Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Damit bekommen Millionen Beschäftigte mehr Geld, während zugleich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 633 Euro im Monat steigt. Besonders relevant ist die Erhöhung für Ostdeutschland, weil dort überdurchschnittlich viele Beschäftigungsverhältnisse von niedrigen Stundenlöhnen betroffen sind.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Ab 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro brutto je Arbeitsstunde. Im Jahr 2026 liegt die Lohnuntergrenze noch bei 13,90 Euro.

Damit steigt der Mindestlohn innerhalb eines Jahres um 70 Cent beziehungsweise gut fünf Prozent. Die Bundesregierung hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission mit der fünften Mindestlohnanpassungsverordnung verbindlich umgesetzt.

Grundsätzlich gilt die Lohnuntergrenze für Arbeitnehmer in Deutschland unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten. Auch Saisonarbeitskräfte und ausländische Beschäftigte haben grundsätzlich Anspruch darauf, wenn sie in Deutschland beschäftigt sind.

Wie viel verdient man mit 14,60 Euro Mindestlohn im Monat?

Wie hoch der Monatsverdienst ausfällt, hängt von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ab. Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn und kein festgelegtes Monatsgehalt.

Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ergeben sich im Jahresdurchschnitt rund 2.531 Euro brutto im Monat. Das entspricht etwa 30.368 Euro brutto im Jahr.

Zum Vergleich einige Rechenbeispiele auf Basis von 52 Arbeitswochen pro Jahr:

40 Stunden pro Woche: rund 2.531 Euro brutto im Monat • 35 Stunden pro Woche: rund 2.214 Euro brutto im Monat • 30 Stunden pro Woche: rund 1.898 Euro brutto im Monat • 20 Stunden pro Woche: rund 1.265 Euro brutto im Monat

Bei 40 Wochenstunden bedeutet die Erhöhung von 13,90 auf 14,60 Euro rechnerisch rund 121 Euro mehr brutto im Monat beziehungsweise etwa 1.456 Euro mehr brutto im Jahr.

Entscheidend bleibt jedoch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Arbeitnehmer haben für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn; das gilt grundsätzlich auch für Überstunden.

Minijob-Grenze 2027 steigt auf 633 Euro

Mit dem Mindestlohn steigt automatisch auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie liegt 2026 bei 603 Euro und erhöht sich zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt.

Der Grund ist eine seit 2022 geltende dynamische Berechnung. Die Minijob-Grenze orientiert sich direkt am gesetzlichen Mindestlohn und soll ermöglichen, dass Minijobber weiterhin ungefähr zehn Stunden pro Woche arbeiten können, ohne allein wegen einer Mindestlohnerhöhung aus dem Minijob herauszufallen.

Auch für Minijobber gilt der Stundenlohn von mindestens 14,60 Euro. Die monatliche Grenze von 633 Euro ist deshalb nicht mit einem besonderen niedrigeren Stundenlohn verbunden.

Wer bekommt den Mindestlohn 2027 und wer nicht?

Der Mindestlohn gilt für den größten Teil der Arbeitnehmer. Es gibt jedoch gesetzliche Ausnahmen.

Keinen Anspruch auf den allgemeinen Mindestlohn haben beispielsweise unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch Auszubildende fallen mit ihrer Ausbildungsvergütung nicht unter den allgemeinen Mindestlohn.

Ausnahmen gelten außerdem für bestimmte Pflichtpraktika sowie für freiwillige ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika und Orientierungspraktika von bis zu drei Monaten. Langzeitarbeitslose können während der ersten sechs Monate nach dem Wiedereinstieg in eine Beschäftigung ebenfalls vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen sein.

In einzelnen Branchen gelten zudem höhere verbindliche Branchenmindestlöhne. Beschäftigte sollten deshalb prüfen, ob für ihre Tätigkeit eine spezielle tarifliche oder gesetzliche Lohnuntergrenze gilt.

Warum der Mindestlohn 2027 Ostdeutschland besonders betrifft

Für Ostdeutschland hat die Erhöhung überdurchschnittliche Bedeutung. Die Bundesregierung verweist darauf, dass Menschen in den ostdeutschen Ländern häufiger im Niedriglohnbereich beschäftigt sind und deshalb stärker von Mindestlohnerhöhungen profitieren.

Das Statistische Bundesamt hat diesen Unterschied bereits für die Erhöhung 2026 sichtbar gemacht. Rund 14 Prozent der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland lagen damals im Bereich der Mindestlohnerhöhung, gegenüber rund 12 Prozent in Westdeutschland. Sachsen wies mit knapp 15 Prozent den höchsten Anteil aller Bundesländer auf.

Für die nächste Stufe auf 14,60 Euro schätzt Destatis, dass deutschlandweit bis zu sieben Millionen Jobs betroffen sein könnten. Das entspricht rund 18 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse. Die Behörde weist allerdings darauf hin, dass diese Zahl eine Obergrenze darstellt, weil zwischenzeitliche Lohnerhöhungen in der Berechnung nicht vollständig berücksichtigt werden können.

Damit wird der Mindestlohn 2027 gerade für viele Beschäftigte in Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu einer spürbaren wirtschaftlichen Veränderung. Für Arbeitnehmer lohnt sich deshalb ein Blick auf den eigenen Stundenlohn und die vereinbarte Arbeitszeit, bevor die neue Lohnuntergrenze am 1. Januar in Kraft tritt.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesregierung, Statistisches Bundesamt, Minijob-Zentrale