Der polnische Braunkohletagebau Turów darf nach jahrelangem Rechtsstreit bis zum Jahr 2044 weiterarbeiten. Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat die dafür erteilte Umweltgenehmigung bestätigt und Beschwerden von Umweltverbänden aus Polen, Tschechien und Deutschland endgültig abgewiesen.

Damit kann der Betreiber PGE die Braunkohleförderung unmittelbar an der Grenze zu Sachsen und Tschechien für weitere 18 Jahre fortsetzen. Die Kohle wird im benachbarten Kraftwerk Turów verstromt, das einen bedeutenden Beitrag zur polnischen Energieversorgung leistet. Für Zittau ist die Entscheidung dagegen ein schwerer Rückschlag.

Zittau kämpfte gegen die Genehmigung bis 2044

Der Zittauer Stadtrat hatte bereits im März 2023 einstimmig beschlossen, gegen die polnische Entscheidung zur Verlängerung des Tagebaubetriebs zu klagen. Die Stadt sah ihre Einwände im Genehmigungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt.

Zittau beanstandete insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach Auffassung der Stadt wurden mögliche Auswirkungen auf die Qualität und Menge des Grundwassers sowie nachgewiesene Bodensenkungen auf deutscher Seite nicht angemessen untersucht.

Oberbürgermeister Thomas Zenker war zu Verhandlungen nach Warschau gereist. Zwischenzeitlich wertete die Stadt es als Erfolg, dass ihre Beweisanträge in die gerichtliche Prüfung einbezogen wurden. Am Ende reichte dies jedoch nicht aus, um die langfristige Genehmigung zu Fall zu bringen.

Tagebau und Kraftwerk liegen unmittelbar vor Zittaus Haustür

Turów befindet sich im polnischen Teil des Dreiländerecks. Der Tagebau reicht bis nahe an die Lausitzer Neiße heran, die dort die deutsch-polnische Grenze bildet. Zittauer Ortsteile wie Hartau und Hirschfelde liegen nur wenige Kilometer entfernt.

Der Tagebau und das Kraftwerk prägen die Region seit Jahrzehnten. Sie sichern auf polnischer Seite Arbeitsplätze und Stromproduktion. Auf deutscher und tschechischer Seite stehen dagegen vor allem die grenzüberschreitenden Umweltfolgen im Mittelpunkt.

Diese Nähe macht den Konflikt besonders schwierig: Die wirtschaftlichen Vorteile entstehen überwiegend in Polen, während mögliche Schäden an Wasser, Boden und Gebäuden auch jenseits der Grenze auftreten können.

Grundwasser wird für den Tagebau abgesenkt

Damit in einem tiefen Tagebau Braunkohle gewonnen werden kann, muss eindringendes Grundwasser dauerhaft abgepumpt werden. Rund um die Grube bildet sich dadurch ein sogenannter Absenkungstrichter.

Die Bundesregierung bestätigte bereits 2021, dass negative Auswirkungen des aktiven und früheren Braunkohlebergbaus auf das Grundwasser in der Grenzregion als überregional wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage eingestuft wurden. Das Thema sollte deshalb innerhalb der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder intensiver behandelt werden.

Wie stark der aktuelle Tagebaubetrieb einzelne Grundwasserschichten auf deutscher Seite beeinflusst, ist weiterhin Gegenstand fachlicher und politischer Auseinandersetzungen. Zittau sieht die Gefahr, dass sich die Absenkung bei einem Betrieb bis 2044 fortsetzt oder verstärkt.

Sorge um Brunnen, Vegetation und Gewässer

Sinkende Grundwasserstände können unterschiedliche Folgen haben.

Betroffen sein können private oder öffentliche Brunnen, grundwasserabhängige Biotope, Bäume und landwirtschaftliche Flächen. Auch kleinere Gewässer und Feuchtgebiete reagieren empfindlich, wenn sich der unterirdische Wasserhaushalt dauerhaft verändert.

