Die Trockenheit hat im Landkreis Zwickau inzwischen konkrete Konsequenzen für Gartenbesitzer und Grundstücksanlieger. Bis einschließlich 31. Oktober ist es untersagt, mit Pumpen Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Die Regel gilt damit auch für Wilkau-Haßlau und seine Ortsteile.
Auslöser ist eine anhaltende Niedrigwassersituation. Nach Einschätzung des Landratsamtes war auch mittelfristig keine grundlegende Entspannung absehbar.
Private Pumpen können kleine Gewässer zusätzlich schwächen
Besonders bei Bächen können bereits vergleichsweise geringe zusätzliche Entnahmemengen problematisch werden.
Sinkt der Wasserstand stark, erwärmt sich das verbliebene Wasser schneller. Der Sauerstoffgehalt kann zurückgehen, Lebensräume für Fische und andere Wasserorganismen geraten unter Druck.
Der Landkreis warnt ausdrücklich davor, dass Gewässerabschnitte vollständig trockenfallen könnten.
Wilkau-Haßlau liegt direkt an der Zwickauer Mulde
Für die Stadt hat das Thema eine besondere Sichtbarkeit. Die Zwickauer Mulde gehört zu den prägenden Landschaftselementen Wilkau-Haßlaus, hinzu kommen kleinere Gewässer.
Das Verbot richtet sich ausdrücklich gegen Entnahmen mittels Pumpvorrichtungen, etwa zur Bewässerung privater Gärten und Rasenflächen.
Verfügung gilt bis Halloween
Die Allgemeinverfügung trat Mitte Juli in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Oktober.
Damit bleibt die Einschränkung nicht nur für die Sommerferien bestehen, sondern reicht weit in den Herbst hinein.
Quellen
Landkreis Zwickau: Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme, Juli 2026
Stadt Wilkau-Haßlau: Information zur Niedrigwassersituation, 17. Juli 2026