Dresden, 7. September 2026. Sachsens Finanzämter sind nach Einschätzung des Sächsischen Rechnungshofes noch nicht ausreichend auf die Besteuerung von Krypto-Geschäften vorbereitet. Entsprechende Steuererklärungen müssen bislang weitgehend manuell geprüft werden.

Automatische Kontrollmöglichkeiten fehlen, während sich der Handel mit Bitcoin und anderen digitalen Vermögenswerten stark entwickelt hat. Besonders schwierig ist die Erkennung entsprechender Gewinne bei Unternehmen.

208 Millionen Euro sind eine Hochrechnung

Der Rechnungshof verweist auf eine Studie eines privaten Krypto-Dienstleisters. Danach sollen Anleger in Deutschland im Jahr 2024 Gewinne von rund 47,3 Milliarden Euro realisiert haben. Daraus wurde ein bundesweites Steuerpotenzial von mindestens 4,2 Milliarden Euro abgeleitet.

Auf Sachsen übertragen ergibt sich anhand des Königsteiner Schlüssels ein rechnerischer Anteil von rund 208 Millionen Euro. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine vom Finanzamt festgestellte Steuerschuld und auch nicht um einen belegten Steuerausfall.

Die Hochrechnung zeigt jedoch die Größenordnung, die der Rechnungshof bei einer unzureichenden Erfassung von Krypto-Geschäften für möglich hält.

Steuererklärungen lassen sich nicht automatisch bearbeiten

Privatpersonen müssen Geschäfte mit Kryptowerten seit dem Veranlagungszeitraum 2023 in ihrer Steuererklärung angeben. Die verwendeten Formulare enthalten nach Einschätzung des Rechnungshofes aber nicht alle Informationen, die für eine abschließende Bewertung erforderlich sind.

Finanzämter müssen deshalb regelmäßig zusätzliche Unterlagen, Aufstellungen und Transaktionsnachweise anfordern. Eine vollständig automatisierte Bearbeitung ist derzeit nicht möglich.

Der Rechnungshof untersuchte bei zwei Finanzämtern insgesamt 407 Einzelfälle aus dem Veranlagungszeitraum 2023. Die Prüfung zeigte, dass sämtliche Krypto-Fälle händisch bearbeitet werden mussten. Das bindet Personal und verlängert die Bearbeitungszeit.

Krypto-Erträge von Unternehmen schwer erkennbar

Noch schwieriger gestaltet sich die Kontrolle im betrieblichen Bereich. Unternehmen weisen Gewinne und Verluste aus Krypto-Geschäften nicht gesondert in ihrer Steuererklärung aus.

Die Einnahmen erscheinen häufig gemeinsam mit zahlreichen anderen Positionen als sonstige betriebliche Erträge. Für das Risikomanagement der Finanzverwaltung ist deshalb nicht unmittelbar erkennbar, ob ein Unternehmen mit Kryptowerten gehandelt hat.

Der Rechnungshof empfiehlt, entsprechende Sachverhalte künftig eindeutig und maschinell auswertbar zu erfassen. Dadurch könnten auffällige Fälle gezielt ausgewählt werden, während unproblematische Steuererklärungen schneller bearbeitet werden könnten.

Neue Meldedaten erreichen Finanzämter erst 2027

Mit der europäischen Richtlinie DAC8 ändern sich die Kontrollmöglichkeiten. Krypto-Börsen und andere Dienstleister müssen seit dem Veranlagungszeitraum 2026 bestimmte Transaktionsdaten ihrer Kunden erfassen und melden.

Die Daten für 2026 sollen bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Anschließend werden sie an die zuständigen Landesfinanzbehörden weitergegeben. In der zweiten Jahreshälfte 2027 ist deshalb mit einer erheblichen Zunahme verfügbarer Krypto-Daten zu rechnen.

Der Rechnungshof fordert, diese Angaben von Beginn an automatisiert mit den Steuererklärungen abzugleichen. Ohne ein leistungsfähiges Risikomanagement drohe eine neue Datenmenge, die von den Finanzämtern erneut nur mit hohem personellem Aufwand verarbeitet werden könne.

Finanzministerium kündigt Anpassungen an

Das sächsische Finanzministerium teilte mit, dass Steuererklärungen für 2024 und 2025 mit Angaben zu Krypto-Geschäften weiterhin zur persönlichen Bearbeitung durch Beschäftigte ausgewählt werden.

Für die Jahre ab 2026 seien Änderungen an den Steuerformularen und am Risikomanagementsystem eingeleitet worden. Dabei müsse ein höherer Detaillierungsgrad mit dem Ziel des Bürokratieabbaus in Einklang gebracht werden.

Der Rechnungshof erwartet eine möglichst weitgehende automatische Kontrolle. Entscheidend wird sein, ob Sachsen die ab 2027 eintreffenden Meldedaten tatsächlich nutzen kann – oder ob ein wachsender Milliardenmarkt weiterhin überwiegend per Hand geprüft werden muss.

Quelle: Sächsischer Rechnungshof: Risikomanagement bei der Besteuerung von Kryptowerten