Deutschland steht vor einer neuen großen Sozialstaatsdebatte. Während bereits um Rentenalter, Beiträge und Bundeszuschüsse gestritten wird, entwickelt sich die Pflegeversicherung zum nächsten Milliardenproblem. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die soziale Pflegeversicherung 2026 mit einem deutlichen Defizit abschließt. Ohne Gegenmaßnahmen könnte die Finanzierungslücke 2027 auf mehr als 7,6 Milliarden Euro und bereits 2028 auf über 15 Milliarden Euro anwachsen.

Damit wird die Pflege zu einem der wichtigsten Reformprojekte der kommenden Monate.

Die Bundesregierung kündigt an, die Pflegeversicherung langfristig finanziell stabilisieren zu wollen. Zugleich sollen Angehörige stärker unterstützt, ambulante Angebote ausgebaut und bestehende Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden.

Wie diese Ziele finanziert werden sollen, wird allerdings zur entscheidenden politischen Frage.

Pflegeversicherung braucht schon heute Unterstützung

Die Finanzprobleme sind nicht erst eine Prognose für die ferne Zukunft.

Bereits für 2025 und 2026 unterstützt der Bund die soziale Pflegeversicherung mit zinslosen Darlehen. Für 2025 wurden 500 Millionen Euro vorgesehen, für 2026 weitere 1,5 Milliarden Euro. Diese Mittel müssen ab 2029 über fünf Jahre an den Bund zurückgezahlt werden.

Schon bei Einführung dieser Hilfen hatte das Bundesgesundheitsministerium darauf hingewiesen, dass sie allein nicht ausreichen würden.

Für 2026 seien weitere Finanzierungselemente notwendig, um die Beitragssätze stabil zu halten. Damals wurde eine zusätzliche Lücke von mindestens zwei Milliarden Euro erwartet.

Inzwischen fällt der Blick noch stärker auf die kommenden Jahre.

Die Bundesregierung rechnet ohne Reform für 2027 mit einem Defizit von mehr als 7,6 Milliarden Euro und für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro.

Beitrag liegt bereits bei 3,6 Prozent

Für Arbeitnehmer und Unternehmen ist die Entwicklung unmittelbar relevant.

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten und kommen damit grundsätzlich auf 4,2 Prozent.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den allgemeinen Beitrag grundsätzlich zur Hälfte.

Eine Besonderheit gilt weiterhin in Sachsen. Weil der Freistaat bei Einführung der Pflegeversicherung keinen Feiertag gestrichen hatte, unterscheidet sich dort die Verteilung der Beitragslast zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern vom übrigen Bundesgebiet.

Eine weitere Beitragserhöhung wäre deshalb nicht nur eine sozialpolitische Entscheidung. Sie würde gleichzeitig die Arbeitskosten der Unternehmen und das verfügbare Einkommen vieler Beschäftigter betreffen.

Immer mehr Menschen benötigen Pflege

Hinter dem Finanzproblem steckt eine langfristige demografische Entwicklung.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Pflegebedürftigen allein aufgrund der Alterung der Bevölkerung weiter deutlich steigen. Bei konstanten altersspezifischen Pflegequoten könnte sie von fünf Millionen Menschen im Jahr 2021 auf rund 5,6 Millionen im Jahr 2035 und 6,8 Millionen im Jahr 2055 wachsen.

Das Problem besteht dabei nicht nur auf der Ausgabenseite.

Mit einer älter werdenden Bevölkerung steigt der Versorgungsbedarf, während gleichzeitig genügend Beschäftigte für ambulante Dienste, Pflegeheime und Krankenhäuser gewonnen werden müssen.

Gerade diese Kombination macht die Situation in Teilen Ostdeutschlands besonders schwierig.

Sachsen zählt mehr als 360.000 Pflegebedürftige

In Sachsen waren nach der jüngsten vollständig verfügbaren Pflegestatistik für 2023 insgesamt 363.243 Menschen pflegebedürftig.

Das waren 16,9 Prozent mehr als noch zwei Jahre zuvor. Rund 313.600 Pflegebedürftige wurden zu Hause versorgt, knapp 50.000 Menschen lebten in vollstationärer Pflege.

Damit werden bereits heute große Teile der Versorgung nicht in Pflegeheimen, sondern in Familien und durch ambulante Dienste geleistet.

Auch für die Beschäftigung bedeutet das erheblichen Druck. Sachsen verfügte 2023 über 1.154 ambulante Pflegeeinrichtungen mit knapp 29.800 Beschäftigten sowie 1.142 stationäre Einrichtungen mit knapp 45.900 Beschäftigten.

Sachsen-Anhalt erwartet noch stärkeren Pflegebedarf

Noch deutlicher wird die demografische Herausforderung in Sachsen-Anhalt.

