Die anhaltende Trockenheit verschärft die Lage an der Spree. Im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree ist die Wasserentnahme mit Pumpen vollständig verboten. Die Regelung gilt rund um die Uhr und betrifft auch private Grundstückseigentümer sowie Anlieger.
Pumpverbot gilt rund um die Uhr
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat das Verbot mit einer Allgemeinverfügung angeordnet. Die Regelung trat am 26. August 2026 in Kraft.
Zwischen 0 und 24 Uhr darf kein Wasser mit Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Das gilt auch für elektrische Gartenpumpen und Tauchpumpen.
Das Verbot erfasst nicht nur gewerbliche Nutzer. Auch Eigentümer angrenzender Grundstücke und andere Anlieger dürfen Spreewasser nicht mehr mit technischen Geräten für den eigenen Bedarf fördern.
Wasser mit der Gießkanne bleibt erlaubt
Kleine Mengen dürfen weiterhin unmittelbar mit einer Gießkanne entnommen werden. Der Landkreis bittet dabei ausdrücklich um Maß und Rücksicht.
Die Ausnahme soll ermöglichen, einen begrenzten Bedarf ohne leistungsstarke Pumpen zu decken. Sie ist keine Erlaubnis für eine umfangreiche Bewässerung durch wiederholte oder organisierte Entnahmen.
Grundstückseigentümer sollten daher möglichst auf gespeichertes Regenwasser oder andere zulässige Quellen zurückgreifen. Entscheidend bleibt der Schutz der stark belasteten Oberflächengewässer.
Wasserstände der Spree sinken weiter
Der Landkreis begründet die Verfügung mit der anhaltenden Trockenheit sowie niedrigen und weiter sinkenden Wasserständen. Das Verbot soll den Rückgang bremsen und die verbleibenden Abflüsse stabilisieren.
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hat bereits damit begonnen, Ableitungen aus der Spree zu reduzieren. Einzelne Niederschläge und kühlere Temperaturen reichen nach Einschätzung der Fachleute bislang nur für eine kurzfristige Entlastung.
Die wasserwirtschaftliche Lage im Einzugsgebiet bleibt angespannt. Sinkende Wasserstände können nicht nur die Versorgung einzelner Nutzer beeinträchtigen. Sie belasten auch Tiere, Pflanzen und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer.
Auch Schwarze Elster von Verbot betroffen
Im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster besteht bereits seit dem 20. Juni 2025 ein Verbot der Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Die neue Verfügung erweitert die Einschränkungen nun auf den betroffenen Bereich der Mittleren Spree.
Damit wächst die Fläche in der Lausitz, in der Wasser nicht mehr frei aus Flüssen, Gräben oder anderen oberirdischen Gewässern gepumpt werden darf.
Wie lange die Regelung an der Spree bestehen bleibt, hängt von der weiteren Entwicklung der Wasserstände ab. Eine nachhaltige Entspannung dürfte erst eintreten, wenn über einen längeren Zeitraum ausreichende Niederschläge fallen.
Quelle: [Landkreis Oberspreewald-Lausitz – Entnahmeverbot an der Mittleren Spree](https://www.osl-online.de/news/1/1277520)