Krankenversicherung

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Gesundheitsministerin fordert gesetzliche Regelung

Thüringen unterstützt „Recht auf Vergessen“ nach überstandener Krebserkrankung

Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk unterstützt die SPD-Initiative für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“ nach einer überstandenen Krebserkrankung. Betroffene sollen nach einer medizinisch begründeten Frist ihre frühere Erkrankung bei Versicherungen, Krediten oder Adoptionsverfahren nicht mehr offenlegen müssen.

Erfurt