Gesundheitsministerin fordert gesetzliche Regelung
Thüringen unterstützt „Recht auf Vergessen“ nach überstandener Krebserkrankung
Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk unterstützt die SPD-Initiative für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ nach einer überstandenen Krebserkrankung. Betroffene sollen nach einer medizinisch begründeten Frist ihre frühere Erkrankung bei Versicherungen, Krediten oder Adoptionsverfahren nicht mehr offenlegen müssen.