Die Treuhandanstalt steht bis heute für einen wirtschaftlichen Umbruch, der Millionen Ostdeutsche unmittelbar traf. Innerhalb weniger Jahre wurden Betriebe verkauft, geschlossen oder abgewickelt. Zurück blieben Massenarbeitslosigkeit, der Verlust industrieller Strukturen und das Gefühl, dass über die Zukunft ganzer Regionen ohne die Betroffenen entschieden wurde.

Vom Volkseigentum zur schnellen Privatisierung

Die Treuhandanstalt wurde im Frühjahr 1990 noch in der DDR gegründet. Ursprünglich sollte sie das volkseigene Vermögen sichern und treuhänderisch verwalten.

Mit dem Treuhandgesetz vom Juni 1990 änderte sich der Auftrag. Die Behörde sollte die volkseigenen Betriebe möglichst schnell privatisieren, sanieren oder schließen.

Nach der Wiedervereinigung war die Treuhand für Tausende Unternehmen und rund vier Millionen Beschäftigte verantwortlich. Bis zu ihrer Auflösung Ende 1994 wurden mehr als 12.000 Unternehmen und Unternehmensteile privatisiert oder kommunalisiert. Mehr als 3.700 Betriebe wurden stillgelegt.

Mehr als zweieinhalb Millionen Arbeitsplätze verschwanden

Von den etwa 4,1 Millionen Arbeitsplätzen in den Treuhandunternehmen bestanden Ende 1994 noch rund 1,5 Millionen.

Damit gingen innerhalb weniger Jahre mehr als zweieinhalb Millionen Stellen verloren. Ganze Industrieregionen veränderten sich grundlegend.

Für viele Menschen bedeutete das nicht nur Arbeitslosigkeit. Mit den Betrieben verschwanden Ausbildungsplätze, Betriebskindergärten, Kulturhäuser, Sportgemeinschaften und soziale Netzwerke.

Besonders schwer traf der Umbruch Städte, die über Jahrzehnte von einem einzigen Kombinat oder großen Werk geprägt worden waren.

Viele Betriebe waren wirtschaftlich geschwächt

Zu einer ehrlichen Bilanz gehört, dass sich zahlreiche DDR-Unternehmen 1990 bereits in einer schwierigen Lage befanden.

Maschinen und Produktionsanlagen waren teilweise veraltet. Die Produktivität lag vielfach unter westdeutschem Niveau. Gleichzeitig brachen wichtige Absatzmärkte in Osteuropa weg.

Die Einführung der D-Mark verteuerte Löhne und Vorprodukte. Viele ostdeutsche Unternehmen mussten sich plötzlich gegen westdeutsche und internationale Konkurrenz behaupten.

Ein Teil der Betriebe hätte daher auch bei einer anderen Politik erhebliche Investitionen und einen tiefgreifenden Umbau benötigt.

Umstritten bleibt jedoch, ob der Staat mehr Unternehmen über einen längeren Zeitraum hätte sanieren können, anstatt möglichst schnell Käufer zu suchen oder Standorte zu schließen.

Privatisierung wurde zum Wettlauf

Unter Treuhandpräsidentin Birgit Breuel wurde das Tempo der Privatisierungen deutlich erhöht.

Die Zahl der Abschlüsse stieg stark an. Innerhalb der Behörde entstand ein erheblicher Druck, möglichst viele Unternehmen in kurzer Zeit zu verkaufen.

Schnelligkeit wurde damit zu einem wichtigen Maßstab für den Erfolg der Treuhand. Für die gründliche Prüfung von Käufern, Finanzierungskonzepten und Investitionszusagen blieb häufig wenig Zeit.

Genau darin lag eines der größten Probleme des gesamten Verfahrens. Die Behörde musste innerhalb weniger Jahre Entscheidungen treffen, für die unter normalen Bedingungen deutlich mehr Zeit notwendig gewesen wäre.

Betriebe wechselten teilweise für geringe Preise den Eigentümer

Viele Unternehmen wurden zu niedrigen oder symbolischen Kaufpreisen verkauft.

