Pasewalk. Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren haben in der Nacht zum Montag einen Einsatz der Bundespolizei am Bahnhof Pasewalk ausgelöst. Die beiden waren in einem Regionalexpress ohne gültige Fahrkarten unterwegs. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die Minderjährigen bereits vielfach polizeilich aufgefallen waren. Besonders bemerkenswert: Gegen den 15-Jährigen sind nach Angaben der Bundespolizei bereits 78 polizeiliche Vorgänge bekannt, darunter Ermittlungen wegen Raubes, räuberischer Erpressung und Körperverletzung.

Bundespolizei kontrolliert Jugendliche im Regionalexpress

Der Vorfall begann am späten Sonntagabend, dem 18. Oktober 2026.

Die Deutsche Bahn informierte die Bundespolizei darüber, dass sich im Regionalexpress RE 13280 von Ueckermünde nach Pasewalk zwei Personen ohne gültige Fahrscheine befanden.

Beim Halt in Pasewalk kontrollierten die Einsatzkräfte die beiden Fahrgäste.

Es handelte sich um einen 15-jährigen Jugendlichen mit syrischer Staatsangehörigkeit und einen 14-jährigen russischen Staatsangehörigen.

Der ältere Jugendliche konnte keine Fahrkarte vorlegen. Sein Begleiter zeigte einen Fahrschein vor, den die Bundespolizei als Fälschung einstufte.

Da beide Minderjährigen ohne Ausweisdokumente unterwegs waren, wurden sie zur Bundespolizeidienststelle in Pasewalk gebracht.

Dort konnten ihre Personalien eindeutig festgestellt werden.

Beide Jugendlichen wohnen nach Polizeiangaben derzeit in Eberswalde in Brandenburg.

78 polizeiliche Vorgänge bei einem 15-Jährigen

Bei der Überprüfung ihrer Personalien ergaben sich auffällige Erkenntnisse.

Ein Abgleich mit der Landespolizei Brandenburg zeigte, dass der 15-Jährige bereits in 78 Fällen polizeilich in Erscheinung getreten war.

Nach Angaben der Bundespolizei gehören dazu unter anderem Vorgänge wegen Raubes, räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Auch der 14-Jährige war den Behörden bereits bekannt.

Bei ihm wurden 14 polizeiliche Vorgänge festgestellt, darunter wegen Bedrohung, Erpressung und Körperverletzung.

Die Bundespolizei machte keine Angaben dazu, wie viele dieser Vorgänge zu rechtskräftigen Verurteilungen geführt haben.

Die Unterscheidung ist wichtig: Polizeiliche Auffälligkeiten und Ermittlungsverfahren sind nicht mit nachgewiesenen Straftaten gleichzusetzen.

Geldbörse mit fremden Dokumenten entdeckt

Während der Kontrolle durchsuchten die Beamten den 14-Jährigen.

Dabei fanden sie eine Geldbörse, in der sich neben einem Personalausweis auch ein Schwerbehindertenausweis, eine Gesundheitskarte und zwei Bankkarten befanden.

Auf Nachfrage erklärte der Jugendliche, er habe die Geldbörse gefunden.

Einen konkreten Fundort konnte er allerdings nicht nennen.

Die Bundespolizei leitete daraufhin weitere Ermittlungen ein.

Gegen die Jugendlichen wurden Strafanzeigen wegen des Verdachts der Leistungserschleichung, des Betrugs und der Unterschlagung erstattet.

Außerdem führten die Beamten erkennungsdienstliche Maßnahmen durch.

Eltern müssen Jugendliche von der Dienststelle abholen

Die Bundespolizei informierte die Eltern des 15-Jährigen telefonisch über den Vorfall.

Sie erschienen in der Nacht auf der Dienststelle und holten ihren Sohn gegen 3.20 Uhr ab.

Beim 14-Jährigen gestaltete sich die Kontaktaufnahme schwieriger.

Zunächst konnten weder Erziehungsberechtigte noch andere verantwortliche Personen erreicht werden.

Erst gegen 5 Uhr meldete sich seine Schwester bei der Bundespolizei. Sie kündigte an, ihren Bruder gegen 7.30 Uhr abzuholen.

Fall wirft Fragen zum Umgang mit jungen Mehrfachauffälligen auf

Dass ein erst 15-jähriger Jugendlicher bereits in 78 polizeilichen Vorgängen registriert ist, wirft Fragen nach dem Umgang mit wiederholt auffälligen Minderjährigen auf.

Jugendkriminalität stellt Polizei, Jugendämter, Schulen und Justiz vor besondere Herausforderungen.

Dabei geht es nicht allein um die strafrechtliche Ahndung möglicher Delikte. Ebenso wichtig sind frühzeitige Unterstützung, Betreuung und geeignete Maßnahmen, um weitere Straftaten zu verhindern.

Aus den Angaben der Bundespolizei geht allerdings nicht hervor, welche Maßnahmen die zuständigen Jugendhilfe- oder Justizbehörden in den konkreten Fällen bereits ergriffen haben.

Auch die persönliche und familiäre Situation der Jugendlichen ist nicht bekannt.

Ob die jetzt eingeleiteten Ermittlungen zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen, bleibt abzuwarten.

Ermittlungen nach nächtlichem Polizeieinsatz

Die Bundespolizeiinspektion Pasewalk veröffentlichte die Einzelheiten am Montagmorgen, dem 19. Oktober 2026.

Neben den möglichen Fahrkartenverstößen müssen die Ermittler nun insbesondere klären, woher die aufgefundene Geldbörse stammt und ob weitere strafrechtlich relevante Handlungen vorliegen.

Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Der nächtliche Einsatz zeigt, wie umfangreich die Vorgeschichte einzelner minderjähriger Tatverdächtiger bereits sein kann. Welche Konsequenzen die aktuellen Ermittlungen haben werden und welche Unterstützung die Jugendlichen erhalten, ist bislang offen.