150.000 Euro für Vereine im Zittauer Gebirge: Neue Fördermittel für Dorfprojekte
Neue Chancen für Vereine
Olbersdorf. Gute Nachrichten für Vereine und ehrenamtlich Engagierte im Naturpark Zittauer Gebirge: Seit dem 26. Oktober 2026 können wieder Fördermittel für kleinere Projekte beantragt werden. Insgesamt stehen 150.000 Euro aus dem Regionalbudget der LEADER-Region zur Verfügung. Unterstützt werden Vorhaben, die das Zusammenleben in den Dörfern stärken, öffentliche Einrichtungen verbessern oder neue Angebote für die Bevölkerung schaffen. Pro Projekt sind Zuschüsse zwischen 2.000 und 16.000 Euro möglich. Die Förderung deckt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Interessierte Vereine haben bis zum 15. Januar 2027 Zeit, ihre Anträge einzureichen.
Neue Fördermittel für das Ehrenamt in der Oberlausitz
In zahlreichen Dörfern des Zittauer Gebirges übernehmen Vereine wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Sie organisieren Veranstaltungen, kümmern sich um gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen, fördern den Nachwuchs und tragen dazu bei, dass das Dorfleben lebendig bleibt.
Doch häufig fehlen die finanziellen Mittel, um neue Ideen umzusetzen.
Mit dem Regionalbudget 2027 sollen deshalb kleinere Projekte unterstützt werden, die für die örtliche Gemeinschaft einen erkennbaren Nutzen haben.
Die Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V. hat dafür eine neue Förderrunde gestartet.
Insgesamt stehen 150.000 Euro zur Verfügung.
Das Programm richtet sich insbesondere an Vereine im ländlichen Raum der LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge.
Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und die Lebensqualität in den Gemeinden zu verbessern.
Bis zu 16.000 Euro Zuschuss pro Projekt
Die Förderbedingungen sind besonders auf kleinere Vorhaben ausgerichtet.
Je Projekt können Zuschüsse zwischen 2.000 und 16.000 Euro bewilligt werden.
Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.
Die Antragsteller müssen damit grundsätzlich einen Eigenanteil von 20 Prozent aufbringen.
Wie sich das in der Praxis auswirkt, zeigt ein Beispiel: Plant ein Verein eine förderfähige Investition von 10.000 Euro, könnten davon 8.000 Euro über das Regionalbudget finanziert werden. Die verbleibenden 2.000 Euro müsste der Verein selbst tragen.
Bei einem Zuschuss von 16.000 Euro und vollständiger Ausschöpfung des Fördersatzes könnten förderfähige Gesamtkosten von 20.000 Euro zugrunde liegen.
Entscheidend sind jedoch die jeweiligen Förderbedingungen und die Anerkennung der beantragten Ausgaben.
Ein Anspruch auf eine Bewilligung besteht nicht automatisch.
Von Vereinsausstattung bis zur Neugestaltung öffentlicher Plätze
Das Regionalbudget bietet unterschiedliche Möglichkeiten für kleinere Projekte.
Förderfähig können beispielsweise Maßnahmen sein, mit denen Freizeiteinrichtungen erweitert oder gemeinschaftlich genutzte Plätze aufgewertet werden.
Auch neue Ausstattungen für Vereine kommen infrage.
Darüber hinaus nennt das Regionalmanagement Bildungsangebote zur Digitalisierung und Projekte zur Verbesserung des Zusammenlebens.
Weitere Möglichkeiten bestehen bei der Einrichtung gemeinschaftlicher Arbeitsräume, sogenannter Coworking-Spaces, sowie bei moderierten Entwicklungsprozessen innerhalb der Dörfer.
Damit ist das Programm nicht auf einen einzelnen Themenbereich beschränkt.
Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, welchen konkreten Nutzen ein Vorhaben für die Menschen vor Ort bietet.
Die Projekte sollen dazu beitragen, vorhandene Angebote zu verbessern oder neue Möglichkeiten für gemeinschaftliche Aktivitäten zu schaffen.
Auch kleinere Vereine können profitieren
Gerade für kleinere Vereine kann das Regionalbudget eine wichtige Unterstützung sein.
Viele Initiativen finanzieren sich überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen.
Größere Anschaffungen lassen sich unter diesen Bedingungen oft nur über längere Zeiträume verwirklichen.
Ein Zuschuss kann helfen, solche Vorhaben schneller umzusetzen.
Zugleich ermöglicht das Programm, dass auch kleinere Einrichtungen und Initiativen an der regionalen Entwicklung mitwirken können.
Die Förderung ist damit nicht ausschließlich auf große Bauvorhaben oder wirtschaftlich umfangreiche Investitionen ausgerichtet.
Sie setzt bewusst bei Projekten an, die innerhalb eines überschaubaren Zeitraums realisiert werden können.
Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2027
Vereine und andere nach den Förderbedingungen antragsberechtigte Akteure müssen ihre Unterlagen bis spätestens Freitag, den 15. Januar 2027, um 12 Uhr beim Regionalmanagement einreichen.
Ansprechpartner ist die Regionalentwicklung Naturpark Zittauer Gebirge e. V. mit Sitz des Regionalmanagements in Olbersdorf.
Die Verantwortlichen empfehlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
Dadurch können offene Fragen zur Förderfähigkeit geklärt und die Projekte entsprechend vorbereitet werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen und die detaillierten Förderbedingungen stellt das Regionalmanagement auf seiner Internetseite bereit.
Eine rechtzeitige Vorbereitung ist besonders wichtig, da nicht nur die Projektidee, sondern auch die Finanzierung und der geplante Ablauf nachvollziehbar dargestellt werden müssen.
Entscheidung über Förderprojekte fällt im März
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die eingereichten Vorhaben geprüft.
Über die Auswahl entscheidet ein zuständiges Entscheidungsgremium am 5. März 2027.
Dabei sollen diejenigen Projekte berücksichtigt werden, die den Fördervoraussetzungen entsprechen und die regionale Entwicklung besonders unterstützen.
Nicht jeder eingereichte Antrag kann automatisch gefördert werden.
Die zur Verfügung stehenden Mittel sind auf insgesamt 150.000 Euro begrenzt.
Sollte das beantragte Fördervolumen diesen Betrag übersteigen, muss das Entscheidungsgremium eine Auswahl treffen.
Für die Vereine ist deshalb eine überzeugende und nachvollziehbare Projektbeschreibung von Bedeutung.
Projekte müssen bis August abgeschlossen sein
Eine Besonderheit des Regionalbudgets ist der vergleichsweise kurze Zeitraum für die Umsetzung.
Die geförderten Vorhaben müssen spätestens bis zum 12. August 2027 vollständig realisiert und abgerechnet werden.
Für die Antragsteller bedeutet das, dass ihre Projekte bereits bei der Bewerbung möglichst konkret geplant sein sollten.
Notwendige Genehmigungen, Angebote von Dienstleistern und Fragen zur Beschaffung sollten frühzeitig berücksichtigt werden.
Auch die Finanzierung muss gesichert sein.
Denn die Förderbedingungen sehen vor, dass die Projekte zunächst vorfinanziert werden.
Das bedeutet, dass Vereine die notwendigen Ausgaben zunächst selbst finanzieren können müssen, bevor die entsprechende Förderung abgerechnet wird.
Gerade für kleinere Initiativen ist diese Voraussetzung bei der Planung besonders wichtig.
Regionalmanagement bietet kostenlose Beratung
Um Vereine bei der Antragstellung zu unterstützen, bietet das Regionalmanagement eine kostenlose individuelle Beratung an.
Interessierte können sich mit ihrer Projektidee an die Geschäftsstelle in Olbersdorf wenden.
Dort erhalten sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten, den erforderlichen Unterlagen und den zeitlichen Vorgaben.
Die Geschäftsstelle befindet sich in der Echostraße 2 in 02785 Olbersdorf.
Für Rückfragen steht das Regionalmanagement telefonisch unter 03583 7972955 sowie per E-Mail unter [info@rnzg.de](mailto:info@rnzg.de) zur Verfügung.
Weitere Informationen und die vollständigen Förderunterlagen sind auf der Internetseite des Vereins erhältlich.
Förderung soll das Dorfleben langfristig stärken
Mit dem neuen Regionalbudget setzt die LEADER-Region Naturpark Zittauer Gebirge ihre Unterstützung für bürgerschaftliches Engagement fort.
Das Programm knüpft an die Idee an, dass Menschen vor Ort selbst am besten wissen, welche Angebote und Einrichtungen in ihren Gemeinden benötigt werden.
Ob zusätzliche Freizeitmöglichkeiten, eine bessere Ausstattung für Vereine oder die Aufwertung gemeinschaftlich genutzter Plätze: Bereits kleinere Investitionen können das gesellschaftliche Leben in den Dörfern verbessern.
Dafür stehen in der neuen Förderrunde insgesamt 150.000 Euro bereit.
Entscheidend ist nun, dass Vereine ihre Ideen rechtzeitig vorbereiten und die Fördermöglichkeiten nutzen.
Bis zum 15. Januar 2027 können entsprechende Anträge eingereicht werden.
Die ausgewählten Projekte sollen anschließend bis August umgesetzt sein.
Damit eröffnet sich für das kommende Jahr die Möglichkeit, zahlreiche kleinere Vorhaben im Naturpark Zittauer Gebirge mit finanzieller Unterstützung zu verwirklichen.