Das bedeutete nicht automatisch, dass Investoren die Betriebe geschenkt bekamen. Häufig mussten sie Investitionen zusagen, Arbeitsplätze erhalten, Schulden übernehmen oder Umweltlasten beseitigen.

Dennoch entstand bei vielen Beschäftigten der Eindruck, das gemeinsam geschaffene Volksvermögen werde unter Wert abgegeben.

Besonders bitter war es, wenn Käufer Unternehmen kurz nach der Übernahme schlossen, Maschinen verkauften oder Grundstücke anderweitig verwerteten.

In solchen Fällen blieb bei den Betroffenen häufig der Eindruck zurück, der eigentliche Betrieb habe keine Zukunft erhalten, während einzelne Vermögenswerte durchaus begehrt waren.

Westdeutsche Käufer dominierten viele Übernahmen

Ein großer Teil der privatisierten Unternehmen ging an westdeutsche oder ausländische Käufer.

Ostdeutsche Interessenten verfügten oft nicht über ausreichend Eigenkapital, Sicherheiten oder etablierte Bankverbindungen. Damit waren ihre Voraussetzungen erheblich schlechter.

Während westdeutsche Konzerne und Unternehmer auf bestehende Netzwerke, Berater und Finanzierungsmöglichkeiten zurückgreifen konnten, mussten sich viele Ostdeutsche ihre wirtschaftliche Existenz erst neu aufbauen.

Diese ungleichen Bedingungen beeinflussten die Eigentumsverteilung langfristig. Noch heute befinden sich zahlreiche Unternehmenszentralen und wirtschaftliche Entscheidungsstellen außerhalb Ostdeutschlands.

Schwache Kontrollen öffneten Betrügern die Tür

Die Treuhand musste Tausende Unternehmen bewerten, verkaufen oder abwickeln. Gleichzeitig fehlten zu Beginn ausreichend erfahrene Mitarbeiter, verbindliche Kontrollverfahren und spezialisierte Ermittler.

Die Kombination aus Zeitdruck, unklaren Eigentumsverhältnissen und milliardenschweren Vermögenswerten machte den Privatisierungsprozess anfällig für Wirtschaftskriminalität.

Es gab Fälle von Bilanzmanipulation, falschen Investitionszusagen, Untreue, Bestechung und missbräuchlicher Verwendung von Unternehmensvermögen.

Verdächtige Geschäfte wurden teilweise erst entdeckt, nachdem Unternehmen verkauft, Vermögenswerte verschoben oder Firmen bereits aufgelöst worden waren.

Persönliche Bereicherung auf Kosten der Betriebe

Einzelne Käufer nutzten erworbene Unternehmen nicht zum Aufbau neuer Produktion, sondern zur Verwertung vorhandener Vermögenswerte.

Grundstücke wurden weiterverkauft, Maschinen entfernt, liquide Mittel abgezogen oder Betriebe mit neuen Schulden belastet.

In anderen Fällen wurden Investitions- und Arbeitsplatzversprechen nicht im vereinbarten Umfang erfüllt.

Nicht jeder niedrige Kaufpreis und nicht jede spätere Schließung waren automatisch kriminell. Einige Unternehmen scheiterten trotz ernsthafter Sanierungsversuche.

Dennoch zeigen die bekannten Fälle, dass sich einzelne Personen und Firmen an der unübersichtlichen Situation bereichern konnten.

Warum nur wenige Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wurden

Der verbreitete Eindruck, niemand sei für Betrug und persönliche Bereicherung im Umfeld der Treuhand belangt worden, stimmt nicht vollständig.

Es gab Ermittlungen, Anklagen und einzelne Verurteilungen wegen Betrugs, Untreue, Bestechlichkeit und weiterer Straftaten.

Gemessen an der Zahl der Verdachtsfälle und der möglichen Schäden blieb die strafrechtliche Bilanz jedoch begrenzt.

Ein Grund liegt darin, dass politische und wirtschaftliche Fehlentscheidungen nicht automatisch strafbar waren.

Ein Betrieb konnte zu billig verkauft, voreilig geschlossen oder wirtschaftlich falsch bewertet worden sein. Für eine Verurteilung musste jedoch einer konkreten Person vorsätzlicher Betrug, Untreue oder Bestechlichkeit nachgewiesen werden.

Eine schlechte Entscheidung allein reichte dafür nicht aus.

Verantwortung verteilte sich auf viele Stellen

Viele Treuhandentscheidungen wurden von mehreren Personen und Institutionen vorbereitet.

Beteiligt waren Mitarbeiter der Behörde, Ministerien, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Banken, Käufer und Geschäftsführungen.

Dadurch verteilte sich die Verantwortung auf zahlreiche Ebenen. Der Nachweis, wer eine schädliche Entscheidung vorsätzlich herbeigeführt hatte, war oft schwierig.

Komplizierte Firmengeflechte, Strohmänner, ausländische Konten und lückenhafte Unterlagen erschwerten die Ermittlungen zusätzlich.

Kontrollen kamen häufig zu spät

Die internen Kontrollstellen waren angesichts der Größe der Aufgabe nur begrenzt ausgestattet.

Während Tausende Privatisierungen liefen, standen vergleichsweise wenige spezialisierte Ermittler zur Verfügung.

Die strafrechtliche Aufarbeitung konnte mit dem Tempo der Verkäufe nicht Schritt halten.

Wurde ein möglicher Betrug erst Jahre später entdeckt, waren Firmen mitunter bereits aufgelöst, Vermögenswerte weiterverkauft und Verantwortliche nicht mehr erreichbar.

Zudem wurden manche Verfahren eingestellt, weil ein Verdacht nicht gerichtsfest bewiesen werden konnte.

Politische Fehlentscheidungen blieben meist folgenlos

Die Treuhand handelte nicht unabhängig von der Politik. Ihr Auftrag, ihr Tempo und ihre Prioritäten waren gesetzlich und politisch vorgegeben.

Die Bundesregierung setzte auf eine schnelle Privatisierung der DDR-Wirtschaft. Eine langfristige staatliche Industriepolitik für Ostdeutschland spielte dabei eine geringere Rolle.

Diejenigen, die dieses Modell vorgaben, mussten sich jedoch kaum persönlich verantworten.

Politische Entscheidungen sind nur in Ausnahmefällen strafbar. Ein Minister oder Behördenleiter kann nicht allein deshalb verurteilt werden, weil eine wirtschaftspolitische Strategie später als falsch oder schädlich bewertet wird.

Für viele Ostdeutsche blieb das dennoch schwer nachvollziehbar. Sie verloren ihre Arbeit und wirtschaftliche Sicherheit, während sich die Verantwortung zwischen Politik, Behörde, Beratern und Investoren auflöste.

Untersuchungsausschüsse konnten niemanden verurteilen

Der Bundestag setzte Untersuchungsausschüsse ein, die sich mit der Arbeit der Treuhand beschäftigten.

Sie konnten Akten prüfen, Zeugen befragen und politische Versäumnisse benennen.

Strafrechtliche Urteile konnten sie jedoch nicht verhängen. Dafür waren Staatsanwaltschaften und Gerichte zuständig.

Selbst wenn ein Ausschuss gravierende Kontrollmängel feststellte, führte dies daher nicht automatisch zu einer persönlichen Strafe.

Nicht jede Schließung war Korruption

Eine glaubwürdige Aufarbeitung muss unterscheiden zwischen politischen Fehlentscheidungen, wirtschaftlichen Fehleinschätzungen und tatsächlicher Kriminalität.

Nicht jede Betriebsschließung war das Ergebnis von Korruption. Nicht jeder symbolische Kaufpreis bedeutete Betrug.

Gleichzeitig wäre es falsch, die bekannten Fälle von Untreue, Bilanzmanipulation und persönlicher Bereicherung als unbedeutende Ausnahmen abzutun.