Für die Menschen in Zittau ist besonders problematisch, dass sich Veränderungen im tiefen Grundwasser nicht unmittelbar erkennen lassen. Schäden können sich über Jahre entwickeln und womöglich erst sichtbar werden, wenn eine Wiederherstellung schwierig oder sehr teuer ist.

Deshalb verlangt die Stadt eine langfristige und grenzüberschreitend nachvollziehbare Überwachung der Grundwasserstände.

Bodensenkungen können Gebäude gefährden

Neben dem Wasserhaushalt geht es im Streit um Bewegungen des Untergrundes.

Wird Grundwasser aus bestimmten Bodenschichten abgepumpt, können sich lockere oder wasserhaltige Schichten verdichten. Die Geländeoberfläche kann sich dadurch absenken. Solche Bewegungen verlaufen häufig nicht überall gleichmäßig.

Ungleichmäßige Setzungen können Risse an Gebäuden, Straßen, Leitungen und anderen Bauwerken verursachen. Zittau verweist in seinem Verfahren ausdrücklich auf nachgewiesene Bodensenkungen auf deutscher Seite, deren mögliche Verbindung zum Tagebau aus Sicht der Stadt nicht ausreichend behandelt worden sei.

Damit ist noch nicht jeder Riss an einem Gebäude automatisch ein Bergschaden durch Turów. Für Betroffene liegt gerade darin das Problem: Sie müssen im Streitfall nachweisen, wodurch ein konkreter Schaden entstanden ist.

Entschädigungsfrage bleibt kompliziert

Die Bundesregierung erklärte schon während früherer Auseinandersetzungen, dass die Regulierung möglicher Bergschäden grundsätzlich zivilrechtlich erfolgt. Etwaige Entschädigungsansprüche müssten von den vor Ort zuständigen Behörden und Betroffenen geprüft werden.

Die Genehmigung und Überwachung bergbaulicher Vorhaben liege in Deutschland grundsätzlich bei den Ländern. Im Fall Turów kommt jedoch hinzu, dass der verursachende Betrieb auf polnischem Staatsgebiet liegt.

Für Eigentümer in Zittau kann daraus ein schwieriger Weg entstehen. Sie benötigen Messdaten, Gutachten und einen belastbaren Nachweis, dass Schäden tatsächlich auf den Tagebau zurückgehen. Selbst dann müssen Ansprüche grenzüberschreitend geltend gemacht werden.

Polen verweist auf Versorgungssicherheit

Für Polen ist Turów nicht nur ein Tagebau, sondern Teil einer zusammenhängenden Energie- und Wirtschaftsstruktur.

Die Braunkohle wird im unmittelbar angrenzenden Kraftwerk verstromt. Der Betreiber und die polnische Regierung verweisen regelmäßig auf die Bedeutung der Anlage für die nationale Stromversorgung, Arbeitsplätze und die wirtschaftliche Stabilität der Region Bogatynia.

Eine kurzfristige Stilllegung hätte erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Tausende Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt an Tagebau und Kraftwerk.

Diese Abhängigkeit erklärt, weshalb Polen den Betrieb trotz europäischer Verfahren, Kritik aus den Nachbarstaaten und verhängter Zwangsgelder fortgeführt hat.

Europäischer Gerichtshof verhängte Zwangsgeld

Der Konflikt hatte bereits den Europäischen Gerichtshof beschäftigt.

Im Verfahren zwischen Tschechien und Polen ordnete der EuGH 2021 zunächst an, den Braunkohleabbau vorläufig einzustellen. Da Polen dieser Anordnung nicht folgte, wurde ein tägliches Zwangsgeld verhängt.

Tschechien und Polen beendeten ihren Streit später durch ein bilaterales Abkommen. Deutschland und die Stadt Zittau waren an dieser Vereinbarung jedoch nicht gleichberechtigt beteiligt. Die deutschen Sorgen verschwanden damit nicht.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte Anfang 2026 zudem, dass Polen die wegen der Nichtbefolgung der damaligen einstweiligen Anordnung aufgelaufenen Zwangsgelder entrichten muss.