Dort waren 2023 rund 204.200 Menschen pflegebedürftig. Das entsprach knapp zehn Prozent der gesamten Bevölkerung des Landes.

Bis 2040 erwartet das Statistische Landesamt einen Anstieg auf rund 220.200 Pflegebedürftige.

Weil gleichzeitig die Gesamtbevölkerung zurückgeht, könnte dann etwa jeder achte Einwohner des Landes pflegebedürftig sein.

Besonders problematisch ist eine weitere Entwicklung: Das Arbeitskräftepotenzial und damit auch die Zahl der grundsätzlich für Pflegeberufe verfügbaren Menschen könnte nach den Berechnungen des Landes bis 2040 um rund 21 Prozent sinken.

Damit trifft wachsender Bedarf auf ein kleiner werdendes Arbeitskräfteangebot.

Pflege wird zunehmend auch zum kommunalen Problem

Die Folgen reichen weit über die Pflegeversicherung hinaus.

In Sachsen-Anhalt bezogen 2024 insgesamt 12.600 Menschen „Hilfe zur Pflege“, weil ihr Pflegebedarf nicht vollständig durch die Pflegeversicherung gedeckt werden konnte und eigene finanzielle Mittel nicht ausreichten. Ein Jahr zuvor waren es noch 10.995 Personen gewesen.

Solche Leistungen werden aus der Sozialhilfe finanziert.

Steigen Eigenanteile und Pflegekosten weiter, kann deshalb nicht nur der Bund belastet werden. Auch Länder, Landkreise und kreisfreie Städte geraten über die Sozialausgaben zunehmend unter Druck.

Für finanzschwache Kommunen in Ostdeutschland kann das zu einem zusätzlichen Problem werden.

Gleichzeitig gibt es mehr Pflege-Auszubildende

Es gibt allerdings auch positive Signale.

In Sachsen-Anhalt schlossen 2025 insgesamt 1.899 Menschen einen neuen Ausbildungsvertrag zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann ab. Das waren 19,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Ende 2025 befanden sich dort insgesamt 4.878 Menschen in der Pflegeausbildung.

Auch Sachsen verzeichnet Wachstum.

Dort wurden Ende 2025 insgesamt 9.297 Auszubildende an Pflegeschulen gezählt – ein Plus von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ob diese Entwicklung ausreicht, um den langfristigen Personalbedarf auszugleichen, bleibt offen.

Reform wird zwangsläufig Verteilungsfragen aufwerfen

Die Bundesregierung steht deshalb vor einem schwierigen Dreieck.

Sie muss die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, darf Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht überfordern und benötigt gleichzeitig bessere Bedingungen, um genügend Beschäftigte in Pflegeberufen zu halten und neu zu gewinnen.

Politisch sind sämtliche klassischen Lösungen schwierig.

Höhere Beiträge belasten Beschäftigte und Unternehmen. Mehr Bundeszuschüsse belasten den Bundeshaushalt. Leistungskürzungen treffen Pflegebedürftige. Höhere Eigenanteile verlagern zusätzliche Kosten auf Familien und möglicherweise auf die Sozialhilfeträger.

Welche Kombination die Bundesregierung am Ende wählt, ist noch nicht entschieden.

Ostdeutschland wird die Folgen früh spüren

Für die ostdeutschen Länder besitzt diese Reform deshalb eine besondere Bedeutung.

Sachsen-Anhalt zeigt bereits heute, wohin sich die Entwicklung bewegen kann: Fast zehn Prozent der Bevölkerung waren dort schon 2023 pflegebedürftig, während für die kommenden Jahre gleichzeitig ein sinkendes Arbeitskräftepotenzial erwartet wird.

In Sachsen werden bereits mehr als 360.000 Pflegebedürftige versorgt.

Damit geht es bei der Pflegereform nicht allein um abstrakte Milliardenbeträge aus Berlin.

Es geht um die Frage, ob in Städten und ländlichen Regionen künftig genügend Pflegekräfte, ambulante Dienste und stationäre Plätze vorhanden sind – und wer die steigenden Kosten tragen soll.

Mit prognostizierten Finanzierungslücken von mehr als 7,6 Milliarden Euro 2027 und mehr als 15 Milliarden Euro 2028 wird die Bundesregierung diese Entscheidung nicht mehr lange aufschieben können.

Quellen

Bundesregierung – Gesundheits- und Rentenpolitik

Bundesministerium für Gesundheit – Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Bundesministerium für Gesundheit – Stabilisierung der Sozialversicherungen

Statistisches Bundesamt – Pflegevorausberechnung

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt – Pflegebedürftige bis 2040

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt – Pflegeausbildung 2025

Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt – Hilfe zur Pflege

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen – Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen

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