Polizei stoppt 26-Jährigen nach Flucht am Bahnhof

Mann fährt außen an S-Bahn mit und springt in Altenburg aus dem Zug

Ein Fahrgast soll nach einem Zugverweis erneut auf die bereits fahrende Bahn gesprungen sein. Am Altenburger Bahnhof sprang er vor dem Stillstand ab und widersetzte sich seiner Festnahme.

Von Clara Winterfeld 2 Min. Lesezeit

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Ein Zugbegleiter alarmierte am Freitagmorgen die Polizei, nachdem ein Reisender ohne gültigen Fahrschein kontrolliert worden war und sich aggressiv verhalten haben soll. Der Einsatz endete am Altenburger Bahnhof mit einer ungewöhnlichen Flucht.

Nach Angaben der Landespolizeiinspektion Gera sprang der Mann aus der einfahrenden S-Bahn, bevor diese vollständig zum Stillstand gekommen war. Die eingesetzten Beamten konnten seine Flucht trotz heftiger Gegenwehr stoppen.

Zuvor am Bahnhof Lehndorf aus dem Zug verwiesen

Die weiteren Ermittlungen ergaben nach Darstellung der Polizei, dass der 26-Jährige bereits am Bahnhof Lehndorf des Zuges verwiesen worden war. Dabei soll er einen anderen Fahrgast bedroht haben.

Nachdem der Zug wieder angefahren war, soll der Mann erneut auf die Bahn gesprungen sein. Er fuhr den Angaben zufolge außen am Zugabteil bis nach Altenburg mit. Die Polizei bezeichnete das Verhalten als äußerst riskant.

Sprung vor dem Stillstand

Als die S-Bahn in den Altenburger Bahnhof einfuhr, soll der Mann noch während der Fahrt abgesprungen sein. Anschließend versuchte er zu fliehen.

Die Beamten stoppten ihn nach kurzer Verfolgung. Dabei soll er erheblichen Widerstand geleistet haben. Angaben zu Verletzten machte die Polizei in ihrer Mitteilung nicht.

Polizei findet mutmaßliche Betäubungsmittel

Nach Polizeiangaben stand der Mann offenbar unter dem Einfluss berauschender Substanzen. Zudem seien bei ihm mutmaßliche Betäubungsmittel gefunden worden.

Ob der mögliche Drogenkonsum tatsächlich die Ursache für sein Verhalten war, ist bislang nicht abschließend geklärt. Gegen den 26-Jährigen wird wegen mehrerer möglicher Straftaten ermittelt.

Mehrere Vorwürfe müssen geprüft werden

Zu den Ermittlungen gehören das Verhalten gegenüber dem bedrohten Fahrgast, die Fahrt außen an der Bahn, die Flucht und der Widerstand gegen die eingesetzten Beamten.

Welche konkreten Straftatbestände die Staatsanwaltschaft am Ende zugrunde legt, steht noch nicht fest. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen
Landespolizeiinspektion Gera, „Gefährliche Bahnfahrt“, Polizeimeldung vom 2. August 2026.

Presseportal, Originalmitteilung der Landespolizeiinspektion Gera, veröffentlicht am 2. August 2026.

Themen: BundespolizeiBahnhof AltenburgErmittlungenS-BahnZugverkehrDrogenfund

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