Berlins Katastrophenschutz hat Menschen mit Behinderungen beim Stromausfall im Januar nicht ausreichend berücksichtigt. Der 15. Verstößebericht der Landesbeauftragten benennt vier Problembereiche, nachdem die Großschadenslage in Steglitz-Zehlendorf ausgewertet wurde.

Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe legte den Bericht dem Senat zur Kenntnisnahme vor. Das Dokument von Landesbeauftragter Christine Braunert-Rümenapf wird nun an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.

Informationen waren nicht barrierefrei genug

Der erste Problembereich betrifft die Barrierefreiheit von Informationen. Warnungen, Lagehinweise und Hilfsangebote müssen so verbreitet werden, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, Lern- oder anderen

Beeinträchtigungen sie rechtzeitig verstehen und nutzen können.

Der Bericht kritisiert außerdem die Ausgestaltung von Notunterkünften, Katastrophenschutzleuchttürmen und Informationspunkten. Solche Einrichtungen erfüllen ihre Aufgabe nur, wenn sie erreichbar, zugänglich und auf unterschiedliche Unterstützungsbedarfe vorbereitet sind.

Als dritten Bereich nennt die Landesbeauftragte gemeinschaftliche Wohnformen. Einrichtungen und Wohngruppen müssen bei Lagebildern, Hilfeplanung und Versorgung systematisch berücksichtigt werden.

Menschen in Privatwohnungen schwer auffindbar

Der vierte Problembereich ist die Auffindbarkeit und Versorgung behinderter Menschen in Privatwohnungen. Bei einem längeren Stromausfall können Aufzüge, elektrische Pflegehilfen, Kommunikationsgeräte oder medizinische Technik ausfallen.

Der Bericht stützt sich auf schriftliche Unterlagen und Hintergrundgespräche. Er kommt zu dem Ergebnis, dass behördliche Strukturen die Belange von Menschen mit Behinderungen sowohl während der Bewältigung als auch bei der späteren Aufarbeitung nicht systematisch genug einbezogen hätten.

Maßstab ist Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention. Er verpflichtet staatliche Stellen, Schutz und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen auch in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen zu gewährleisten.

Braunert-Rümenapf empfiehlt Nachbesserungen am Maßnahmenpaket des Senats. Menschen mit Behinderungen sollen dabei als Fachleute für ihre eigene Lebenssituation systematisch beteiligt werden.

Mit der Weiterleitung an das Abgeordnetenhaus beginnt die politische Beratung. Senat und Bezirke müssen nun prüfen, welche Empfehlungen in Notfallpläne, Unterkünfte, Warnsysteme und die Arbeit der Katastrophenschutzleuchttürme übernommen werden.

Die Empfehlungen betreffen nicht nur einen einzelnen Bezirk. Berlin muss Warnungen, Anlaufstellen und Hilfestrukturen so gestalten, dass sie in allen zwölf Bezirken barrierefrei nutzbar sind. Dazu gehören verständliche Informationen, erreichbare Gebäude und vorbereitete Versorgungswege. Die politische Beratung wird zeigen, welche Änderungen verbindlich beschlossen und finanziert werden. Die zuständigen Stellen müssen Fortschritt, Kosten und Wirkung transparent dokumentieren, damit politische Entscheidungen und praktische Folgen nachvollziehbar bleiben. Dazu gehört auch eine verständliche Information der Berliner Öffentlichkeit über erreichte Schritte und weiterhin offene Fragen.

Quellen

Presse- und Informationsamt des Landes Berlin: Inklusives Katastrophenmanagement in Berlin - 15. Verstößebericht, 11. August 2026