Für eines der größten noch nicht umgesetzten Autobahnprojekte Deutschlands wächst der politische Druck auf die Bundesregierung. 14 Städte und Landkreise fordern Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesverkehrsminister Steffen Bilger auf, die Finanzierung für den Weiterbau der A39 verbindlich sicherzustellen. Der Vorstoß kommt längst nicht mehr nur aus Niedersachsen: Auch die Landkreise Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und Prignitz sowie Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg haben sich der Forderung angeschlossen.
Damit wird aus einem niedersächsischen Autobahnprojekt zunehmend eine länderübergreifende Infrastrukturfrage für den Norden und Osten Deutschlands.
Im Mittelpunkt steht der geplante Lückenschluss zwischen Wolfsburg und Lüneburg. Die Neubaustrecke soll insgesamt rund 105 Kilometer lang werden und gehört nach Angaben der Autobahn GmbH zu den größten noch umzusetzenden Autobahnneubauprojekten der Bundesrepublik.
Gericht schafft Baurecht für ersten Neubauabschnitt
Der Zeitpunkt des kommunalen Vorstoßes ist kein Zufall.
Das Bundesverwaltungsgericht hat Anfang Juli eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen den Planfeststellungsänderungsbeschluss für den siebten Bauabschnitt abgewiesen.
Damit besteht für das rund 14,2 Kilometer lange Teilstück zwischen Weyhausen und Ehra Baurecht.
Es handelt sich um den südlichsten Abschnitt des geplanten Lückenschlusses.
Die Autobahn endet aus Richtung Wolfsburg bislang bei Weyhausen. Mit dem neuen Teilstück würde sie zunächst bis Ehra verlängert.
Für die beteiligten Kommunen ist das Gerichtsurteil deshalb ein entscheidender Punkt: Aus ihrer Sicht darf ein baureifes Projekt nun nicht erneut an fehlenden Haushaltsmitteln scheitern.
Rund zwei Millionen Menschen hinter gemeinsamer Forderung
Zu den Unterzeichnern gehören neben Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg mehrere niedersächsische Landkreise sowie Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern, die Prignitz in Brandenburg und die beiden sachsen-anhaltischen Landkreise Stendal und Altmarkkreis Salzwedel.
Nach Angaben der beteiligten Kommunen leben in diesen Städten und Landkreisen zusammen mehr als zwei Millionen Menschen.
Die ungewöhnlich breite Allianz zeigt, dass der A39-Ausbau nicht ausschließlich unter dem Blickwinkel der Verbindung Wolfsburg–Lüneburg betrachtet wird.
Entscheidend ist das Zusammenspiel mit weiteren Verkehrsprojekten.
Altmark und Prignitz hoffen auf neues Straßennetz
Für Sachsen-Anhalt und Brandenburg ist besonders die geplante Verbindung mit der A14 und der B190n von Bedeutung.
Die A14 zwischen Magdeburg und Schwerin wird derzeit abschnittsweise weitergebaut. Zusammen mit der geplanten B190n soll langfristig eine leistungsfähigere Ost-West-Verbindung zwischen A14 und A39 entstehen.
Damit würde insbesondere die Altmark stärker mit den Wirtschaftsräumen in Niedersachsen verbunden.
Auch die Prignitz und westliche Bereiche Mecklenburg-Vorpommerns könnten von kürzeren Verbindungen profitieren.
Für dünn besiedelte Regionen ist die Frage der Verkehrsanbindung wirtschaftlich besonders wichtig. Unternehmen berücksichtigen bei Standortentscheidungen nicht nur Grundstückspreise und Arbeitskräfte, sondern auch die Entfernung zu Autobahnen, Häfen und größeren Absatzmärkten.
Wirtschaft sieht bessere Erreichbarkeit als Standortfaktor
Die beteiligten Kommunen argumentieren deshalb vor allem mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Verbindung.
Von einer leistungsfähigeren Straßenachse könnten Logistikunternehmen, Industrie, Handwerk und Pendler profitieren.
Gerade für den Altmarkkreis Salzwedel und den Landkreis Stendal ist die Lage zwischen größeren Metropolregionen seit Jahrzehnten eine infrastrukturelle Herausforderung.
Die Region verfügt zwar über wichtige Bundesstraßen und Bahnverbindungen, eine direkte Autobahnverbindung in Ost-West-Richtung fehlt jedoch.
