Der Ausbau der Windenergie wird in Thüringen zu einem Konflikt zwischen bundesrechtlichen Vorgaben, kommunaler Planung und dem Schutz von Landschaften und Wohnorten.
Planungsregionen müssen deutlich mehr Flächen ausweisen
Bundesrecht verpflichtet die Länder, einen bestimmten Anteil ihrer Fläche für Windenergie bereitzustellen. In Thüringen werden die notwendigen Gebiete über die vier Planungsregionen Nord-, Mittel-, Ost- und Südwestthüringen verteilt.
Für Nordthüringen wurden beispielsweise rund 9.800 Hektar in 44 Vorranggebieten vorgesehen. In Südwestthüringen umfasst der aktuelle Entwurf etwa 6.900 Hektar und 40 Gebiete.
Bürgerentscheide zeigen deutliche Ablehnung
In mehreren betroffenen Orten haben sich große Mehrheiten gegen geplante Windgebiete ausgesprochen. In Veilsdorf lehnten 94 Prozent der Abstimmenden ein vorgesehenes Gebiet ab. Auch in Römhild stimmte eine deutliche Mehrheit dagegen.
Solche Abstimmungen können die übergeordnete Regionalplanung jedoch nicht automatisch stoppen.
Kommunen verlangen stärkere Beteiligung
Viele Gemeinden kritisieren, dass sie Belastungen durch Anlagen und Leitungen tragen, ohne ausreichend über Standorte entscheiden zu können.
Das Land setzt deshalb auch auf finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen. Akzeptanz entsteht aber nicht allein durch Einnahmen. Abstände, Natur- und Landschaftsschutz sowie die nachvollziehbare Auswahl der Flächen bleiben entscheidend.
Quellen
MDR Thüringen – Berichte zur Regionalplanung und zu Windkraft-Vorranggebieten in Thüringen, 2026