Trassenheide bereitet eine weitere Entwicklung seines Campingplatzes vor. Die Gemeinde ändert dafür den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan Nummer 3, weil das bestehende Sondergebiet ergänzt werden soll.

Zwei Planverfahren laufen zusammen

Die Gemeinde veröffentlichte am 16. Juli sowohl die achte Änderung des Flächennutzungsplans als auch die zweite Änderung und erste Ergänzung des Campingplatz-Bebauungsplans.

Das zeigt, dass nicht nur einzelne Stellplätze neu geordnet werden. Auch die übergeordnete Flächennutzung muss angepasst werden.

Camping bleibt wichtiger Teil des Tourismus

Trassenheide lebt stark vom Urlaubsgeschäft. Campingplätze erreichen dabei eine andere Zielgruppe als Hotels oder Ferienwohnungen.

Eine Erweiterung kann zusätzliche touristische Kapazität schaffen. Gleichzeitig steigen Anforderungen an Verkehr, Wasser, Abwasser und Naturverträglichkeit.

Küstenraum setzt Grenzen

Der Campingplatz liegt in einer Region mit empfindlichen Landschaftsräumen. Deshalb ist eine planerische Erweiterung nicht allein eine wirtschaftliche Entscheidung.

Die Gemeinde muss im Verfahren auch berücksichtigen, welche Flächen dauerhaft touristisch genutzt werden können.

Quelle:

Gemeinde Ostseebad Trassenheide über Amt Usedom-Nord, Bauleitplanung zum Campingplatz vom 16. Juli 2026.