Das Werdauer Volksfest soll im September nicht nur Besucher zu Veranstaltungen, sondern auch Kunden in die Geschäfte bringen. Für Sonntag, 20. September, hat die Stadt eine zusätzliche Ladenöffnung zugelassen.

Die betreffenden Verkaufsstellen dürfen an diesem Tag zwischen 12 und 18 Uhr öffnen.

Volksfest schafft rechtliche Grundlage

Sonntagsöffnungen sind grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Die Werdauer Regelung knüpft den zusätzlichen Verkaufstag ausdrücklich an das Volksfest.

Damit können Handel und Veranstaltungsgeschehen an diesem Septemberwochenende miteinander verbunden werden.

Für Einzelhändler bietet der Tag die Möglichkeit, von zusätzlichen Besuchern in der Stadt zu profitieren.

Eine weitere entsprechende Sonderöffnung ist für den Weihnachtsmarkt im Dezember vorgesehen.

Quellen

Stadt Werdau – Verordnung über verkaufsoffene Sonntage; Volksfest am 20. September 2026.

###