Der geplante Verbund aus A39, A14 und B190n soll genau diese Lücke zumindest teilweise schließen.
Projekt kostet bis zu zwei Milliarden Euro
Der politische Streit dürfte sich deshalb nun vor allem um die Finanzierung drehen.
Die Autobahn GmbH bezifferte die Kosten für den gesamten A39-Lückenschluss Anfang 2026 auf etwa 1,5 bis zwei Milliarden Euro.
Damit konkurriert das Vorhaben mit zahlreichen anderen Straßen-, Brücken- und Schienenprojekten um begrenzte Bundesmittel.
Baurecht allein bedeutet deshalb noch keinen Baubeginn.
Der Bund muss die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitstellen und anschließend die Baufreigabe erteilen.
Genau dazu wollen die Kommunen die Bundesregierung jetzt bewegen.
Jahrzehntelange Planung sorgt für Ungeduld
Die A39 gehört zu jenen deutschen Infrastrukturprojekten, deren Planung sich über Jahrzehnte erstreckt.
Bereits der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss für den jetzt baureifen siebten Bauabschnitt stammt aus dem Jahr 2018.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte diesen 2019 teilweise für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Unter anderem mussten wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Fragen erneut geprüft werden.
Nach einem ergänzenden Verfahren folgte 2024 ein geänderter Planfeststellungsbeschluss.
Auch dagegen wurde geklagt.
Mit der Entscheidung vom Juli 2026 ist dieser Rechtsstreit nun zugunsten des Projekts entschieden.
Umweltfragen bleiben Teil der Debatte
Dass das Verfahren so lange dauerte, liegt auch an der ökologisch sensiblen Umgebung.
Östlich der geplanten Strecke befindet sich unter anderem das etwa 273 Hektar große FFH-Gebiet Vogelmoor.
Es gehört zu den größeren Birken-Moorwaldkomplexen im südöstlichen Niedersachsen und spielte in den gerichtlichen Verfahren eine wichtige Rolle.
Auch deshalb dürfte der Weiterbau weiterhin kritisch von Umweltverbänden begleitet werden.
Die politische Debatte wird sich damit nicht ausschließlich um Kosten und wirtschaftlichen Nutzen drehen, sondern auch um Flächenverbrauch, Natur- und Klimaschutz.
Kommunen wollen nach Gerichtsentscheidung keine weitere Verzögerung
Für die beteiligten Landkreise überwiegt derzeit jedoch die Forderung nach einem schnellen Baubeginn.
Uelzens Landrat Heiko Blume erklärte stellvertretend für die Initiative, nach Jahrzehnten der Planung müsse der Bund das nun vorhandene Baurecht nutzen und mit dem Bau beginnen.
Hinter dieser Forderung steckt eine grundsätzliche Unzufriedenheit vieler Regionen mit langen Planungs- und Genehmigungszeiten.
Wenn ein Projekt nach jahrelangen Gerichts- und Verwaltungsverfahren schließlich baureif ist, erwarten die Kommunen auch eine Umsetzung.
A39 wird zum Test für die Infrastrukturpolitik
Der Streit um die Autobahn erhält dadurch eine Bedeutung, die über Niedersachsen hinausgeht.
Für Altmark, Prignitz und Westmecklenburg geht es um die Frage, ob ländliche Regionen künftig besser an überregionale Verkehrsachsen angeschlossen werden.
Für den Bund wiederum geht es um die Priorisierung milliardenschwerer Infrastrukturprojekte.
Und für die gesamte Verkehrsplanung stellt sich die Frage, wie schnell Deutschland nach abgeschlossenen Genehmigungsverfahren tatsächlich bauen kann.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine wichtige rechtliche Hürde gefallen.
Ob jetzt tatsächlich Baumaschinen anrücken, entscheidet sich jedoch nicht vor Gericht – sondern im Bundeshaushalt.
Quellen
Autobahn GmbH des Bundes: „A39-Lückenschluss: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Projektlösung“, 8. Juli 2026
Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 54/2026 zum siebten Bauabschnitt der A39
Deutsche Presse-Agentur: „Städte und Landkreise fordern Bund zu A39-Weiterbau auf“, 5. August 2026
Autobahn GmbH des Bundes: Projektbeschreibung „Neubau der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg“