Eigener Etat fehlt bislang
Für die technische und personelle Umsetzung gibt es bislang keinen gesonderten Haushaltstitel. Auch ein verbindlicher Zeitplan für den vollständigen Regelbetrieb wurde noch nicht vorgelegt.
Damit ist offen, wann die Bezirke erstmals umfassend mit den Daten arbeiten können. Die bloße gesetzliche Grundlage schafft noch keine funktionierende Datenbank.
Vermieter sollen Daten melden
Das Kataster soll Angaben zu Wohnungen, Mietverhältnissen und Miethöhen zusammenführen. Vermieter könnten verpflichtet werden, bestimmte Daten zu übermitteln.
Dadurch sollen Behörden ungewöhnlich hohe Mieten schneller erkennen und Wohnungsbestände besser überwachen können. Datenschützer und Eigentümerverbände dürften zugleich genau prüfen, welche Angaben gespeichert und wie sie geschützt werden.
Gesetz allein reicht nicht aus
Das Abgeordnetenhaus hat die Grundlage für das Wohnungs- und Mietenkataster beschlossen. Für die praktische Anwendung ist jedoch noch eine Rechtsverordnung erforderlich. Nach dem Stand Mitte Juli bestand noch keine aktuelle Meldepflicht für Vermieter.
Die Rechtsverordnung muss unter anderem festlegen, welche Daten erhoben werden, welche Fristen gelten und welche Behörden darauf zugreifen dürfen.
Mietwucher ist schwer nachzuweisen
Behörden haben bislang oft Schwierigkeiten, gegen überhöhte Mieten vorzugehen. Benötigt werden Vergleichsdaten, genaue Angaben zum Wohnungszustand und Hinweise auf eine mögliche Ausnutzung der angespannten Marktlage.
Ein Kataster könnte Ermittlungen erleichtern. Es ersetzt jedoch keine personell gut ausgestatteten Bezirksämter und keine konsequente Bearbeitung einzelner Verdachtsfälle.
Datenschutz wird zentrale Aufgabe
Mietdaten betreffen sowohl Vermieter als auch Mieter. Eine zentrale Datenbank muss deshalb gegen unberechtigte Zugriffe und technische Angriffe geschützt werden.
Es darf nicht möglich sein, aus dem Register ohne rechtliche Grundlage persönliche Lebens- oder Einkommensverhältnisse abzuleiten. Zugriffsrechte müssen eng begrenzt und nachvollziehbar protokolliert werden.
Mieter benötigen früher Unterstützung
Eine mehrjährige Aufbauphase hilft Menschen nicht, die bereits heute mit möglicherweise unzulässigen Forderungen konfrontiert sind.
Berlin muss deshalb bestehende Beratungsstellen, Mietervereine und die zuständigen Bezirksbehörden stärken. Das Kataster kann später ein zusätzliches Werkzeug werden, darf aber nicht als Begründung dienen, aktuelle Fälle liegen zu lassen.
Quellen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Angaben zum geplanten Wohnungs- und Mietenkataster, Stand Juli 2026
Berliner Mieterverein, Einordnung des beschlossenen Wohnungs- und Mietenkatasters, veröffentlicht im Mai 2026