Timmendorfer Strand. Der Bürgermeister von Timmendorfer Strand, Sven Partheil-Böhnke (FDP), darf vorläufig keine Dienstgeschäfte mehr führen. Der Hauptausschuss der Gemeinde beschloss die Maßnahme am 17. September 2026 mit sofortiger Wirkung.
Das Verbot umfasst nach Angaben der Gemeinde sämtliche mit dem Bürgermeisteramt verbundenen Dienstgeschäfte, Aufgaben und dienstlichen Befugnisse. Grundlage ist § 39 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes.
Die Gemeinde begründet die Maßnahme mit dem Schutz der Kommune. Sie soll bis zur abschließenden Klärung der laufenden disziplinarrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfahren gelten. Die Gemeinde betont ausdrücklich, dass für Partheil-Böhnke bis dahin die Unschuldsvermutung gilt.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Partheil-Böhnke wurde nicht aus seinem Amt als Bürgermeister entfernt. Ihm wurde die Ausübung seiner Dienstgeschäfte untersagt.
Streit nach Rettung eines Buckelwals
Ein Teil der Ermittlungen geht auf Ereignisse nach der spektakulären Rettung eines Buckelwals in der Lübecker Bucht zurück.
Im Frühjahr war das Tier vor Niendorf, einem Ortsteil von Timmendorfer Strand, gestrandet. An den Rettungsbemühungen beteiligte sich unter anderem der Meeresbiologe Robert Marc Lehmann.
Nach der Rettungsaktion entwickelte sich eine öffentliche Auseinandersetzung zwischen Lehmann und Bürgermeister Partheil-Böhnke. Später rückten E-Mails in den Mittelpunkt,Timmendorfer Strand. Der Bürgermeister von Timmendorfer Strand, Sven Partheil-Böhnke (FDP), darf vorläufig keine Dienstgeschäfte mehr führen. Der Hauptausschuss der Gemeinde untersagte ihm mit sofortiger Wirkung die Wahrnehmung sämtlicher mit dem Bürgermeisteramt verbundenen Dienstgeschäfte, Aufgaben und Befugnisse.
Der Beschluss wurde am 17. September 2026 gefasst. Grundlage ist § 39 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes. Nach Angaben der Gemeinde dient die Maßnahme dem Schutz der Kommune und gilt bis zur abschließenden Klärung der laufenden disziplinarrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Verfahren.
Partheil-Böhnke bleibt Bürgermeister. Die Entscheidung bedeutet nicht, dass er aus seinem Amt entfernt wurde. Er darf seine dienstlichen Aufgaben jedoch vorerst nicht wahrnehmen.
Für den Bürgermeister gilt die Unschuldsvermutung.
Ermittlungen nach Wal-Rettung
Ein Teil der Ermittlungen steht im Zusammenhang mit dem Streit um die Rettung eines gestrandeten Buckelwals vor Niendorf an der Ostsee.
Der Wal war im Frühjahr 2026 in der Lübecker Bucht gestrandet. An den Rettungsversuchen war unter anderem der Meeresbiologe Robert Marc Lehmann beteiligt.
Nach dem Einsatz kam es zu einer öffentlichen Auseinandersetzung zwischen Lehmann und Partheil-Böhnke. Später beschäftigten E-Mails mit beleidigenden Äußerungen über Lehmann die Ermittlungsbehörden.
Partheil-Böhnke erklärte, die betreffenden Nachrichten nicht selbst verschickt zu haben. Nach seiner Darstellung war sein Mobiltelefon gehackt worden.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt deshalb unter anderem wegen des Anfangsverdachts des Vortäuschens einer Straftat. Die Ermittler prüfen, ob der von Partheil-Böhnke geschilderte Hackerangriff tatsächlich stattgefunden hat. Außerdem laufen Ermittlungen wegen möglicher Beleidigungsdelikte.
Eine abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft liegt bislang nicht vor.
Weiteres Verfahren wegen Radfahrer
Gegen Partheil-Böhnke läuft nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren.
Dabei geht es um den Anfangsverdacht der versuchten Erpressung, der Nötigung und der Amtsanmaßung.
Hintergrund ist ein Vorfall im Juni 2026 auf der Fußgängerpromenade in Niendorf. Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, einen Radfahrer angehalten und von ihm die Zahlung eines Verwarnungsgeldes verlangt zu haben, obwohl er dazu nicht befugt gewesen sein soll.
Auch dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Stellvertreter führen Amtsgeschäfte
Partheil-Böhnke war bereits seit mehreren Wochen krankgeschrieben, als der Hauptausschuss die Untersagung der Dienstgeschäfte beschloss.
Die Gemeinde teilte mit, dass die Amtsgeschäfte nach den gesetzlichen Vorgaben von den ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeistern geführt werden.
Zu Einzelheiten der laufenden Verfahren will sich die Verwaltung derzeit nicht äußern. Sie begründet dies mit dem Schutz der Gemeinde und des betroffenen Bürgermeisters.