Der Wandlitzer Hauptausschuss hat sich am 13. August mit der Ergänzung des Regionalplans Uckermark-Barnim beschäftigt. Stellungnahmen zum Planentwurf sind noch bis zum 20. August möglich, weil das Beteiligungsverfahren nach der Auslegung weiterläuft.

Sechs neue Gewerbe-Vorbehaltsgebiete vorgesehen

Wie die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mitteilt, enthält der Entwurf sechs zusätzliche Vorbehaltsgebiete für regional bedeutsame Gewerbestandorte in den Landkreisen Barnim und Uckermark. Bereits im rechtskräftigen Regionalplan sind 29 solcher Gebiete festgelegt.

In diesen Bereichen erhält die Vorsorge für überörtlich bedeutsame gewerbliche Ansiedlungen bei raumplanerischen Abwägungen ein besonderes Gewicht. Die bestehenden 29 Vorbehaltsgebiete bleiben von der Ergänzung unberührt.

Wandlitz behandelte Planentwurf im Hauptausschuss

Die Beteiligung der Gemeinde Wandlitz am Entwurf stand am 13. August als eigener Punkt auf der Tagesordnung einer Sondersitzung des Hauptausschusses. Die veröffentlichte Tagesordnung enthält keine Aussage zum Ergebnis der Beratung.

Damit ist zwischen der kommunalen Befassung und der eigentlichen Regionalplanung zu unterscheiden. Aus der Wandlitzer Tagesordnung lässt sich insbesondere nicht ableiten, dass eines der sechs neuen Vorbehaltsgebiete innerhalb der Gemeinde entstehen soll.

Stellungnahmen noch bis 20. August möglich

Die Unterlagen waren vom 13. Juli bis einschließlich 13. August öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht nimmt die Planungsgemeinschaft noch bis einschließlich 20. August entgegen.

Nach Ablauf der Frist werden verspätete Stellungnahmen grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Ergänzung soll zusätzliche Flächenvorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung der Region ermöglichen.

Quelle: Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim, Gemeinde Wandlitz