Tschechien erhielt Schutzmaßnahmen – Zittau nicht im selben Umfang

Das polnisch-tschechische Abkommen sieht unter anderem Überwachung, Informationsaustausch und technische Schutzmaßnahmen vor.

Für Zittau besteht ein wesentlicher Kritikpunkt darin, dass die deutsche Seite nicht Vertragspartei dieses Abkommens ist. Maßnahmen, Messstellen und Entschädigungsregelungen wurden vor allem zwischen Polen und Tschechien vereinbart.

Dabei liegt Zittau ebenfalls im Einflussbereich des Tagebaus. Die Stadt sieht sich deshalb seit Jahren gegenüber der tschechischen Nachbarregion benachteiligt.

Ein grenzüberschreitendes Umweltproblem lässt sich jedoch kaum dauerhaft mit einer Vereinbarung lösen, die einen der drei betroffenen Staaten nur am Rand berücksichtigt.

Kraftwerk belastet auch die Klimabilanz

Neben den lokalen Folgen steht die grundsätzliche Frage nach der Zukunft der Braunkohleverstromung.

Das Kraftwerk Turów verursacht bei der Verbrennung der Kohle erhebliche Kohlendioxidemissionen. Ein Betrieb bis 2044 steht damit in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den europäischen Klimazielen und zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Polen hat jedoch einen anderen Ausgangspunkt als Deutschland. Das Land war lange besonders stark von Kohle abhängig und argumentiert, dass ein schneller Ausstieg Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze gefährden würde.

Für die Grenzregion bedeutet dies, dass die ökologischen Belastungen noch fast zwei Jahrzehnte anhalten könnten, obwohl Deutschland in der unmittelbaren Nachbarschaft längst aus der dortigen Braunkohleförderung ausgestiegen ist.

Zittau trägt Lasten ohne wirtschaftlichen Ausgleich

Für Zittau ergibt sich daraus eine besondere Ungleichheit.

Die Stadt profitiert kaum von den Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen des polnischen Energiekomplexes. Gleichzeitig muss sie mögliche Risiken für Gebäude, Wasser, Landschaft und Stadtentwicklung berücksichtigen.

Auch der Ruf der Region kann betroffen sein. Das Zittauer Gebirge wirbt mit Natur, Erholung und grenzüberschreitendem Tourismus. Ein riesiger Tagebau und ein Braunkohlekraftwerk in unmittelbarer Nachbarschaft passen nur schwer zu diesem Bild.

Hinzu kommt die Unsicherheit für Investoren und Grundstückseigentümer. Wo mögliche Bodenbewegungen oder Grundwasserveränderungen diskutiert werden, entstehen Fragen nach Baugrund, Versicherbarkeit und langfristigem Immobilienwert.

Messdaten müssen öffentlich nachvollziehbar sein

Nach der endgültigen Gerichtsentscheidung wird die technische Überwachung wichtiger denn je.

Benötigt werden engmaschige Messstellen für Grundwasser, Gelände- und Gebäudebewegungen sowie eine unabhängige Auswertung. Die Daten müssen nicht nur erhoben, sondern für Kommunen, Wissenschaft und Betroffene verständlich zugänglich gemacht werden.

Wichtig wäre insbesondere:

  • die langfristige Entwicklung unterschiedlicher Grundwasserstockwerke,
  • die räumliche Ausbreitung des Absenkungstrichters,
  • präzise Messungen von Bodenbewegungen,
  • die Dokumentation von Gebäudeschäden,
  • eine klare Zuordnung möglicher Ursachen,
  • ein verbindliches Verfahren für Beschwerden und Entschädigungen,
  • die Planung für Stilllegung, Flutung und Rekultivierung nach 2044.

