17 Vorhaben für sozialen Wohnungsbau angemeldet
Die neue Wohnungsbauförderung in Thüringen stößt auf reges Interesse. Bis zum ersten Anmeldestichtag am 17. September wurden 17 Vorhaben für den sozialen Wohnungsbau angemeldet.
Insgesamt geht es um 426 Wohneinheiten. Der voraussichtliche Förderbedarf beträgt 62,6 Millionen Euro. Die Anmeldungen werden nun von der Thüringer Aufbaubank geprüft und aufbereitet.
Die neue Richtlinie zur Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus gilt seit Juni und läuft bis 2030. Sie soll die Verfahren vereinfachen, bessere Förderkonditionen schaffen und stärker zwischen Neubau und Maßnahmen im Bestand unterscheiden.
Bindungsfristen verlängert
Neu geregelt wurden auch die Miet- und Belegungsbindungen. Sie gelten mindestens 20 Jahre und können bei besonderen Förderkonditionen auf bis zu 35 Jahre verlängert werden.
Infrastrukturminister Steffen Schütz spricht von einer stärker regional ausgerichteten Wohnungspolitik. Entscheidend sei nicht allein die Zahl neuer Wohnungen, sondern ein passgenauer Wohnungsbau nach dem tatsächlichen Bedarf.
Bauwirtschaft verzeichnet Auftragsplus
Nach Angaben des Ministeriums hat auch die Bauwirtschaft zuletzt von einer besseren Auftragslage profitiert. Im ersten Halbjahr 2026 erreichten die Aufträge im Wohnungsbau 31,9 Millionen Euro. Das entspricht einem Plus von 41,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Weitere Vorhaben können weiterhin für die Förderung angemeldet werden. Der nächste Stichtag ist der 31. März 2027.
Im Doppelhaushalt 2026/27 sind insgesamt 114 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen vorgesehen.