwürfe sind Gegenstand des bevorstehenden Verfahrens. Ob sie sich gerichtlich bestätigen, ist noch offen.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Eine zentrale Frage: Warum geschah die Tat?

Der Prozess dürfte sich nicht allein mit dem äußeren Ablauf der Fahrt beschäftigen.

Von besonderer Bedeutung wird sein, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schuldfähig war.

Die frühere Entscheidung über seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zeigt, dass die Ermittlungsbehörden bereits unmittelbar nach dem Geschehen entsprechende Fragen untersuchen ließen.

Eine einstweilige Unterbringung ist jedoch keine abschließende gerichtliche Feststellung einer psychischen Erkrankung oder einer verminderten Schuldfähigkeit.

Das Gericht muss deshalb auch medizinische und psychiatrische Erkenntnisse würdigen.

Für die Angehörigen der Getöteten und die Verletzten geht es darüber hinaus um die Aufarbeitung eines Ereignisses, das ihr Leben grundlegend verändert hat.

Welche Strafe droht dem Angeklagten?

Sollte das Gericht den Angeklagten wegen Mordes schuldig sprechen und seine volle Schuldfähigkeit feststellen, sieht das Strafgesetzbuch grundsätzlich lebenslange Freiheitsstrafe vor.

Eine andere Bewertung kann sich ergeben, wenn eine erheblich verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit festgestellt wird.

Dann kommen andere Rechtsfolgen einschließlich einer möglichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Welche Entscheidung getroffen wird, hängt von den Beweisen, den Sachverständigengutachten und dem Ergebnis der Hauptverhandlung ab.

Leipzig erwartet Antworten

Der Prozessauftakt führt die Ereignisse vom Mai erneut in das öffentliche Bewusstsein.

Die Grimmaische Straße ist ein Ort, den täglich Tausende Menschen zum Einkaufen, Arbeiten und für den Weg durch die Innenstadt nutzen.

Dass dort innerhalb weniger Augenblicke zwei Menschen starben und weitere verletzt wurden, machte die Tat besonders erschütternd.

Am Montag beginnt nun die juristische Aufarbeitung. Für die Öffentlichkeit steht dabei neben der Schuldfrage vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Warum wurden unbeteiligte Passanten zu Opfern einer solchen Fahrt?

Themen: LeipzigInnenstadtStrafverfahrenStaatsanwaltschaftMordprozessLandgericht LeipzigGrimmaische StraßeAmokfahrt

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