Die schwachen Kontrollen und das hohe Tempo schufen Bedingungen, unter denen kriminelle Geschäfte möglich wurden.

Der Staat verdiente nicht am Verkauf der DDR-Wirtschaft

Vor Beginn der Privatisierungen war teilweise mit hohen Einnahmen aus dem DDR-Volksvermögen gerechnet worden.

Tatsächlich hinterließ die Treuhand einen erheblichen Schuldenberg.

Die Behörde übernahm Altschulden, finanzierte Sanierungen, beseitigte Umweltlasten und unterstützte Käufer mit staatlichen Mitteln.

Viele Unternehmen konnten nur mit umfangreichen Zuschüssen privatisiert werden.

Die Vorstellung eines riesigen Vermögens, das lediglich verkauft werden musste, erwies sich damit als falsch. Ebenso falsch wäre jedoch die Behauptung, die DDR-Betriebe, Maschinen und Grundstücke seien grundsätzlich wertlos gewesen.

Warum der Begriff „Ausverkauf“ weiterlebt

Für viele Ostdeutsche war die Treuhand keine abstrakte Behörde.

Sie entschied über den Arbeitsplatz, den Betrieb und häufig über die wirtschaftliche Zukunft einer ganzen Stadt.

Wenn ein Werk geschlossen, ein Käufer seine Zusagen nicht einhielt oder ein Grundstück später mit Gewinn weiterverkauft wurde, entstand der Eindruck eines Ausverkaufs.

Verstärkt wurde dieses Gefühl dadurch, dass Beschäftigte und Kommunen auf viele Entscheidungen kaum Einfluss hatten.

Verträge, Unternehmensbewertungen und Kaufbedingungen waren für die Betroffenen häufig nicht vollständig einsehbar.

Die Folgen wirken bis heute nach

Der Verlust großer Industrieunternehmen veränderte Ostdeutschland dauerhaft.

Viele junge Menschen verließen ihre Heimatregionen. Vermögen und Unternehmenszentralen konzentrierten sich überwiegend im Westen.

Zahlreiche ostdeutsche Regionen mussten ihre wirtschaftliche Struktur von Grund auf neu aufbauen.

Auch Jahrzehnte später ist der Anteil großer Unternehmen mit Sitz im Osten vergleichsweise gering. Diese Entwicklung lässt sich nicht allein auf die Treuhand zurückführen, sie wurde durch deren Privatisierungspolitik jedoch wesentlich mitgeprägt.

Eine offene Wunde der deutschen Einheit

Die Treuhand war nicht allein für den Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft verantwortlich.

Viele Betriebe waren wirtschaftlich geschwächt und hätten ohne umfassende Veränderungen kaum weiterbestehen können.

Doch der gewählte Weg setzte auf Geschwindigkeit statt auf langfristige Entwicklung. Dadurch verschwanden nicht nur unrentable Unternehmen, sondern auch industrielle Strukturen, Wissen und wirtschaftliche Entscheidungsmacht.

Einzelne Täter wurden verurteilt. Die politische Verantwortung für das gesamte System blieb dagegen weitgehend folgenlos.

Deshalb ist die Treuhand für viele Ostdeutsche bis heute keine abgeschlossene Behörde aus den frühen 1990er-Jahren. Sie bleibt ein Symbol für Arbeitsplatzverlust, fehlende Mitsprache und eine offene Rechnung der deutschen Einheit.

Quellen

• Bundesarchiv: Unterlagen und historische Einordnung zur Treuhandanstalt

• Bundeszentrale für politische Bildung: Beiträge zur Privatisierung und zum Wirtschaftsumbau

• Deutscher Bundestag: Berichte der Untersuchungsausschüsse zur Treuhandanstalt

• Institut für Zeitgeschichte: Forschungen zur Geschichte der Treuhand

• Universität Münster: Untersuchung zur Wirtschaftskriminalität im Umfeld der Treuhand

• Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Historische Beiträge zur Treuhandanstalt