Berlin/Potsdam. Berlin und Brandenburg lehnen Pläne der Bundesregierung ab, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu zahlen. Bislang kann die staatliche Leistung unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Volljährigkeit gewährt werden.
Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Kinder von Alleinerziehenden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil gar nicht, nur unregelmäßig oder nicht in ausreichender Höhe zahlt. Der Staat streckt das Geld vor und versucht anschließend, es beim säumigen Elternteil zurückzuholen.
Berlin warnt vor Nachteilen für Kinder
Berlins Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch unterstützt zwar ein härteres Vorgehen gegen zahlungsfähige Unterhaltsschuldner. Die Verkürzung des Leistungszeitraums lehnt sie jedoch ab. Kinder dürften nicht die Leidtragenden sein, wenn sich ein Elternteil seiner Verantwortung entziehe, erklärte die CDU-Politikerin.
Berlin befürwortet stattdessen schärfere Konsequenzen für Menschen, die trotz vorhandener finanzieller Mittel dauerhaft keinen Unterhalt zahlen. Diskutiert werden unter anderem ein möglicher Führerscheinentzug, die Einziehung von Vermögensgegenständen sowie ein verbesserter Datenaustausch mit Jobcentern.
Brandenburg fürchtet Verschiebung der Kosten
Auch Brandenburgs Sozialminister René Wilke spricht sich gegen die Begrenzung auf das 16. Lebensjahr aus. Der SPD-Politiker warnt davor, dass betroffene Jugendliche anschließend auf andere staatliche Leistungen angewiesen sein könnten.
Eine Verkürzung könne Bildungswege beeinträchtigen und bei Familien für zusätzliche Unsicherheit sorgen. Viele Betroffene würden vermutlich in die Grundsicherung oder ins Wohngeld wechseln. Die staatlichen Ausgaben verschwänden damit nicht, sondern würden lediglich in andere Sozialsysteme verlagert.
Wilke fordert deshalb, stärker gegen die tatsächlich verantwortlichen Unterhaltsschuldner vorzugehen. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zum Eintreiben ausstehender Zahlungen müssten konsequenter genutzt werden.
Bundesregierung erwartet Einsparungen
Bundesfamilienministerin Karin Prien sieht in der geplanten Änderung ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro. Nach ihren Angaben wären bundesweit ungefähr 80.000 Jugendliche von einer Verkürzung des Unterhaltsvorschusses betroffen.
Prien erklärte zugleich, die Überlegungen seien gemeinsam mit den Ländern entwickelt worden. Die deutliche Kritik aus Berlin und Brandenburg zeigt jedoch, dass es über die konkrete Ausgestaltung offenbar weiterhin Streit gibt.
Staat holt nur einen Teil des Geldes zurück
Ein zentrales Problem des Unterhaltsvorschusses ist die geringe Rückholquote. In Berlin konnten 2023 nur 15,8 Prozent der ausgezahlten Vorschüsse bei unterhaltspflichtigen Elternteilen wieder eingetrieben werden. Im vergangenen Jahr wurden in der Hauptstadt mehr als 47.000 Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt.
Auch Brandenburg kann einen großen Teil der vorgestreckten Zahlungen nicht zurückholen. Die Länder müssen deshalb erhebliche Summen aus ihren Haushalten finanzieren.
Bis zu 394 Euro monatlich
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes. Seit Januar 2026 werden in Berlin monatlich 227 Euro für Kinder unter sechs Jahren, 299 Euro für Kinder zwischen sechs und elf Jahren sowie 394 Euro für Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren gezahlt. Unterhaltszahlungen und bestimmte eigene Einkünfte des Kindes werden angerechnet.
Eine Begrenzung bis zum 16. Geburtstag würde vor allem Familien mit älteren Jugendlichen treffen. Gerade in dieser Lebensphase entstehen häufig zusätzliche Ausgaben für Schule, Ausbildung, Mobilität und den täglichen Lebensunterhalt.
Verantwortung statt Leistungskürzung
Der Streit zeigt zwei unterschiedliche Ansätze: Der Bund will die steigenden Ausgaben begrenzen, Berlin und Brandenburg wollen dagegen stärker bei den säumigen Elternteilen ansetzen.
Beide Länder stellen infrage, ob eine Kürzung tatsächlich dauerhaft Geld spart. Wechseln betroffene Familien anschließend ins Bürgergeld oder Wohngeld, bleiben die Kosten bei der öffentlichen Hand.
Berlin und Brandenburg lehnen eine Verkürzung des Unterhaltsvorschusses bis zum 16. Geburtstag ab. Sie warnen davor, Kinder und Alleinerziehende für die fehlende Zahlungsbereitschaft unterhaltspflichtiger Eltern verantwortlich zu machen.
Statt die Leistung für Jugendliche zu streichen, fordern beide Länder wirksamere Möglichkeiten, ausstehende Unterhaltszahlungen bei zahlungsfähigen Schuldnern einzutreiben.