Wertvoller Impuls für die Identität und Geschichte des Landes: Für das Mitteldeutsche Revier in Sachsen-Anhalt stehen bis zum Jahr 2038 insgesamt rund 34 Millionen Euro im Rahmen des Denkmalpflege-Bundesprogramms „Industriekultur“ (InKult) zur Verfügung. Ab sofort läuft die neue Förderrunde für den Zeitraum 2027 bis 2030 – interessierte Träger und Kommunen können ihre Projektanmeldungen einreichen.

Industriegeschichte als Identitätsstifter

Das Förderprogramm basiert auf den Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen und zielt darauf ab, das reiche industrielle Erbe der Region zu bewahren und neu nutzbar zu machen.

„Sachsen-Anhalt gehört zu den traditionsreichen Industrieregionen Europas. Unsere Industriegeschichte prägt die Identität unseres Landes und die seiner Bürgerinnen und Bürger an vielen Orten“, betont Kulturminister Rainer Robra den Stellenwert des Programms. Mit den Mitteln des Bundesprogramms biete sich die Chance, die Pflege und Vermittlung dieses Erbes entscheidend voranzutreiben.

Was wird gefördert und welche Voraussetzungen gelten?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Sicherung, Sanierung, Restaurierung und Modernisierung von herausragenden Industriegebäuden und -anlagen, die bereits unter Denkmalschutz stehen. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf den Aspekten der Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit.

  • Braunkohle-Bezug: Die Projekte müssen einen klaren unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur historischen Braunkohleförderung oder Energiegewinnung in der Region aufweisen.

  • Planungsstand: Für investive Bauvorhaben müssen abgeschlossene Planungsunterlagen der Leistungsphase 3 vorliegen. Es ist jedoch möglich, reine Planungsleistungen (Leistungsphasen 1–3) für einen ersten Bauabschnitt gesondert einzureichen.

  • Bauabschnitte: Eine Beantragung in mehreren Teilbauabschnitten ist zugelassen.

Zweistufiges Verfahren: Frist bis September 2026

Die Abwicklung des Programms in Sachsen-Anhalt liegt in den Händen der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), die ein zweistufiges Antragsverfahren durchführt:

  1. Erste Stufe (Projektanmeldung): Vollständige Projektunterlagen müssen bis spätestens 6. September 2026 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

  2. Prüfung und Entscheidung: Nach der fachlichen Prüfung durch die IB und einer Stellungnahme der Staatskanzlei sowie des Kulturministeriums werden die Vorhaben beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegt. Die finale Förderentscheidung des Bundes ist für Februar 2027 geplant.

  3. Zweite Stufe (Antragstellung): Bei positiver Rückmeldung erfolgt im Anschluss die eigentliche finale Antragstellung.

Service & Links

Quellen & Datenbasis

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt: Offizieller Förderaufruf zum Denkmalpflege-Bundesprogramm „Industriekultur“ (InKult) 2027–2030 (Juli 2026).