Die Trockenheit macht sich auch rund um Küstrin bei Böden und Grundwasser bemerkbar. Die Stadt erinnert deshalb an die geltenden Regeln für private Wasserentnahmen, weil ein zu hoher Verbrauch die Folgen der Dürre verschärfen kann.

Fünf Kubikmeter Wasser pro Tag erlaubt

Wie die Stadt Küstrin unter Berufung auf die staatliche Wasserbehörde Wody Polskie mitteilt, dürfen Grundstückseigentümer Wasser grundsätzlich ohne besondere Genehmigung entnehmen. Voraussetzung ist die Nutzung für den eigenen Haushalt oder die eigene Landwirtschaft.

Im Jahresdurchschnitt darf die Menge fünf Kubikmeter pro Tag nicht überschreiten. Wer mehr Wasser benötigt oder es für eine gewerbliche Tätigkeit nutzt, braucht eine wasserrechtliche Genehmigung.

Brunnen bis 30 Meter ohne Genehmigung

Auch für private Brunnen gelten feste Grenzen. Ein Brunnen mit einer Tiefe von höchstens 30 Metern kann für den Eigenbedarf grundsätzlich ohne wasserrechtliche Genehmigung errichtet werden.

Bei größeren Tiefen ist dagegen eine entsprechende Erlaubnis erforderlich. Die Stadt ruft Grundstückseigentümer dazu auf, diese Vorgaben gerade während trockener Sommerperioden einzuhalten.

Niedrige Grundwasserstände werden zum Problem

Übermäßige Entnahmen können nach Angaben von Wody Polskie den Grundwasserspiegel zusätzlich senken. Dadurch steigt die Gefahr, dass Brunnen und Böden austrocknen.

Auch die Versorgung mit Trinkwasser kann bei dauerhaft hohen Entnahmen beeinträchtigt werden. Die Behörde empfiehlt deshalb einen sparsamen Umgang mit Wasser während niederschlagsarmer Perioden.

Quelle: Stadt Kostrzyn nad Odrą, Państwowe Gospodarstwo Wodne Wody Polskie