Menschen sollen nach einer erfolgreich behandelten Krebserkrankung nicht dauerhaft durch ihre frühere Diagnose benachteiligt werden. Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk unterstützt deshalb die SPD-Initiative für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ und fordert eine zügige Regelung auf Bundesebene.
Nachteile auch Jahre nach der Heilung
Nach Angaben des Thüringer Sozialministeriums erleben ehemals an Krebs erkrankte Menschen teilweise noch lange nach dem Ende ihrer Behandlung Nachteile. Betroffen sein können unter anderem:
- der Abschluss von Versicherungen,
- die Aufnahme eines Kredits,
- eine geplante Verbeamtung,
- Adoptionsverfahren,
- weitere Entscheidungen, bei denen Gesundheitsdaten abgefragt werden.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Betroffene Jahre nach ihrer Heilung von einer Krebserkrankung weiterhin Nachteile bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtungen oder Adoptionsverfahren erfahren.“
Mit diesen Worten begründet Gesundheitsministerin Katharina Schenk ihre Unterstützung für die Initiative.
Frühere Erkrankung nach fünf Jahren nicht mehr offenlegen
Nach dem von der SPD vorgeschlagenen Modell soll eine überwundene Krebserkrankung nach Ablauf einer medizinisch begründeten Frist nicht mehr angegeben werden müssen.
Als Regelfrist werden fünf Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung genannt. Danach soll die frühere Diagnose beispielsweise bei Versicherungs- oder Kreditfragen nicht mehr offengelegt werden müssen.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung ist nach der Mitteilung noch nicht beschlossen. Schenk fordert deshalb, die notwendigen Verfahren auf Bundesebene zügig voranzubringen.
Medizinischer Fortschritt soll rechtliche Folgen haben
Die Ministerin verweist darauf, dass sich die Behandlungsmöglichkeiten bei zahlreichen Krebserkrankungen in den vergangenen Jahren verbessert haben. Viele Betroffene könnten nach einer erfolgreichen Therapie dauerhaft ohne Krebs leben.
„Wer als geheilt gilt, muss die Chance auf einen echten Neustart erhalten – ohne lebenslange Nachteile aufgrund einer überwundenen Erkrankung.“
Aus Sicht der Ministerin muss sich der medizinische Fortschritt deshalb auch in gesetzlichen und wirtschaftlichen Verfahren widerspiegeln.
Eine frühere Diagnose dürfe nicht automatisch dazu führen, dass Menschen dauerhaft höhere Beiträge zahlen, schlechtere Vertragsbedingungen erhalten oder von bestimmten Möglichkeiten ausgeschlossen werden.
Bund soll Rechtssicherheit schaffen
Schenk appelliert an die Bundesregierung und den Gesetzgeber, eine verbindliche Regelung zu schaffen. Ziel müsse sein, klare Fristen und einheitliche Vorgaben festzulegen.
Die Ministerin fordert für Krebsüberlebende:
- Schutz vor dauerhafter Benachteiligung,
- klare gesetzliche Fristen,
- Rechtssicherheit bei Anträgen und Verträgen,
- faire Behandlung durch Versicherungen und Kreditgeber,
- einen tatsächlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Neustart.
„Krebsüberlebende verdienen Fairness, Rechtssicherheit und die Gewissheit, dass ihre Krankheitsgeschichte ihnen nicht dauerhaft die Zukunft verbaut.“
Initiative ist noch kein geltendes Recht
Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden ist bislang Gegenstand einer politischen Initiative. Aus der Medieninformation geht nicht hervor, wann ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt oder beraten werden soll.
Auch mögliche Ausnahmen, abweichende Fristen für einzelne Erkrankungen oder die genaue medizinische Definition einer erfolgreichen Behandlung werden in der Mitteilung nicht näher erläutert.
Diese Fragen müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Quellen und Datenbasis
- Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, Medieninformation vom 29. Juli 2026
- Stellungnahme von Gesundheitsministerin Katharina Schenk zur SPD-Initiative für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“