Ohne transparente Daten bleibt jede Seite bei ihrer eigenen Darstellung: Der Betreiber verweist auf Schutzmaßnahmen, während Betroffene eine schleichende Verschlechterung befürchten.

Auch das Ende des Tagebaus birgt Risiken

Mit dem letzten Förderjahr 2044 endet das Problem nicht automatisch.

Nach der Stilllegung muss die riesige Grube gesichert und langfristig rekultiviert werden. Häufig werden ehemalige Tagebaue geflutet. Dabei stellen sich Fragen nach Wasserverfügbarkeit, Wasserqualität, Böschungsstabilität und den Auswirkungen auf den regionalen Grundwasserhaushalt.

Das Gelände Turów liegt in einem grenzüberschreitenden geologischen Becken. Entscheidungen über die spätere Flutung können deshalb ebenfalls Auswirkungen auf Polen, Tschechien und Deutschland haben.

Planungen für die Zeit nach der Kohle müssen daher schon lange vor dem letzten Abbautag gemeinsam abgestimmt werden.

Dreiländereck braucht gemeinsame Zukunftsstrategie

Parallel zum Rechtsstreit arbeitet die Region an einer langfristigen Zusammenarbeit im Dreiländereck.

Im Rahmen des grenzüberschreitenden Trialogs beschäftigen sich Bürger, Kommunen und weitere Akteure mit der Zukunft nach Kohle und Tagebau. Dazu gehört auch die Frage, wie das Turów-Gelände nach dem Ende des Abbaus entwickelt werden kann. Eine zweite Projektphase hat 2026 begonnen.

Solche Initiativen können den Strukturwandel vorbereiten. Sie ersetzen jedoch keine verbindlichen Regelungen zum Schutz des Grundwassers, zur Regulierung möglicher Schäden oder zur Finanzierung der späteren Rekultivierung.

Bürgerdialog ist wichtig – Verantwortung des Betreibers und der beteiligten Staaten bleibt dennoch unverzichtbar.

Das Urteil beendet das Verfahren, nicht den Konflikt

Mit der Bestätigung der Umweltgenehmigung ist ein zentraler Rechtsstreit abgeschlossen. Die offenen Sachfragen bleiben aber bestehen.

Ob und wie stark der Tagebau den Wasserhaushalt und den Untergrund in Zittau beeinflusst, muss weiter überwacht werden. Ebenso ungeklärt bleibt, wie deutsche Betroffene bei möglichen Schäden schnell und wirksam entschädigt werden können.

Die gerichtliche Zulässigkeit des Betriebs bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Risiken widerlegt sind. Sie bedeutet zunächst, dass die angegriffene Genehmigung nach Auffassung des zuständigen polnischen Gerichts Bestand hat.

Das Kraftwerk und der Tagebau Turów sichern auf polnischer Seite Energie und Arbeitsplätze. Für Zittau bedeuten sie dagegen weitere 18 Jahre Unsicherheit.

Die Stadt befürchtet sinkende Grundwasserstände, Bodensenkungen und mögliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Ihre Klage gegen die Genehmigung bis 2044 blieb letztlich erfolglos.

Nach dem Urteil darf die deutsche Seite nicht zur Tagesordnung übergehen. Zittau braucht verlässliche Messdaten, eine starke Unterstützung durch Sachsen und den Bund sowie klare grenzüberschreitende Regeln für Schäden und Entschädigungen.

Der Konflikt zeigt, wie ungleich die Folgen eines grenznahen Großprojekts verteilt sein können: Der Strom wird in Polen erzeugt, doch die Risiken enden nicht an der Neiße.

Quellen

– Große Kreisstadt Zittau: Informationen zur Erweiterung des Tagebaus Turów und zum Rechtsstreit.
– Bürgerinformationsportal der Stadt Zittau: Klagebeschluss des Stadtrates von März 2023.
– Aktuelle Berichte zur Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts in Polen.
– Deutscher Bundestag: Antworten der Bundesregierung zu Grundwasserfolgen und möglichen Entschädigungen.